Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.07.2003

Rechtsprechung
   BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01   

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https://dejure.org/2003,9348
BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01 (https://dejure.org/2003,9348)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2003 - XI B 51/01 (https://dejure.org/2003,9348)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - XI B 51/01 (https://dejure.org/2003,9348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Begrenzung für Vorsorgeaufwendungen, Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1573
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
    Weiterhin ist nach dem BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95 (BFH/NV 1998, 1466) geklärt, dass die Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG auch dann von dem vollen Abzugsbetrag vorzunehmen ist, wenn die Voraussetzungen hierfür nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind.
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
    Der Senat hat mit Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFH/NV 2003, 976) die Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestätigt.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
    Der Senat hat mit Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFH/NV 2003, 976) die Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestätigt.
  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. April 2003 XI B 226/02 (BFH/NV 2003, 995) betraf den Sonderfall eines nichtselbständig tätigen Ehegatten, für den keine Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht wurden und der auch nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehörte.
  • BFH, 01.08.2002 - XI B 138/01

    Sachzusammenhang zwischen ESt-Erklärung und Verlustfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2002 XI B 138/01, BFH/NV 2002, 1455; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23 f.).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Die hierzu vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Entscheidung gemachten Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BFH/NV 1998, S. 1466; BFH/NV 2001, S. 773; BFH/NV 2003, S. 1573).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 2003 - XI B 51/01 -,.

    Die zum Bundesfinanzhof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos (BFH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - XI B 51/01 -, BFH/NV 2003, S. 1573).

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

    Die hierzu vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Entscheidung gemachten Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BFH/NV 1998, S. 1466; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437; BFH/NV 2003, S. 1573).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02   

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https://dejure.org/2003,15634
BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02 (https://dejure.org/2003,15634)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2003 - XI B 204/02 (https://dejure.org/2003,15634)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - XI B 204/02 (https://dejure.org/2003,15634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02
    Bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume verteilt, ist eine Zusammenballung nicht gegeben; nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Anwendung des § 34 des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368, und vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645); Ausnahmen können allenfalls im Wege der Billigkeit erfasst werden (BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02
    Dieses (neue) gesetzliche Tatbestandsmerkmal erfasst die sog. Divergenzrevision nach altem Recht, aber auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte --FG-- (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02
    Bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume verteilt, ist eine Zusammenballung nicht gegeben; nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Anwendung des § 34 des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368, und vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645); Ausnahmen können allenfalls im Wege der Billigkeit erfasst werden (BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Auszug aus BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02
    Bei einer Entschädigungszahlung, die sich auf zwei oder mehr Veranlagungszeiträume verteilt, ist eine Zusammenballung nicht gegeben; nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Anwendung des § 34 des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368, und vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645); Ausnahmen können allenfalls im Wege der Billigkeit erfasst werden (BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20

    Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf

    Keine Zusammenballung in diesem Sinne liegt typischerweise vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschlüsse vom 19. August 2019 X B 155/18, BFH/NV 2020, 19, und vom 25. Juli 2003 XI B 204/02, BFH/NV 2003, 1573, jeweils m.w.N.).
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