Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.07.2002

Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2002 - V B 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8327
BFH, 31.07.2002 - V B 18/02 (https://dejure.org/2002,8327)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2002 - V B 18/02 (https://dejure.org/2002,8327)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - V B 18/02 (https://dejure.org/2002,8327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung des gesamten Senats - Verkürzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ZPO § 45; ; ZPO § 46 Abs. 1; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; FGO § 51; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 1
    NZB; Richterablehnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.05.2000 - IV B 46/99

    Prüfungsanordnung bei einer atypisch stillen Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Das gegen sämtliche Senatsmitglieder gerichtete Ablehnungsgesuch konnten diese als unzulässig selbst im Urteil zurückweisen (BFH-Beschluss vom 3. Mai 2000 IV B 46/99, BFHE 191, 235, BStBl II 2000, 376; Tipke/Kruse, a.a.O., § 51 FGO Tz. 39, 41, 46).

    bb) Selbst wenn bei der Ablehnung des Vorsitzenden die übrigen Senatsmitglieder wegen des zusätzlich zeitgleich gestellten Antrags auf Ablehnung sämtlicher Senatsmitglieder nicht hätten mitwirken dürfen, wäre die Nichtzulassungsbeschwerde nicht begründet (auf den BFH-Beschluss in BFHE 191, 235, BStBl II 2000, 376 wird Bezug genommen).

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Es kommt somit für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde ab 1. Januar 2001 nicht mehr darauf an, ob das FG das Ablehnungsgesuch in den Gründen der Entscheidung zur Hauptsache zurückweisen darf (vgl. zur früheren Rechtslage: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1972 VI B 141/70, BFHE 105, 316, BStBl II 1972, 570; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 16.02.1989 - X B 99/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Gravierende und ohne weiteres feststellbare sachliche Fehler, die auf eine unsachliche Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 51 Anm. 40; Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 23. Aufl., § 42 Anm. 28, m.w.N. aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte) oder auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschluss vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587, II. 3. a der Gründe), sind den Darlegungen des Klägers nicht zu entnehmen.
  • BFH, 10.03.1972 - VI B 141/70

    Richter - Mißbräuchliche Ablehnung - Normale Besetzung - Einschluß der

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Es kommt somit für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde ab 1. Januar 2001 nicht mehr darauf an, ob das FG das Ablehnungsgesuch in den Gründen der Entscheidung zur Hauptsache zurückweisen darf (vgl. zur früheren Rechtslage: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1972 VI B 141/70, BFHE 105, 316, BStBl II 1972, 570; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Zwar gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer vorangegangenen Kollegialentscheidung abgelehnt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 7/87
    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - V B 18/02
    Gravierende und ohne weiteres feststellbare sachliche Fehler, die auf eine unsachliche Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 51 Anm. 40; Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 23. Aufl., § 42 Anm. 28, m.w.N. aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte) oder auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschluss vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587, II. 3. a der Gründe), sind den Darlegungen des Klägers nicht zu entnehmen.
  • BFH, 20.06.2003 - XI R 25/03

    Richterablehnung; Befangenheit

    Eine Richterablehnung kann grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit von Entscheidungen in früheren Verfahren gestützt werden (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58).

    Unter denselben Voraussetzungen können Rechtsfehler eines Richters in einem früheren Verfahrensabschnitt, in früheren Verfahren oder in Parallelverfahren ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit begründen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 58; Gräber/Koch, a.a.O., Rz. 53, 56).

  • BFH, 23.10.2007 - XI B 110/07

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wegen ungünstiger

    Die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen kann seine Ablehnung deshalb nur dann rechtfertigen, wenn zusätzliche konkrete Umstände vorliegen, die ergeben, dass der Richter nicht bereit ist, seine frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozessbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 20. November 1990 VII B 32/90, BFH/NV 1991, 755; vom 8. Mai 1992 III S 3/92, BFH/NV 1993, 108; vom 20. Juni 2003 XI B 62/03, BFH/NV 2003, 1433; vom 31. Juli 2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58; vom 16. Januar 2007 VII S 23/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1463; vgl. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2002 XI ZR 388/01, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 2396; des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1992 5 AZR 377/92, BAGE 71, 293).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der

    Sie kann auch nicht mit Erfolg auf eine angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit von Entscheidungen des Richters gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.10.1999 I! R 27-30/99, BFH/NV 2000, 457 , vom 20.06.2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342 , und vom 31.07.2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58 ).
  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

    Sie kann auch nicht mit Erfolg auf eine angebliche Rechtsfehlerhaftigkeit von Entscheidungen des Richters gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.10.1999 II R 27-30/99, BFH/NV 2000, 457, vom 20.06.2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342, und vom 31.07.2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58).
  • BFH, 10.12.2003 - X B 48/03

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur

    Denn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs kann nach der ab 1. Januar 2001 geltenden Rechtslage nur mit der (zugelassenen) Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler gerügt werden (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2002 V B 18/02, BFH/NV 2003, 58; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 89).
  • FG Nürnberg, 05.03.2009 - VII 98/03

    Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit - Änderung nach § 173 AO trotz

    Gleichwohl bleibt offen, ob die Klägerin nicht neben dem Vorsitzenden auch die beisitzenden (Berufs)Richter als befangen ablehnen wollte (hierzu BFH-Beschluss vom 31.07.2002 V B 18/02, BFH/NV 2001, 58 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10162
BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02 (https://dejure.org/2002,10162)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2002 - VIII B 52/02 (https://dejure.org/2002,10162)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - VIII B 52/02 (https://dejure.org/2002,10162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Frist zur Begründung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schlüssiges Vortragen - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Unzumutbarkeit - Erkrankung

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 56
    NZB; Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95

    Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02
    Die im anhängigen Verfahren geltend gemachte und durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemachte Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann als schuldlose Verhinderung i.S. von § 56 Abs. 1 FGO zu werten, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92

    Verfristung einer Revision und Ablehung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02
    Demgemäß ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht habe ergreifen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750; vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 20, Stichworte "Büroorganisation", "Krankheit" i.V.m. Rz. 36, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02
    Die im anhängigen Verfahren geltend gemachte und durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemachte Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann als schuldlose Verhinderung i.S. von § 56 Abs. 1 FGO zu werten, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02
    Demgemäß ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht habe ergreifen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750; vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 20, Stichworte "Büroorganisation", "Krankheit" i.V.m. Rz. 36, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2001 - IV B 118/01

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02
    Die Klägerin hat die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde versäumt (§ 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2001 IV B 118/01, BFHE 196, 56, BStBl II 2001, 768).
  • BFH, 20.01.2004 - V R 40/03

    Wiedereinsetzung: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Die im anhängigen Verfahren geltend gemachte und durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemachte Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann als schuldlose Verhinderung i.S. von § 56 Abs. 1 FGO zu werten, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 31. Juli 2002 VIII B 52/02, BFH/NV 2003, 58, m.w.N.) oder --wie hier gemäß § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO möglich-- vor Ablauf der Frist Fristverlängerung zu beantragen.

    Demgemäß ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht habe ergreifen können (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 794, und BFH/NV 2003, 58).

  • BFH, 30.08.2005 - III R 15/05

    NZB: Steuerberater, Wiedereinsetzung

    Abgesehen davon wird nach ständiger Rechtsprechung ein Verschulden an der Fristversäumung durch eine Erkrankung nur ausgeschlossen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 31. Juli 2002 VIII B 52/02, BFH/NV 2003, 58, m.w.N.) oder --wie hier gemäß § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO möglich-- vor Ablauf der Frist Fristverlängerung zu beantragen.
  • BFH, 16.03.2005 - X R 8/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    b) Demgemäß ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht hat ergreifen können (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614, und vom 31. Juli 2002, VIII B 52/02, BFH/NV 2003, 58).
  • BFH, 08.02.2008 - XI B 197/07

    Wiedereinsetzung

    Wird die Wiedereinsetzung auf eine Erkrankung gestützt, ist es für die schlüssige Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht hat ergreifen können (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; vom 31. Juli 2002 VIII B 52/02, BFH/NV 2003, 58, und vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341).
  • BFH, 27.08.2003 - I B 113/03

    Wiedereinsetzung, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Weiterhin ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags erforderlich, substantiiert darzulegen, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um im Falle seiner Erkrankung eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen er Maßnahmen dieser Art nicht hat ergreifen können (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; in BFH/NV 2001, 468; vom 31. Juli 2002 VIII B 52/02, BFH/NV 2003, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht