Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.11.2002

Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2002 - V R 51/01   

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https://dejure.org/2002,2934
BFH, 28.11.2002 - V R 51/01 (https://dejure.org/2002,2934)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2002 - V R 51/01 (https://dejure.org/2002,2934)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2002 - V R 51/01 (https://dejure.org/2002,2934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechungen über Eingangsleistungen - Vorsteuerabzugsanspruch - Ernsthaftigkeit einer Absicht steuerpflichtige Grundstücksvermietung auszuführen - Absicht einer steuerpflichtigen Gebäudevermietung - Entstehung und ...

  • Judicialis

    UStG 1991/1993 § 15 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Vergebliche Aufwendungen; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 515
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1991/1993 maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).

    Wegen der zeitgleichen Entstehung von Steueranspruch und des Vorsteuerabzugsanspruchs muss sich der Unternehmer sofort entscheiden, für welche Ausgangsumsätze er die empfangenen Eingangsleistungen verwenden will (vgl. BFH-Urteile in UR 2001, 550; in UR 2001, 215).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Die Klägerin erfülle die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aufgrund der beabsichtigten Verwendung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 --Grundstücksgemeinschaft Schlossstraße--, Slg. 2000, I-4272, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 336).

    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1991/1993 maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1991/1993 maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Zur Abgrenzung einer Rücklieferung von einer Rückgängigmachung der Hinlieferung eines Gegenstands weist der Senat auf seine Urteile vom 27. Juni 1995 V R 27/94 (BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756) und vom 17. Dezember 1981 V R 75/77 (BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233) hin.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1991/1993 maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (endgültig), wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer mit der Lieferung eines Gegenstands oder der Ausführung einer Dienstleistung an den vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen entsteht (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG, sofern die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht auf falscher Erklärung in Fällen von Betrug oder Missbrauch beruht (vgl. dazu außer den vorbezeichneten Entscheidungen auch EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 --Inzo--, Slg. 1996, I-857, UR 1996, 116; vom 14. Februar 1985 Rs. 268/83 --Rompelman--, Slg. 1985, 655, UR 1985, 199).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (endgültig), wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer mit der Lieferung eines Gegenstands oder der Ausführung einer Dienstleistung an den vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen entsteht (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG, sofern die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht auf falscher Erklärung in Fällen von Betrug oder Missbrauch beruht (vgl. dazu außer den vorbezeichneten Entscheidungen auch EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 --Inzo--, Slg. 1996, I-857, UR 1996, 116; vom 14. Februar 1985 Rs. 268/83 --Rompelman--, Slg. 1985, 655, UR 1985, 199).
  • BFH, 17.12.1981 - V R 75/77

    Ob eine nicht umsatzsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
    Zur Abgrenzung einer Rücklieferung von einer Rückgängigmachung der Hinlieferung eines Gegenstands weist der Senat auf seine Urteile vom 27. Juni 1995 V R 27/94 (BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756) und vom 17. Dezember 1981 V R 75/77 (BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233) hin.
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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2002 - V B 126/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10928
BFH, 28.11.2002 - V B 126/02 (https://dejure.org/2002,10928)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2002 - V B 126/02 (https://dejure.org/2002,10928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Wahlrecht hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Organschaft - Vorliegen der Tatbestandsmerkmale einer Organschaft - Divergenz zwischen Gesetzeswortlaut und Willen des Gesetzgebers

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de

    NZB: umsatzsteuerrechtliche Organschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Thüringen, 05.05.1999 - I 443/98

    Kein Wahlrecht bei umsatzsteuerlicher Organschaft

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V B 126/02
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. auch FG Thüringen, Urteil vom 5. Mai 1999 I 443/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1050; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 37 Rz. 12; Fröschl, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2002, 257).
  • BFH, 21.03.2002 - V B 87/01

    NZB; Motorsportclub - steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V B 126/02
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Entscheidung erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2002 V B 87/01, BFH/NV 2002, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V B 126/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, unter II. 2. b dd; die Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 2002 1 BvR 844/02) ist es "zweifelsfrei", dass das Gemeinschaftsrecht für die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbundenen Unternehmen kein Wahlrecht vorschreibt, von den Regeln der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Gebrauch zu machen.
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 844/02
    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V B 126/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, unter II. 2. b dd; die Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 2002 1 BvR 844/02) ist es "zweifelsfrei", dass das Gemeinschaftsrecht für die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbundenen Unternehmen kein Wahlrecht vorschreibt, von den Regeln der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Gebrauch zu machen.
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Nach dem BFH-Beschluss vom 28. November 2002 V B 126/02 (BFH/NV 2003, 515) ist es "zweifelsfrei", dass das Gemeinschaftsrecht für eingegliederte Unternehmen kein Wahlrecht vorsieht (zustimmend Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 2 Rz 92; Birkenfeld, UR 2008, 2, 6).
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 305/08

    Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung eines Organschaftsverhältnisses;

    Weder das UStG noch das Gemeinschaftsrecht sehen für finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbundene Unternehmen ein Wahlrecht für den Eintritt der Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft vor (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00 (BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373; Beschluss vom 28. November 2002 V B 126/02, BFH/NV 2003, 515; zustimmend Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 2 Rz 92; Birkenfeld, UR 2008, 2, 6).
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