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   BFH, 29.04.2004 - V B 43/03   

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https://dejure.org/2004,2534
BFH, 29.04.2004 - V B 43/03 (https://dejure.org/2004,2534)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2004 - V B 43/03 (https://dejure.org/2004,2534)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2004 - V B 43/03 (https://dejure.org/2004,2534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § ... 45; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 171 Abs. 5; ; AO 1977 § 174 Abs. 5; ; ZPO § 295; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine Rechnungsberichtigung sind bereits geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Darlegung der Verfahrensmängel der Nichtberücksichtigung des Inhalts von Akten sowie des Übergehens entscheidungserheblicher Beweisanträge in der Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1303
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 25.02.1993 - V R 112/91

    Eine wirksame Rechnungsberichtigung setzt voraus, daß dem Leistungsempfänger eine

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Der erkennende Senat hat mehrfach zu den Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung Stellung genommen, u.a. auch zur Frage, ob eine Berichtigung voraussetzt, dass für jede Rechnung, in der Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen war, eine eigene Berichtigungserklärung abgegeben wird (BFH-Urteil vom 25. Februar 1993 V R 112/91, BFHE 171, 373, BStBl II 1993, 643), und hier entschieden, dass die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), die nach ihrem Wortlaut eine Berichtigung des "Steuerbetrags" fordert, nicht voraussetzt, dass für jede Rechnung, in der Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen war, eine eigene Berichtigungserklärung abgegeben wird.

    Die Zusammenfassung mehrerer zu berichtigender Steuerbeträge in einer Summe ohne nachvollziehbare Angabe der betroffenen Rechnungen genügt den Anforderungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG hingegen nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 373, unter II. 2. a der Gründe).

  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Dem FG obliegt nämlich keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 27.09.2001 - XI B 25/01

    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Rechtsanwalt - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Mit der Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung kann deshalb grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213).
  • BFH, 25.09.2002 - IX B 14/02

    NZB; Fremdvergleich, Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Zweifelhaft ist schon, ob die Klägerin damit eine im Allgemeininteresse klärungsbedürftige Rechtsfrage formuliert hat, denn für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an, die das FG als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712; vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 07.04.2000 - V B 176/99

    Nachweis einer Ausfuhrlieferung; ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    b) Die Rüge, das FG habe gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen, weil es den im Ausland ansässigen Zeugen Bl nicht angehört habe, geht schon deshalb fehl, weil die Klägerin den Zeugen nicht in die Sitzung gestellt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954; vom 3. Dezember 1996 I B 8, 9/96, BFH/NV 1997, 580; vom 7. April 2000 V B 176/99, BFH/NV 2000, 1370).
  • BFH, 16.06.1993 - I B 20/93

    Vorliegen einer Divergenz zwischen Finanzgerichtsurteil und Bundesfinanzhofurteil

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Wird jedoch ein Verstoß gegen die Beachtung von Verfahrensvorschriften gerügt, auf die gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) verzichtet werden kann, wie z.B. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, m.w.N., und vom 16. Juni 1993 I B 20/93, BFH/NV 1994, 605), so setzt die zulässige Rüge des Verfahrensverstoßes die Darlegung in der Beschwerdeschrift voraus, dass der Kläger auf sein Rügerecht nicht verzichtet habe.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Ferner bringt die Klägerin vor, das angefochtene Urteil widerspreche der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 --Schmeink & Cofreth-- (Slg. 2000, I-6973) und der daraufhin ergangenen Entscheidung des BFH vom 8. März 2001 V R 61/97 (BFHE 194, 517, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 312).
  • BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99

    Rüge der Nichtberücksichtigung des Akteninhalts

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§§ 76, 96 FGO) erfordert es, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Die angeblich divergierenden Ausführungen in den beiden Entscheidungen betreffen nicht dieselbe Rechtsfrage (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206).
  • BFH, 13.03.1997 - I B 124/96

    Fehlende Buchung des Geschäftsführergehalts als vGA

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
    Zweifelhaft ist schon, ob die Klägerin damit eine im Allgemeininteresse klärungsbedürftige Rechtsfrage formuliert hat, denn für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an, die das FG als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712; vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 29.11.2002 - V B 148/02

    Vorsteuerabzug; Absicht der steuerpflichtigen Verwendung der Eingangsumsätze

  • BFH, 21.04.1995 - VIII B 133/94

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

  • BFH, 08.10.1976 - VI R 251/74

    Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle - Hemmung der Verjährung - Rückforderung

  • BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung

  • BFH, 03.12.1996 - I B 8/96

    Annahme eines Verfahrensmangels bei Übergehen eines entscheidungserheblichen

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

    Sollen die Steuerbeträge mehrerer Rechnungen berichtigt werden, so können die Berichtigungen in einer Korrekturmitteilung zusammengefasst werden, sofern sich aus dieser ergibt, welche Steuerbeträge welcher Rechnungen gemeint sind (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1994 XI R 57/93, BFH/NV 1995, 170, unter II.1.e, Rz 13; BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, unter II.1., Rz 21).
  • BFH, 30.05.2008 - V B 76/07

    Zum Verwertungsverbot - Begriff der Täuschung i.S.d. § 136a StPO

    Wird gerügt, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, so sind unter genauer Bezeichnung des jeweiligen Schriftstückes und Angabe der Seitenzahlen in den Akten die nicht berücksichtigten Tatumstände zu benennen (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verbietet dem Gericht, seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zu stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung zu geben, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303; vom 11. Februar 2003 V B 157/02, BFH/NV 2003, 929).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, müssen genau bezeichnet und die sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände benannt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303; vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    Denn weder § 76 Abs. 2 FGO noch der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichten das FG, darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, unter II.5. der Gründe).
  • BFH, 29.02.2008 - IV B 21/07

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung von Verfahrensmängeln - Tatbestandsberichtigung

    Weder der Anspruch auf rechtliches Gehör noch § 76 Abs. 2 FGO verpflichten das FG, darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 04.08.2005 - III B 158/04

    Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks als gewerbliche Einkünfte;

    Ist die Notwendigkeit, bestimmte Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels vorzubringen, offenkundig, stellt ein unterlassener Hinweis keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Kläger --wie im Streitfall-- sachkundig vertreten waren (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800), zumal auch keine allgemeine Pflicht des FG besteht, auf seine von den Beteiligten abweichende Meinung hinzuweisen (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, unter 5., m.w.N.).

    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO ist anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1303, unter 5., m.w.N.).

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Insbesondere müssen für eine ordnungsgemäße Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten aber die Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Klägers nicht berücksichtigt haben soll, genau bezeichnet und die sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände benannt werden (BFH-Beschlüsse vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, m.w.N.; vom 29. Mai 2007 VIII B 200/06, juris).
  • BFH, 27.06.2006 - V B 143/05

    Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen

    aa) "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254; vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07

    Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Weder der Anspruch auf rechtliches Gehör noch § 76 Abs. 2 FGO verpflichten das FG darauf hinzuweisen, dass es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437, und vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

  • BFH, 14.12.2011 - V B 21/11

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Fehlende Entscheidungserheblichkeit -

  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

  • BFH, 15.12.2008 - IX B 39/08

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung des Übergangs des

  • BFH, 28.03.2008 - IV B 56/07

    Mangelnde Sachaufklärung durch übergehen von Beweisanträgen - Gehörsverletzung -

  • BFH, 12.05.2005 - V B 119/04

    Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 08.04.2005 - V B 116/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • BFH, 06.04.2005 - V B 60/04

    Nachzahlungszinsen - Erlass

  • BFH, 16.12.2013 - III S 23/13

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler;

  • BFH, 29.05.2007 - VIII B 200/06

    Umqualifizierung freiberuflicher Einkünfte in gewerbliche Einkünfte; Darlegung

  • BFH, 30.05.2007 - I B 126/06

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 07.07.2006 - V B 115/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Gebäuderestwertentschädigung

  • BFH, 14.06.2006 - V B 195/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 24.11.2005 - V B 102/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 07.01.2011 - V B 55/10

    Getränkelieferungen in einem Kino

  • BFH, 09.06.2005 - V B 140/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 08.04.2005 - V B 117/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

  • BFH, 26.10.2005 - IX B 118/05

    Eigenheimzulage - Anschaffungszeitpunkt einer Wohnung

  • BFH, 03.02.2005 - V B 147/03

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07

    Inhaltliche Anforderungen an eine zulassungsfähige Darlegung von Rügen bzgl.

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