Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.07.2002

Rechtsprechung
   BFH, 18.07.2002 - V B 107/01   

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https://dejure.org/2002,7446
BFH, 18.07.2002 - V B 107/01 (https://dejure.org/2002,7446)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2002 - V B 107/01 (https://dejure.org/2002,7446)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - V B 107/01 (https://dejure.org/2002,7446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug - Berechtigung - Werbekostenzuschuss - Verfahrensmangel - Übergangener Beweisantrag - Anforderungen an die Darlegungspflicht

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 94; ZPO § 160 Abs. 4 § 164
    NZB; übergangener Beweisantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 49
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2001 - III B 50/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V B 107/01
    Die Klägerin hat lediglich die unterlassene Beiziehung der Akten gerügt und nicht, wie erforderlich (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439, m.w.N.) dargelegt, welche Tatsachen sich aus den vom FG nicht beigezogenen Akten voraussichtlich ergeben hätten und welchen Einfluss diese Tatsachen auf das Entscheidungsergebnis hätte haben können.
  • BFH, 16.07.1997 - XI B 9/96

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei genauer Bezeichnung des

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V B 107/01
    f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V B 107/01
    Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann die Klägerin im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 05.09.2001 - I B 178/00

    Beschwerde - Zulässigkeit - Beschwerdeschrift - Verfahrensrüge - Beweisantrag -

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V B 107/01
    Aus dem insoweit maßgeblichen (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4, § 164 der Zivilprozessordnung; z.B. BFH-Beschluss vom 5. September 2001 I B 178/00, BFH/NV 2002, 204) Sitzungsprotokoll ergibt sich dies nicht.
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V B 107/01
    f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1997 - XI B 105/96
    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V B 107/01
    f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04

    Beweislast; steuerentlastende Tatsachen

    Mängel der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49; BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 11.12.2003 - II B 151/02

    Mietwert: übliche Miete i.S.d. BewG

    Wird als Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) gerügt, das FG habe den Sachverhalt nur mangelhaft aufgeklärt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so muss in der Beschwerdebegründung nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel angeboten waren und nicht erhoben wurden, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre, inwiefern das Urteil des FG nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und ob und wie die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 V B 179/01, BFH/NV 2003, 520; vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07

    Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung -

    Diese ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzurechnen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 25.06.2004 - V B 134/03

    NZB: Haftung des Leistungsempfängers - im Ausland ansässige Unternehmer

    Das rechtfertigt eine Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 11.06.2003 - I B 123/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Erfordernis einer

    Dazu hätte die Klägerin u.a. genau angeben müssen, mit welchem Schriftsatz oder bei welcher anderen Gelegenheit sie die nunmehr vermisste Beweiserhebung beantragt oder weshalb das FG auch ohne einen solchen Antrag zu einer weiteren Aufklärung verpflichtet war sowie wann sie das Unterbleiben der Aufklärung gerügt hat bzw. weshalb ihr eine solche Rüge nicht möglich oder nicht zumutbar war (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49; vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 29. Januar 2003 XI B 186/01, BFH/NV 2003, 794, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2003 - V B 35/02

    Beweisantrag; Verlust des Rügerechts

    c) Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann die Klägerin im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden (BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49), weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 18.03.2003 - VIII B 154/02

    Anforderungen an ordnungsgemäße Rüge wegen Übergehens eines Beweisantrags

    a) Wird mit der Beschwerde gerügt, das Finanzgericht (FG) habe durch das Übergehen eines Beweisantrags das rechtliche Gehör und die Sachaufklärungspflicht verletzt, setzt eine solche Rüge grundsätzlich die Darlegung voraus, dass die Nichterhebung des Beweises vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02   

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https://dejure.org/2002,10889
BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02 (https://dejure.org/2002,10889)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2002 - VIII B 65/02 (https://dejure.org/2002,10889)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - VIII B 65/02 (https://dejure.org/2002,10889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegungspflicht - Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB; Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1510/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vertrauensschutz im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02
    Abgesehen davon, dass die Beschwerdeschrift zu der streitigen Frage --hier: keine Steuerbefreiung von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn die Versicherungsrechte nicht gegen laufende Beitragsleistung, sondern gegen Einmalprämie erworben wurden-- weder die bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Oktober 1992 2 BvR 1510/92, Die Steuerberatung 1993, 139) noch die Ansichten des Schrifttums wiedergibt und diese einer eigenen Bewertung unterzieht, haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) vor allem versäumt, den Zweck der Steuerbefreiung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) und deren Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Doppelbuchst.
  • BFH, 02.09.1999 - IV B 135/98

    Verfassungsmäßigkeit der Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02
    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage --und damit auf Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift--, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2008 - III B 153/07

    Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - kein Anspruch auf ein

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage --und damit auf Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift--, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 16.10.2009 - III B 170/08

    Halbteilungsgrundsatz und Art. 14 GG - Keine Geltendmachung einer

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 26.11.2008 - III B 194/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei gerügtem Verstoß gegen sog.

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 26.11.2008 - III B 197/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei gerügtem Verstoß gegen sog.

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 28.10.2002 - VIII B 130/02

    Kindergeld; Verfassungsverstoß

    Wird die grundsätzliche Bedeutung auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm gestützt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz angenommen wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.; vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, nicht veröffentlicht, juris).
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