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   BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04   

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https://dejure.org/2004,6146
BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04 (https://dejure.org/2004,6146)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2004 - VII B 35/04 (https://dejure.org/2004,6146)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - VII B 35/04 (https://dejure.org/2004,6146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 227; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 258
    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Gewährung von Vollstreckungsaufschub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernisse für die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und der Fortbildung des Rechts; Möglichkeit der Entscheidung über die Erlassbedürftigkeit sowie die Erlasswürdigkeit eines Steuerpflichtigen im Revisionsverfahren; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1621
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Einwendungen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des FG mit denen eine fehlerhafte Anwendung oder Auslegung des materiellen Rechts geltend gemacht wird, vermögen indes die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO nicht zu begründen (vgl. Senats-Beschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215, sowie BFH-Entscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    So hat der Senat bereits einen Zeitraum von sieben Jahren bis zur Tilgung der Rückstände nicht mehr als einen in diesem Sinne absehbaren Zeitraum angesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513).
  • BFH, 14.02.2003 - X B 74/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Einwendungen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des FG mit denen eine fehlerhafte Anwendung oder Auslegung des materiellen Rechts geltend gemacht wird, vermögen indes die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO nicht zu begründen (vgl. Senats-Beschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215, sowie BFH-Entscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Da die vom Kläger aufgeworfenen Fragen nicht klärungsfähig und klärungsbedürftig sind, bedarf es keiner Entscheidung zu den in § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO aufgeführten Zulassungsgründen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Einen besonders gelagerten Einzelfall, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dazu führen kann, dass bei Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall wesentlich schwerer wiegen als die Gläubigerinteressen, so dass die Vollstreckung auch für einen längeren Zeitraum einzustellen ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214), vermag der Senat in dieser Erkrankung, über deren Verlauf und Schwere sich dem erstinstanzlichen Urteil nichts entnehmen lässt, nicht zu erkennen.
  • BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98

    Forderungspfändung; Pfändungsschutz

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt jedoch ein Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO 1977 nicht in Betracht, wenn selbst bei mehrjährigem Zuwarten mit Vollstreckungs- oder Verwertungsmaßnahmen eine Befriedigung des FA nicht erwartet werden kann (Senatsentscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • BFH, 28.09.2006 - V B 71/05

    Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei

    Es ist geklärt, dass eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214; BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621; vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06

    NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen

    Aus diesem Vortrag ergibt sich insbesondere nicht, warum die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, und vom 24. November 2005 II B 43/05, BFH/NV 2006, 614, beide m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2005 - II B 27/04

    NZB - Verlust des Rügerechts

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10

    Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt ein Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen grundsätzlich die Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen voraus, die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH Beschluss v. 08.07.2004, VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621 f.) Sie ist nicht gegeben, wenn dieser seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (s. BFH Beschluss v. 30.09.1996, X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; Beschluss v. 28.01.1991, V B 164/90, BFH/NV 1991, 571; Urteil v. 29.04.1981, IV R 23/78; Urteil v. 14.11.1957, IV 418/56 U, BStBl. III 1958, 153).
  • FG Hamburg, 15.11.2010 - 3 V 168/10

    Finanzgerichtsordnung: Kein Rechtsschutzbedürfnis gegen Insolvenzantrag des

    Der Vortrag des Ast., seine Gesundheit sei infolge dauernder Sorgen und Probleme angegriffen, reicht nicht aus (BFH Beschluss vom 8. Juli 2004, VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, Juris Rn. 10).
  • BFH, 11.11.2005 - II B 24/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Erforderlich ist darüber hinaus ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus dem ersichtlich wird, warum im Einzelnen die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 20.08.2012 - III B 196/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln bei mehrfacher Begründung des FG-Urteils -

    Es hätte dargelegt werden müssen, dass es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handele, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig wäre (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 176/05

    Tatsächliche Verständigung

    Auch ist aufzuzeigen, dass die Rechtsfrage im Streitfall geklärt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, und vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913).
  • BFH, 24.11.2005 - II B 43/05

    Erwerbsvorgang nach § 16 Abs. 1 GrEStG - Rückgängigmachung

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, m.w.N., und vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913).
  • BFH, 16.06.2005 - II B 155/03

    Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts - Bindungswirkung

    Hierzu bedarf es eines konkreten und substantiierten Vortrags, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2003 II B 152/02, BFH/NV 2004, 533; vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621).
  • BFH, 10.02.2005 - II B 51/04

    Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Fortbildung

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