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   BFH, 01.10.2002 - X B 34/02   

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https://dejure.org/2002,6776
BFH, 01.10.2002 - X B 34/02 (https://dejure.org/2002,6776)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2002 - X B 34/02 (https://dejure.org/2002,6776)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - X B 34/02 (https://dejure.org/2002,6776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach der Finanzgerichtsordnung - Zuordnung zum Privatvermögen - Steuerfestsetzung - Substantiierung der Sachaufklärungsrüge - Voraussetzungen

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 § 76
    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 76
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Auszug aus BFH, 01.10.2002 - X B 34/02
    Zur Kundgabe des Entnahmewillens gehört insbesondere, dass der Steuerpflichtige innerhalb oder außerhalb des Buchführungswerks die nahe liegenden steuerrechtlichen Folgerungen aus einer Entnahme zieht (Senatsurteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 84/01

    Behindertenpauschbetrag, Verfassungsmäßigkeit

    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Mit dem geltend gemachten Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der unzureichenden Sachaufklärung, hinsichtlich dessen es obendrein an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen fehlt (vgl. dazu insbesondere BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76), können die Kläger nicht mehr gehört werden.
  • BFH, 21.11.2003 - III B 43/03

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht

    a) Wird die Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG gerügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist genau anzugeben, welche konkreten Tatsachen das FG von sich aus hätte aufklären sollen und/oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und/oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76; vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2003 - IX B 139/02

    NZB; Verfahrensmangel

    Mit den gerügten Verfahrensmängeln (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der Verletzung rechtlichen Gehörs und der unzureichenden Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76) können die Kläger nicht mehr gehört werden.
  • BFH, 30.06.2003 - IX B 121/02

    Frage der Nichtanwendung von § 173 AO wegen Treu und Glauben nicht von

    Dabei kann dahinstehen, ob die Kläger die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70; vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76) erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen zu bestimmten Punkten, insbesondere zur Entscheidungserheblichkeit auf der Basis des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zur Frage der Belegvorlage hinreichend dargelegt haben.
  • BFH, 04.06.2007 - V B 151/06

    Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des Urteils

    Dies genügt den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76).
  • BFH, 02.11.2004 - X B 93/03

    Rüge mangelnder Sachaufklärung bei einer Schätzung; Verletzung des Anspruchs auf

    Der Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) ist nur dann i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ausreichend bezeichnet, wenn auch angegeben wird, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im Einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76 und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 21.04.2004 - XI B 229/02

    Verfahrensmangel: unzureichende Sachaufklärung

    Schließlich ist nicht dargetan, inwieweit die Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zu den Anforderungen der Sachaufklärungsrüge BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76).
  • BFH, 24.07.2003 - IX B 24/03

    Befangenheitsgesuch; Tatbestandsberichtigung

    Abgesehen davon, dass es hinsichtlich der geltend gemachten Verfahrensmängel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der Verletzung rechtlichen Gehörs und der unzureichenden Sachaufklärung an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76) fehlt, können die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit diesen Rügen nicht mehr gehört werden.
  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

    a) Für die schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO), mit der geltend gemacht wird, das FG habe Beweisanträge übergangen, bedarf es u.a. der Darlegung, was der Zeuge voraussichtlich ausgesagt hätte und inwiefern diese Aussage auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsbeschluss vom 27. August 2001 VII B 4/01, BFH/NV 2002, 76, 77; BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76).
  • BFH, 09.11.2004 - IV B 150/02

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Rüge unrichtiger Sachverhaltsdarstellung

  • BFH, 09.02.2005 - IX B 189/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verstoß gegen das Gebot rechtlichen

  • BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03

    Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln

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