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   BFH, 24.07.2002 - XI B 30/01   

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https://dejure.org/2002,10780
BFH, 24.07.2002 - XI B 30/01 (https://dejure.org/2002,10780)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2002 - XI B 30/01 (https://dejure.org/2002,10780)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - XI B 30/01 (https://dejure.org/2002,10780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - XI B 30/01
    Hinsichtlich der Rüge, das FG habe es insoweit unterlassen, die angebotenen Zeugen zu hören, hat der Kläger nicht dargetan, dass er beim FG die Nichterhebung des Beweises gerügt habe oder aus welchen Gründen er die unterlassene Beweiserhebung nicht habe rechtzeitig rügen können (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, m.w.N.); dies ist erforderlich, weil auf ein Rügerecht verzichtet werden kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung).
  • BFH, 28.11.1990 - X R 119/88

    Private Nutzung eines betrieblichen Pkws - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - XI B 30/01
    Die Ausführungen des Klägers, der Wert des Mandantenstammes sei deshalb abzuschreiben, weil er 1993 seine Tätigkeit als Steuerberater beendet habe und sich die Mandanten einen neuen Steuerberater gesucht hätten, ist als neues tatsächliches Vorbringen unbeachtlich (vgl. § 118 Abs. 2 FGO, vgl. auch BFH-Urteil vom 28. November 1990 X R 119/88, BFH/NV 1991, 306); nach den Feststellungen des FG war der Kläger bis ins Streitjahr 1994 als Steuerberater tätig.
  • FG Hamburg, 25.07.2006 - 5 K 60/05

    Kein Ablauf der Festsetzungsfrist, falls über einen vorher gestellten Antrag auf

    Der BFH wies mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI B 30/01 die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurück und verwarf mit weiterem Beschluss vom 24. Juli 2002 XI R 15/01 die Revision des Klägers als unzulässig (Finanzgerichtsakte II 296/98 -FG-A II 296/98- Bl. 155, 157 ff).

    Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 19. Januar 2001 II 296/98 mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI B 30/01 als unbegründet zurückgewiesen und die Revision des Klägers gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI R 15/01 als unzulässig verworfen.

  • BFH, 10.04.2003 - VII B 304/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Kläger mussten daher damit rechnen, dass das FG seine Entscheidung auf diesen rechtlichen Gesichtspunkt stützen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2001 IV B 28/01, BFH/NV 2002, 20; vom 24. Juli 2002 XI B 30/01, BFH/NV 2003, 53).
  • OLG Naumburg, 12.05.2010 - 2 U 1/10

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen der Hinzuschätzung verdeckter

    aa) In der Rechtsprechung der Finanzgerichte ist allgemein anerkannt, dass ein Finanzamt dann, wenn der Steuerpflichtige die Herkunft ungeklärter Zahlungseingänge auf einem betrieblichen Bankkonto nicht offenbart, von einer weiteren Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen darf, dass sämtliche unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten, aber steuerpflichtigen Einnahmen beruhen (vgl. BFH, Beschlüsse v. 4. Dezember 2001, III B 76/01, BFH/NV 2002, 476; vom 30. Juli 2002, X ZB 40/02, BFH/NV 2003, 53 sowie vom 30. März 2006, III B 56/05, BFH/NV 2006, 1485 - alle zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 21.11.2000 - II 296/98

    Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

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