Rechtsprechung
   BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4126
BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02 (https://dejure.org/2004,4126)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - IX R 69/02 (https://dejure.org/2004,4126)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - IX R 69/02 (https://dejure.org/2004,4126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZRFG § 3; ; ZRFG § 3 Abs. 1; ; ZRFG § 3 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 21 Abs. 1
    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Vermietung von zwei Ferienwohnungen unter Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers als gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Anspruch auf Sonderabschreibungen; Investitionen bei Betriebsstätte im Zonenrandgebiet; Abgrenzung zu gewerblicher Tätigkeit; Hotelmäßigkeit eines Angebots

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02
    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945, unter 3., und in BFH/NV 2001, 752, unter 1. b, c, m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit --in der Person des Vermieters-- die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945, und in BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97

    Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02
    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945, unter 3., und in BFH/NV 2001, 752, unter 1. b, c, m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit --in der Person des Vermieters-- die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945, und in BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02
    Jedenfalls können den Klägern nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die die Firma C für sie erbringt; ihre Eigenschaft als Gewerbetreibende ist den Klägern nicht zuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619).
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02
    Jedenfalls können den Klägern nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die die Firma C für sie erbringt; ihre Eigenschaft als Gewerbetreibende ist den Klägern nicht zuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619).
  • FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1537): Die Kläger hätten nach den erkennbaren Umständen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit der Vermietung ihrer Wohnungen an Urlaubsgäste keine Betriebsstätte unterhalten und damit keine gewerblichen Einkünfte erzielt.
  • FG Köln, 12.11.2020 - 15 K 2394/19

    Vermietung und Verpachtung - Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung von

    Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers führt nach derBFH-Rechtsprechung (vgl. insbesondere zu § 3 Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG), in welchem die Steuerpflichtigen regelmäßig die Qualifizierung als gewerbliche Einkünfte begehrten und die Finanzverwaltung die Grenze zur Vermögensverwaltung als nicht überschritten ansah, etwa BFH-Urteil vom 14. Juli 2004, IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640) nicht zu einer Gewerblichkeit.

    Auch hier ist nach Überzeugung des Senats entscheidungserheblich, ob es zur Erbringung der Leistungen einer Organisation bedarf, die über eine reine Vermögensverwaltung hinaus geht (vgl. in diesem Sinne etwa BFH-Urteil vom 28. Juni 1984, IV R 150/82, BStBl II 1985, 211; BFH-Urteil vom 14. Juli 2004, IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640 m.w.N. - die alternativen Fallgruppen "Sonderleistungen" und "besonders häufiger Wechsel der Mieter" werden jeweils mit dem Erfordernis einer "unternehmerischen Organisation" verknüpft; in diesem Sinne ausdrücklich Leitsatz Nr. 2 im BFH-Urteil vom 14. Januar 2004, X R 7/02, BFH/NV 2004, 945).

  • BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18

    Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit in der Person des Vermieters die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (z.B. BFH-Urteil vom 14.07.2004 - IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 28.09.2010 - X B 42/10

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

    Danach ist die Vermietung einer Wohnung regelmäßig keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung in der Regel über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    a) aa) Die Vermietung einer Wohnung ist regelmäßig keine gewerbliche Betätigung i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, weil sie in der Regel über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht (BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640, m. w. N.).

    bb) Unabhängig von einem hotelmäßigen Angebot kann ein Gewerbebetrieb auch dann angenommen werden, wenn vom Vermieter der Ferienwohnung oder von einem von ihm Beauftragten bestimmte ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse- einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 16.04.2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613; vom 14.07.2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640; vom 14.01.2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; BFH-Beschluss vom 28.09.2010 X B 42/10, BFH/NV 2011, 37).

    Daher können dem Vermieter nur solche Tätigkeiten zugerechnet werden, die der gewerbliche Vermittler für ihn erbringt (BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).

    dd) Der Senat weicht hiermit von der vom Beklagten angeführten Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 10.07.2002 V 326/97, EFG 2002, 1537, nachfolgend BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640) nicht ab.

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    Nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) haben die Kläger weder über das Angebot der Raumnutzung hinaus ins Gewicht fallende, nicht übliche Sonderleistungen erbracht noch war wegen des besonders häufigen Wechsels der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 370/04

    Zonenrandförderung: Zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen

    Die von dem Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 14.07.2004, IX R 69/02, dargelegten Rechtsgrundsätze stünden dem Klagvorbringen des Klägers nicht entgegen.

    Die Rechtsauffassung des Beklagten werde schließlich durch das Urteil des BFH vom 14.07.2004 ( IX R 69/02) und das Urteil des FG Hamburg in der Vorinstanz vom 10.07.2002 gestützt.

    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Gewährung der Förderung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH, Urteil vom 14.07.2004, IX R 69/02, NV 2004, 1640).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit - in der Person des Vermieters - die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art. des vermieteten Objekts und die Art. der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH, Urteile vom 14.07.2004 a.a.O. und vom 24.10.2000 a.a.O.).

    Allein die Verpflichtung zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Gewährung von Einsicht (§ 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 30.12.1994) vermag schließlich auch nicht die im Urteil des FG Hamburg vom 10.07.2002 ( V 326/97, EFG 2000, 1537) verlangten allgemeinen Lenkungs- und Leitungsbefugnisse bzw. die im Urteil des BFH vom 14.07.2004 (a.a.O.) erwähnten "vertraglichen Eingriffsrechte" zu begründen.

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 4 K 1349/15

    Keine gewerblichen Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog.

    Solche Umstände, die zur Gewerblichkeit der Einkünfte aus der Überlassung der Ferienwohnungen führen, hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752 m.w.N.; vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945 und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).

    Dabei sind - im Falle der Erbringung zusätzlicher Leistungen durch Dritte - dem Vermieter nur solche zusätzlich erbrachten Leistungen zuzurechnen, die der Dritte - aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags - für den Vermieter erbracht hat (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BStBl II 1976, 728; vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl II 1999, 619; vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945 und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 147/03

    Zonenrandförderung: Zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen

    Jedoch handelt es sich bei den hier streitigen Merkmalen des § 3 ZRFG um solche, die als tatbestandliche Voraussetzungen der Ermessensentscheidung uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (BFH, Urteil vom 14.01.2004, X R 7/02, NV 2004, 945; Urteil vom 24.10.2000, IX R 58/97, NV 2001, 752; Urteil vom 14.07.2004, IX R 69/02, NV 2004, 1640) und damit gerade keinen Spielraum eröffnen.

    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Gewährung der Förderung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH, Urteil vom 14.07.2004 a.a.O.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit - in der Person des Vermieters - die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art. des vermieteten Objekts und die Art. der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH, Urteile vom 14.07.2004 a.a.O. und vom 24.10.2000 a.a.O.).

    Einem Unternehmer typischerweise zustehende allgemeine Lenkungs- und Leitungsbefugnisse bzw. vertragliche Eingriffsrechte (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 10.07.2002, V 326/97, EFG 2000, 1537; BFH, Urteil vom 14.07.2004 a.a.O.) hatte sich der Kläger weder vorbehalten noch ausgeübt.

  • FG München, 08.07.2015 - 4 K 360/12

    Steuerbefreiung bei Personengesellschaften, deren Hauptzweck in der Vermietung

    Darüber hinaus kann ein häufiger Mieterwechsel ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, wobei sich der Wechsel aber bereits aus der Natur der Vermietung ergeben und eine hotelmäßige Organisation erfordern muss (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640; Frotscher, EStG-Kommentar, § 15, Rn. 109 m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14

    Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03

    Ferienwohnungen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 101/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Adressierung

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 54/03

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

  • FG Düsseldorf, 14.08.2015 - 1 K 2992/12

    Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen

  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13

    Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung

  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 315/19

    Immobilien/Einkünfteermittlung - Zur Gewerblichkeit der Vermietung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht