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   BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01   

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https://dejure.org/2003,7105
BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01 (https://dejure.org/2003,7105)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - IX R 60/01 (https://dejure.org/2003,7105)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - IX R 60/01 (https://dejure.org/2003,7105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21
    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung eines Mietvertrags unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Abschluß eines Mietvertrages unter Angehörigen; Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten wegen gleichzeitiger Vereinbarung einer dauernden Last und Mietzahlungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42
    Angehörige; Fremdvergleich; Gestaltungsmissbrauch; Mietvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1276
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Einen Gestaltungsmissbrauch hat der BFH indes für den --hier nicht gegebenen-- Fall bejaht, dass der Vermieter den Mieter bei Abschluss des Mietvertrages durch ein Entgelt für die Aufgabe des schuldrechtlichen Anspruchs auf eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung im Ergebnis so stellt, als ob dieser unverändert sein Nutzungsrecht unentgeltlich ausüben würde (Urteil des Senats vom heutigen Tage IX R 56/03, von dem ein neutralisierter Abdruck beigefügt ist).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger --Rpfleger-- 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater --BB-- 1968, 767; vom 13. November 1998 V ZR 29/98, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1999, 404; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372 f.; Rothe in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, § 1093 Rn. 5).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Insoweit nimmt der Senat zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01 Bezug.
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    e) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus (im Rahmen des sog. Fremdvergleichs) sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Dementsprechend steht ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht grundsätzlich auch der steuerrechtlichen Berücksichtigung des Mietvertrags nicht entgegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01
    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger --Rpfleger-- 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater --BB-- 1968, 767; vom 13. November 1998 V ZR 29/98, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1999, 404; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372 f.; Rothe in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, § 1093 Rn. 5).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

  • BFH, 31.08.2000 - IX B 72/00

    Mietvertrag und unentgeltliches Nutzungsrecht

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

  • FG Nürnberg, 06.12.2007 - IV 200/06

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschluss eines Mietvertrages unter

    Bei den, den weiteren BFH-Urteilenvom 17.12.2003 (IX R 60/98, BStBl. II 2004, 646; IX R 60/01, BFH/NV 2004, 1276) zugrundeliegenden Sachverhalten wurde im Gegensatz zum Streitfall zwar ein Mietverhältnis, nicht aber eine dauernde Last begründet.
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