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   BFH, 07.01.2003 - VII B 196/01   

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https://dejure.org/2003,12480
BFH, 07.01.2003 - VII B 196/01 (https://dejure.org/2003,12480)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2003 - VII B 196/01 (https://dejure.org/2003,12480)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - VII B 196/01 (https://dejure.org/2003,12480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der finanzgerichtlichen Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Haftung wegen unbefriedigt gebliebener Umsatzsteuerforderung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Anspruch auf Herabsetzung des ...

  • Judicialis

    UStG § 17; ; UStG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbH, Geschäftsführer-Haftung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Auszug aus BFH, 07.01.2003 - VII B 196/01
    Die Beschwerde gibt jedoch schon nicht an, inwieweit die richtige Antwort auf diese Frage zweifelhaft oder strittig ist, insbesondere dass etwa dazu in der Rechtsprechung oder im Schrifttum unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, und inwiefern jene Rechtsfrage durch die von der Beschwerde selbst angeführte Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. August 1994 VII R 101/02 (BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278) noch nicht ausreichend beantwortet worden ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen

    Auch das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.06.2001 5 K 1424/94 H [U], Wiedergabe der Entscheidungsgründe im BFH-Beschluss vom 07.01.2003 VII B 196/01, BFH/NV 2003, 445) ist davon ausgegangen, dass ein Forderungsverzicht Anlass gibt, sich beim steuerlichen Berater über die Rechtsfolgen des Forderungsverzichtes zu informieren.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9160/05

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen

    Auch das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.06.2001 5 K 1424/94 H [U], Wiedergabe der Entscheidungsgründe im BFH-Beschluss vom 07.01.2003 VII B 196/01, BFH/NV 2003, 445) ist davon ausgegangen, dass ein Forderungsverzicht Anlass gibt, sich beim steuerlichen Berater über die Rechtsfolgen des Forderungsverzichtes zu informieren.
  • FG München, 28.06.2007 - 14 K 934/06

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH; Erstreckung der

    Dabei trifft einen Geschäftsführer die Pflicht, den Steuerberater von sich aus über bestimmte Sachverhalte zu informieren, statt abzuwarten, bis dieser seine steuerliche Behandlung korrigiert (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2003 VII B 196/01, BFH/NV 2003, 445).
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