Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.07.2004

Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2004 - II B 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12590
BFH, 13.07.2004 - II B 42/03 (https://dejure.org/2004,12590)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2004 - II B 42/03 (https://dejure.org/2004,12590)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - II B 42/03 (https://dejure.org/2004,12590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83

    Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland

    Auszug aus BFH, 13.07.2004 - II B 42/03
    Derartige Zeugen können Indizien bezeugen, denen nicht von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Mai 1984 III ZR 29/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2039, 2040).
  • BFH, 22.06.2006 - IV R 56/04

    Abzweigung von Einnahmen einer Gesellschaft durch einen ungetreuen Gesellschafter

    geführten Gespräche, nicht jedoch den Wahrheitsgehalt von dessen Äußerungen bezeugen (zu der Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2004 II B 42/03, BFH/NV 2004, 1543; vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832, und vom 6. Oktober 2005 IV B 28/04, BFH/NV 2006, 322).
  • BFH, 05.04.2023 - V R 5/22

    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

    Als Zeuge vom Hörensagen könnte er ggf. Indizien bezeugen, denen nicht von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann (BFH-Beschluss vom 13.07.2004 - II B 42/03, BFH/NV 2004, 1543, unter II.).

    Das Absehen von der Ladung eines Zeugen vom Hörensagen würde jedoch nur dann gegen die Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, wenn der Kläger einen substantiierten Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen gestellt hätte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1543, unter II.).

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Rechtsprechung
   BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11109
BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03 (https://dejure.org/2004,11109)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2004 - VII B 350/03 (https://dejure.org/2004,11109)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - VII B 350/03 (https://dejure.org/2004,11109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 105 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel: fehlender Tatbestand

  • datenbank.nwb.de

    Darstellung des Sachstandes und Streitstandes im Tatbestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1543
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.04.1997 - IX B 2/97

    Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03
    sind diese --abgesehen davon, dass es diesbezüglich ebenfalls an einer schlüssigen Begründung fehlt-- erst nach dem Ablauf der bis zum 2. Februar 2004 verlängerten Begründungsfrist vorgetragen worden und dürfen deshalb nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 1997 IX B 2/97, BFH/NV 1997, 694).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03
    Auch mit ihrem übrigen umfangreichen Vorbringen wendet sich die Beschwerde allein gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

    Auszug aus BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03
    Ein Verfahrensmangel in Form eines Verstoßes gegen § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 FGO --wie von der Beschwerde im Streitfall gerügt-- kommt nur in Betracht, wenn der Tatbestand ganz fehlt oder als Grundlage für die rechtlichen Schlussfolgerungen des Tatsachengerichts völlig unzureichend ist, weil er den zum Verständnis des Inhalts des Urteils erforderlichen Sach- und Streitstand nicht hinreichend wiedergibt (vgl. Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 105 Rz. 21; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 81; Senatsurteil vom 5. September 1989 VII R 61/87, BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979).
  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03
    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Eine etwaige falsche Darstellung tatsächlicher Entscheidungsgrundlagen kann nicht im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden, sondern ist mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO geltend zu machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2004 VII B 350/03, BFH/NV 2004, 1543; vom 16. Mai 2006 VII B 259/05, BFH/NV 2006, 1885, unter II.4.; vom 29. November 2007 III B 21/07, juris, unter 4.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 81, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - I B 63/13

    Unzureichender Urteilstatbestand

    Darin liegt ein von Amts wegen zu beachtender und zur Zurückverweisung führender Verfahrensmangel in Form eines Verstoßes gegen § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 2004 VII B 350/03, BFH/NV 2004, 1543; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 81, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 84/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Einwendungen gegen den Tatbestand des

    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Form eines Verstoßes gegen § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 FGO kommt nur in Betracht, wenn der Tatbestand ganz fehlt oder als Grundlage für die rechtlichen Schlussfolgerungen des Tatsachengerichts völlig unzureichend ist, weil er den zum Verständnis des Inhalts des Urteils erforderlichen Sach- und Streitstand nicht hinreichend wiedergibt (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2004 VII B 350/03, BFH/NV 2004, 1543, m.w.N.).
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