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   BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00   

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https://dejure.org/2002,7588
BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00 (https://dejure.org/2002,7588)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2002 - IX R 71/00 (https://dejure.org/2002,7588)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - IX R 71/00 (https://dejure.org/2002,7588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Geltendmachung der Kosten der Modernisierung - Behandlung von Renovierungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten - Geltendmachung von Kosten der Erneuerung der Heizungsanlage zum sofortigen Abzug als Werbungskosten - Absetzbarkeit von Kosten bei ...

  • Judicialis

    FGO § 68; ; EStG § 7; ; EStG § 9 Abs. 1; ; HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1; HGB § 255
    Anschaffungskosten; Standarderhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 600
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    aa) Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB, weil dadurch das Gebäude erst gemäß seiner Zweckbestimmung betriebsbereit wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    Ist das der Fall, ist eine Standarderhöhung anzunehmen; die Aufwendungen für diese und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen sind Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, zu II. 3. a cc, und BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    Laufende Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen, aber auch die Ersetzung alter funktionierender Einrichtungen durch gleichwertige neue führen noch nicht zu Anschaffungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa, und cc, sowie vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74).

    Die streitigen Aufwendungen sind nicht allein deshalb als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu werten, weil sie im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind und in zeitlichem Zusammenhang mit der Anschaffung des Grundstücks stehen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, zu II. 3. b).

    Ist das der Fall, ist eine Standarderhöhung anzunehmen; die Aufwendungen für diese und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen sind Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, zu II. 3. a cc, und BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa).

    Es ist aber nicht festgestellt, ob und in welchem Umfang die Baumaßnahmen zu einer deutlichen Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten bei den Installationen und Fenstern geführt haben (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 74, zu II. 3. a cc).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Laufende Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen, aber auch die Ersetzung alter funktionierender Einrichtungen durch gleichwertige neue führen noch nicht zu Anschaffungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, zu II. 2. b aa, und cc, sowie vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627).
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Wie diese Aufwendungen sind auch solche zu behandeln, die damit in bautechnischem Zusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Wie diese Aufwendungen sind auch solche zu behandeln, die damit in bautechnischem Zusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649).
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Mit dem Erlass der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 und 2000 sind diese Bescheide entsprechend § 68 FGO an die Stelle des angegriffenen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheids --soweit er diese Jahre betraf-- getreten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1990 I R 166/85, BFH/NV 1991, 628, zu III. 1.; BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, insoweit nicht veröffentlicht).
  • BFH, 27.06.1990 - I R 166/85

    Anforderungen an die Urteilsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
    Mit dem Erlass der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 und 2000 sind diese Bescheide entsprechend § 68 FGO an die Stelle des angegriffenen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheids --soweit er diese Jahre betraf-- getreten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1990 I R 166/85, BFH/NV 1991, 628, zu III. 1.; BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, insoweit nicht veröffentlicht).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06

    Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb -

    In diesem Sinne hat der BFH auch unter Geltung der Neuregelung des § 68 FGO (d.h. für ab 1. Januar 2001 bekannt gegebene Bescheide; vgl. Art. 6 Satz 1 FGOÄndG 2) das Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid und endgültiger Steuerfestsetzung sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Umsatzsteuer beurteilt (z.B. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600 --betreffend Einkommensteuer--; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003 V B 103/02, BFH/NV 2004, 502; BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671 --jeweils zur Umsatzsteuer--).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    In diesem Fall hat er hat trotz der einheitlichen steuerlichen Zweckbestimmung des Gesamtgebäudes (Nutzung zu fremden Wohnzwecken) auf die einzelne Wohnung abgestellt und deren alleinigen Umbau für das Vorliegen von Herstellungskosten ausreichen lassen (ohne Begründung, vgl. BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 71/00 -, BFH/NV 2003, 600, Rz. 19).

    Die Maßnahmen müssen sich einander in ihrer technischen Realisierbarkeit in dem Sinne bedingen, dass die eigentliche Herstellungsmaßnahme entweder erst begonnen werden kann, nachdem Vorfeldmaßnahmen durchgeführt worden sind (z.B. Schaffung von Öffnungen im Mauerwerk zum Einbau neuer oder größerer Fenster), oder wenn umgekehrt infolge der eigentlichen Herstellungsmaßnahme Folgemaßnahmen erforderlich werden, um wieder einen betriebsbereiten Zustand zu erreichen (beispielsweise die Erneuerung von Fliesen, die anlässlich einer Sanierung von Heizungsrohren beschädigt werden, vgl. BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 71/00 -, BFH/NV 2003, 600, Rz. 21).

    Ist nur eine räumlich abgrenzbare, die Eignung als Wirtschaftsgut besitzende Teilfläche von der Baumaßnahme betroffen - wie im vorliegenden Fall eines von mehreren Geschossen - ist Prüfungsmaßstab für das Vorliegen von Herstellungskosten auch dann diese Teilfläche, wenn sie zu einem Wirtschaftsgut rechnet, das über die Teilfläche hinausgeht, im Streitfall beispielsweise identisch mit dem Gesamtgebäude ist (in Anlehnung an BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 71/00 -, BFH/NV 2003, 600).

  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06

    Antrag auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids - Verfassungsmäßigkeit der

    Im Hauptsacheverfahren wird ein Vorauszahlungsbescheid durch einen nachfolgenden Jahressteuerbescheid abgelöst und nach § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Verfahrens, ohne dass hierzu ein Antrag eines Beteiligten erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600 m.w.N.; a. A. von Groll in Gräber, FGO, 6. Auflage, § 68 Rz. 75 m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2006 - IV B 151/04

    Rechtshängigkeit - zwei Klagen gegen einen Steuerbescheid

    Der Senat schließt sich insoweit dem BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003 V B 103/02 (BFH/NV 2004, 502) zur Umsatzsteuer an und verweist auf dessen Begründung (ebenso BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, sowie BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600, zur Einkommensteuer).
  • BFH, 26.05.2006 - IV B 147/04

    Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid; keine Abweisung

    Der Senat schließt sich insoweit dem BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003 V B 103/02 (BFH/NV 2004, 502) zur Umsatzsteuer an und verweist auf dessen Begründung (ebenso BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, sowie BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600, zur Einkommensteuer).
  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 68 FGO a.F. besteht zwischen der Festsetzung von Vorauszahlungen und der anschließenden Jahressteuerfestsetzung ein die Anwendung der Vorschrift rechtfertigender sachlicher Zusammenhang (vgl. Urteile vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942; vom 3. Dezember 2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600, zur Einkommensteuer; in BFHE 147, 463, BStBl II 1987, 28, zur Gewerbesteuer; vom 21. Februar 1991 V R 130/86, BFHE 163, 408, BStBl II 1991, 465; vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46; vom 4. November 1999 V R 35/98, BFHE 190, 67, BStBl II 2000, 454, zur Umsatzsteuer; anderer Ansicht Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 68 Rz. 30, 75; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 68 FGO Rz. 13; Kühn/ Hofmann, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 68 FGO Rz. 4).
  • FG Nürnberg, 22.09.2010 - 3 K 165/07

    Erklärung zur Hauptsacheerledigung ist eine Prozessbewirkungshandlung - kein

    Der Jahreseinkommensteuerbescheid ersetzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH den angegriffenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid nach § 68 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 147/04, juris; BFH-Urteile vom 03.12.2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600; vom 04.11.1999 V R 35/98, BStBl II 2000, 454; Schallmoser im Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 68 Rz. 56; Stöcker in Beermann/Gosch, § 68 FGO Rz. 32; anderer Ansicht Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 68 FGO Rz. 15; Gräber/von Groll, FGO, § 68 Rz. 30, 75).

    Da mit Erlass des Einkommensteuerbescheids für 2001 vom 01.04.2004 dieser Bescheid nach § 68 FGO an die Stelle des angegriffenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheids für das 4. Kalendervierteljahr 2001 vom 24.10.2002 tritt (vgl. BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 147/04, juris; BFH-Urteile vom 03.12.2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600; vom 04.11.1999 V R 35/98, BStBl II 2000, 454), gibt der Prozessbevollmächtigte als Berufsvertreter eine Prozesserklärung ab, dass er den Rechtsstreit hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides für 2001 in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.

  • FG Düsseldorf, 28.02.2007 - 7 K 5172/04

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Inhalt

    Mit Erlass eines Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003 ist dieser Bescheid entsprechend § 68 S. 4 Nr. 2 FGO an die Stelle des zunächst angegriffenen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheids getreten (vgl. zur Anwendung des § 68 FGO: BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16. März 2005 1 K 2057/02, DStRE 2005, 674).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2057/02

    § 68 FGO: Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid

    Nach Auffassung des 9. Senats des BFH in einer (aufgrund der Daten der Bekanntgabe der dortigen Einkommensteuer-Jahresbescheide nach dem 31.12.2000) die Geltung des § 68 FGO n.F. betreffenden Entscheidung treten mit dem Erlass von Einkommensteuer-Jahresbescheiden diese entsprechend § 68 FGO an die Stelle der ursprünglich angegriffenen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide (BFH-Urteil vom 03. Dezember 2002, Az.: IX R 71/00, BFH/NV 2003, 600 unter II.1.).
  • FG Brandenburg, 27.05.2003 - 3 K 690/01

    Voraussetzungen für die ständige Ansässigkeit eines als "Ortskraft" bei der

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