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   BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04   

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https://dejure.org/2004,10533
BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04 (https://dejure.org/2004,10533)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2004 - VII B 90/04 (https://dejure.org/2004,10533)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - VII B 90/04 (https://dejure.org/2004,10533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 57; ; FGO § 60; ; FGO § 60 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 78 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 § 78 § 57
    Beiladung: Beiladungsprätendent

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beiladung eines mit dem FA konkurrierenden Pfandgläubigers; kein Anspruch auf Akteneinsicht des Beiladungsprätendenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für notwendige und einfache Beiladung; Widerspruch des Steuerpflichtigen gegen Beiladung; Interesse des Steuerpflichtigen an Wahrung des Steuergeheimnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1659
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.12.1998 - VII B 280/98

    Beiladung

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04
    Darüber hinaus habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 28. Dezember 1998 VII B 280/98 (BFH/NV 1999, 815) keine sehr hohen Anforderungen an eine einfache Beiladung gestellt.

    Dies schließt jedoch nicht aus, dass im Einzelfall ein anderes Ergebnis aufgrund des möglicherweise gegebenen Gewichts öffentlicher Belange und der Interessen der Hauptbeteiligten gerechtfertigt erscheint (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 815).

  • BFH, 17.08.1978 - VII B 30/78

    Einfache Beiladung - Widerspruch des FA - Entgegengesetztes Interesse des

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04
    Nach Auffassung des Senats ist das Interesse des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses im Regelfall höher zu bewerten als das Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition durch die Beiladung, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Klägers entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat und der Steuerpflichtige der Beiladung widerspricht (Senatsbeschluss vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 27.02.1969 - IV R 263/66

    Einkommensteuerveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Rechtsbehelfsverfahren des

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (Urteile des BFH vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343, und vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789).
  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (Urteile des BFH vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343, und vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789).
  • BFH, 24.02.2009 - I B 172/08

    Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines

    Bis zur Beiladung kann sich somit auch ein Beiladungsprätendent nicht auf dieses Recht berufen (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 90/04, BFH/NV 2004, 1659; vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314; vom 29. Mai 2008 V S 43/07, [...]).
  • BFH, 09.08.2005 - V B 84/05

    Beiladungsprätendent - Akteneinsicht

    Ein Anspruch eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten auf Akteneinsicht lässt sich § 78 Abs. 1 FGO nicht entnehmen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2004 VII B 90/04, BFH/NV 2004, 1659, m.w.N.).
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