Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.02.2003

Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2003 - XI B 101/02   

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https://dejure.org/2003,13810
BFH, 18.02.2003 - XI B 101/02 (https://dejure.org/2003,13810)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2003 - XI B 101/02 (https://dejure.org/2003,13810)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - XI B 101/02 (https://dejure.org/2003,13810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 809
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 18.02.2003 - XI B 101/02
    Angesichts der Vielzahl der zu § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) ergangenen Entscheidungen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817, m.w.N.) genügt der Hinweis auf eine Entscheidung eines Finanzgerichts aus dem Jahr 1983 nicht, um die grundsätzliche Bedeutung der Sache darzulegen.
  • BFH, 01.10.2002 - XI B 187/01

    NZB; Darlegung von Zulassungsgründen, nachgereichte Schriftsätze

    Auszug aus BFH, 18.02.2003 - XI B 101/02
    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 2002 XI B 187/01, BFH/NV 2003, 77).
  • BFH, 14.09.2004 - XI B 121/03

    Zurechnung der Einkünfte aus einem Restaurationsbetrieb an den Konzessionsinhaber

    Es fehlen jegliche Ausführungen, aus welchem Grund eine weitere Klärung der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Rechtsfrage geboten sein sollte und weshalb eine Entscheidung des BFH aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liege, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden könne (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2003 XI B 101/02, BFH/NV 2003, 809).
  • BFH, 12.09.2003 - XI B 79/01

    Darlegung von Zulassungsgründen

    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 2003 XI B 101/02, BFH/NV 2003, 809).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2003 - XI B 5/02   

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https://dejure.org/2003,16162
BFH, 18.02.2003 - XI B 5/02 (https://dejure.org/2003,16162)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2003 - XI B 5/02 (https://dejure.org/2003,16162)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - XI B 5/02 (https://dejure.org/2003,16162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, mangelnde Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens eines Beweisantritts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 809
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 17.07.2003 - X B 19/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    a) Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ist auch nach der Neufassung der Zulassungsgründe durch das 2.FGOÄndG gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. ein substantiierter Vortrag des Beschwerdeführers darüber erforderlich, dass eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage klärungsbedürftig und im konkreten Fall voraussichtlich auch klärbar ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810; vom 17. Februar 2003 XI B 61/00, BFH/NV 2003, 806; vom 18. Februar 2003 XI B 5/02, BFH/NV 2003, 809; vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833; vom 18. Dezember 2002 VII B 110/02, BFH/NV 2003, 659).
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