Rechtsprechung
BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bildung einer Ansprarrücklage bei Aufstellung einer einkommensteuerrechtlichen Gewinnaufstellung - Wirkungen einer Betriebsaufgabe auf die Bildung von Ansparrücklagen
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 7g Abs. 6; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Ansparrücklage nach § 7g EStG für Investitionen, von denen im Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits feststeht, dass sie nicht mehr vorgenommen werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
- Der Investitionsabzugsbetrag im Einzelnen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 249/01
- BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Papierfundstellen
- DB 2005, 2
- BFH/NV 2004, 1400
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine noch durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, und vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).Auch kann offen bleiben, ob die nach dem BFH-Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 erforderliche Prognose über die Wahrscheinlichkeit der angegebenen Investition aus der Sicht am Ende des betreffenden Gewinnermittlungszeitraums (hier 1997) positiv ausgefallen wäre.
- BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95
Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der …
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Nachträglich wird eine Tatsache bekannt, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt wird (BFH-Urteile vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422, und vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492). - BFH, 01.04.1998 - X R 150/95
Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Hierbei kommt es auf den Kenntnisstand der Finanzbehörde, und zwar der Personen an, die innerhalb der Behörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (BFH-Urteil vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569, Nr. 1 b, m.w.N.).
- BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine noch durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, und vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187). - BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine noch durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, und vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187). - BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82
Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der …
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Nachträglich wird eine Tatsache bekannt, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt wird (BFH-Urteile vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422, und vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492). - BFH, 11.06.1997 - X R 242/93
Bei Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung des (Letzt-)Empfängers einer sog. …
Auszug aus BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Tatsachen im Sinne der Vorschrift sind Lebensvorgänge, die insgesamt oder teilweise einen gesetzlichen Steuertatbestand oder das einzelne Merkmal eines solchen Tatbestands erfüllen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 242/93, BFHE 183, 427, BStBl II 1997, 612).
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Danach ist keine Ansparabschreibung anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Steuerpflichtige die Investition wegen einer zwischenzeitlichen Betriebsveräußerung oder -aufgabe objektiv nicht mehr vornehmen kann (zur Betriebsaufgabe BFH-Urteile vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, …und vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848;… zur Betriebsveräußerung BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 43/06, BFH/NV 2008, 554, unter II.4., Rz 17).Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn die Investition wegen einer zwischenzeitlichen Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs objektiv nicht mehr möglich ist oder die Investition durch den Steuerpflichtigen ausgeschlossen erscheint, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe zwar noch nicht vollzogen, aber --z.B. durch Abschluss entsprechender obligatorischer Verträge-- bereits in die Wege geleitet worden ist (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1400;… in BFH/NV 2005, 848;… in BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862, und in BFH/NV 2008, 554).
- BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Danach ist keine Ansparabschreibung zu gewähren, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass die Investition wegen einer zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsveräußerung oder -aufgabe nicht mehr vorgenommen werden kann (zur Betriebsaufgabe BFH-Urteile vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, und in BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b;… zur Betriebsveräußerung BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 43/06, BFH/NV 2008, 554, unter II.4.). - BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung …
a) Die Rücklage wird mit dem Einreichen des Jahresabschlusses für das jeweilige Kalenderjahr beim zuständigen Finanzamt gebildet (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 2007 X R 35/06, BFH/NV 2007, 1862;… vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848; vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400).Diese Rechtsprechung betraf bisher Fälle einer endgültigen Betriebsaufgabe (BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; in BFH/NV 2004, 1400; in BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862;… vom 20. Dezember 2006 X R 42/04, BFH/NV 2007, 883) oder aber den Rechtsträgerwechsel in Folge von Einbringungsvorgängen (…BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 I R 70/09, BFH/NV 2010, 2072; in BFHE 208, 190, BStBl II 2005, 596).
aa) Die Realteilung einer Personengesellschaft ist zwar eine Betriebsaufgabe (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1991 VIII R 69/86, BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385;… Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., § 22 IX, S. 853 f.;… Schmidt/Wacker, EStG, 30. Aufl., § 16 Rz 535) und da die Ansparrücklage betriebs- und investitionsgutbezogen ist, kann sie im Falle einer Betriebsaufgabe infolge des Unmöglichwerdens der zuvor geplanten Investition grundsätzlich nicht mehr gebildet werden oder ist, wenn sie bereits gebildet worden war, aufzulösen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862; in BFHE 208, 190, BStBl II 2005, 596; in BFH/NV 2004, 1400).
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten …
Danach wird der Finanzierungszusammenhang verneint, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung des Abzugs eine Investition nicht mehr durchführbar ist, weil der Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert worden war (BFH-Urteil vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400) oder der Entschluss zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe gefasst war (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862;… vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 20.12.2006 - X R 31/03
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder …
Damit übereinstimmend hat der BFH in seinen Urteilen vom 13. Mai 2004 IV R 11/02 (BFH/NV 2004, 1400) und vom 17. November 2004 X R 41/03 (…BFH/NV 2005, 848) betont, dass der Steuerpflichtige eine Ansparrücklage nicht mehr bilden kann, wenn die Vornahme der vom Steuerpflichtigen am Bilanzstichtag bzw. am Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres (vorgeblich) geplanten Investitionen im Zeitpunkt der Erstellung des entsprechenden Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim FA wegen zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes nicht mehr realisiert werden konnte. - BFH, 19.02.2013 - IX R 24/12
Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten …
Tatsachen im Sinne der Vorschrift sind Lebensvorgänge, die insgesamt oder teilweise einen gesetzlichen Steuertatbestand oder das einzelne Merkmal eines solchen Tatbestands erfüllen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, m.w.N.). - BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06
Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich
Hat der Steuerpflichtige bereits im Zeitpunkt des Einreichens des entsprechenden Jahresabschlusses, in dem die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet wurde, den Beschluss gefasst, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben, so ist regelmäßig nicht mehr mit der Anschaffung oder Herstellung des jeweiligen Wirtschaftsguts im Rahmen dieses Betriebes zu rechnen (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 42/04, BFH/NV 2007, 883; vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400;… vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
Im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) ist vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 2. der Gründe; vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II. 1. a; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2. a; vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, unter 1. a).a) Der erkennende Senat verweist insoweit auf die nach seiner Auffassung zutreffenden Ausführungen im Urteil des IV. Senats des BFH in BFH/NV 2004, 1400.
- BFH, 11.10.2007 - X R 1/06
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - …
In seinen Urteilen vom 13. Mai 2004 IV R 11/02 (BFH/NV 2004, 1400) und vom 17. November 2004 X R 41/03 (…BFH/NV 2005, 848) hat der BFH darüber hinaus betont, dass der Steuerpflichtige eine Ansparrücklage nicht mehr bilden kann, wenn die Vornahme der vom Steuerpflichtigen am Bilanzstichtag bzw. am Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres (vorgeblich) geplanten Investitionen im Zeitpunkt der Erstellung des entsprechenden Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim FA (dort: wegen zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes) nicht mehr realisiert werden konnte. - FG Niedersachsen, 18.12.2013 - 4 K 159/13
Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei bereits erfolgter …
Bestätigt wird diese Beurteilung dadurch, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, in denen der BFH das Vorliegen des Finanzierungszusammenhangs in der Vergangenheit verneint hat, im Zeitpunkt der Bildung der Ansparrücklage die Nichtdurchführung der Investition feststand, weil der Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert war (BFH-Urteil vom 13. Mai 2004IV R 11/02, HFR 2004, 1198, BFH/NV 2004, 1400), der auf die Betriebsveräußerung oder -aufgabe gerichtete Entschluss bereits gefasst war (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, BFHE 216, 288, BStBl. II 2007, 862;… vom 17. November 2004 X R 41/03, HFR 2005, 635, BFH/NV 2005, 848), der Abzugsbetrag erst nach Ablauf des Investitionszeitraums geltend gemacht wurde, ohne dass die Investition erfolgt war (BFH-Urteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl. II 2004, 187, in BFHE 211, 221, BStBl. II 2006, 66, unter II. 2.; vom 2. August 2006 XI R 44/05, BFHE 214, 486, BStBl. II 2006, 903, unter II. 3.), oder die Bildung der Rücklage so kurze Zeit vor Ablauf des Investitionszeitraums erfolgte, dass der Steuerpflichtige nicht mehr damit rechnen konnte, die Investition noch rechtzeitig durchzuführen (…BFH-Urteile vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl. II 2008, 471, und IV R 83/05, BFH/NV 2008, 1130, unter II. 1. b bb). - FG München, 22.11.2005 - 13 K 3521/04
Bildung bzw. Auflösung einer Ansparrücklage bei Tod eines Freiberuflers im …
- BFH, 11.10.2017 - X R 2/16
Ansparabschreibung im Liebhabereibetrieb
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04
Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …
- BFH, 14.11.2007 - XI R 48/06
Widerruf der Zustimmung zum Realsplitting bei Veranlagung der geschiedenen …
- BFH, 20.12.2006 - X R 42/04
Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
- BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns - …
- BFH, 23.05.2007 - X R 35/06
Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der …
- FG Hessen, 03.04.2008 - 5 K 1766/05
Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht
- FG Niedersachsen, 11.04.2012 - 4 K 210/11
Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen bei Feststehen der …
- FG Thüringen, 28.04.2005 - II 1375/03
Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist - Höhe der Rückstellung für die …
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 15 K 1096/05
Bildung einer Ansparrücklage; Einstellung einer Ansparrücklage in eine …
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04
Bildung einer Ansparabschreibung zum Ausgleich eines steuerlichen …
- FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10
Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen …
- FG Köln, 20.02.2014 - 3 K 2164/12
Keine Auflösung der Ansparabschreibung einer GbR bei Betriebsübernahme durch …
- BFH, 25.01.2006 - X B 143/05
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Ansparrücklage
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
- FG Bremen, 16.03.2005 - 2 K 179/04
Einkünfte eines Krankenhausarztes aus ärztlicher Notfalldiensttätigkeit als …
- FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08
Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei …
- FG Münster, 23.08.2021 - 9 K 1968/20
Möglichkeit der Abänderung eines Einkommensteuerbescheides hinsichtlich der …
- FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04
Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage
- FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 3 K 2497/08
Keine Bildung einer Ansparrücklage bei im Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wege …
- FG München, 16.12.2008 - 13 K 714/07
Auflösung von Ansparrücklagen - keine Bildung einer Ansparrücklage bei Entschluss …
- FG München, 11.11.2008 - 13 K 3789/07
Auflösung einer zu Unrecht gebildeten Ansparrücklage in der ersten noch …
- FG München, 23.05.2007 - 9 K 2354/04
Steuerrechtliche Anerkennung einer kurz vor Betriebsaufgabe gebildeten …
- FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre …
- FG Hamburg, 17.03.2005 - VI 317/03
Ansparrücklage
- FG München, 19.05.2010 - 10 K 1307/09
Keine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids bei nachträglicher …