Weitere Entscheidung unten: BFH, 02.08.2004

Rechtsprechung
   BFH, 05.08.2004 - II B 159/02   

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BFH, 05.08.2004 - II B 159/02 (https://dejure.org/2004,4426)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2004 - II B 159/02 (https://dejure.org/2004,4426)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2004 - II B 159/02 (https://dejure.org/2004,4426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 105 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 § 116 Abs. 3 S. 3 § 119 Nr. 6
    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Begr. bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und fehlender Urteilsbegr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1665
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.1993 - X R 7/93

    Anerkennung einer im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses erteilte

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - II B 159/02
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417); so etwa, wenn die Begründung des Urteilsausspruchs überhaupt oder in Hinsicht auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt (BFH-Urteil vom 8. November 1993 X R 7/93, BFH/NV 1994, 491).
  • BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71

    Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - II B 159/02
    Ein solcher liegt jedoch nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885).
  • BFH, 04.03.1999 - II R 106/97

    Jahresrohmiete i.S. des § 79 BewG

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - II B 159/02
    Insbesondere fehlt jede Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 18. November 1998 II R 79/96, BFHE 187, 104, BStBl II 1999, 10, und vom 4. März 1999 II R 106/97, BFHE 188, 425, BStBl II 1999, 519).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - II B 159/02
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417); so etwa, wenn die Begründung des Urteilsausspruchs überhaupt oder in Hinsicht auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt (BFH-Urteil vom 8. November 1993 X R 7/93, BFH/NV 1994, 491).
  • BFH, 18.11.1998 - II R 79/96

    Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel

    Auszug aus BFH, 05.08.2004 - II B 159/02
    Insbesondere fehlt jede Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 18. November 1998 II R 79/96, BFHE 187, 104, BStBl II 1999, 10, und vom 4. März 1999 II R 106/97, BFHE 188, 425, BStBl II 1999, 519).
  • BFH, 08.12.2006 - VII B 240/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Darlegungslast

    Die Behauptung, das FG habe "Grundrechtsrügen durch Übergehen der Schriftsätze außer Acht gelassen" lässt nicht erkennen, welchen wesentlichen Vortrag in welchem Schriftsatz das FG übergangen haben soll bzw. zu welchen Punkten sich der Verein nicht hat äußern können (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).

    Außerdem fehlt es an Ausführungen dazu, dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2005 VII B 311/03, juris, und in BFH/NV 2004, 1665).

  • BFH, 25.11.2010 - II B 3/10

    Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler

    Eine solche Rüge vermag jedoch, weil insoweit eine Verletzung sachlichen Rechts geltend gemacht wird, die Revisionszulassung wegen eines Verfahrensmangels nicht zu begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 III B 59/06, BFH/NV 2007, 2245; vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 24).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 154/07

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Gewerbesteuer - Verletzung

    Bezieht sich -wie im Streitfall- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2006 - VII B 243/05

    Schließung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins: Klagebefugnis des

    Hingegen fehlt es an einem Verfahrensmangel, wenn die Begründung zwar lückenhaft und widersprüchlich sein mag, aber zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Bezieht sich --wie im Streitfall-- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361; BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2010 - XI B 104/09

    Weder Nichtigkeit noch Steuererlass bei unionsrechtswidriger Festsetzung der

    Wird die Zulassung der Revision auf die Versagung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 3 FGO gestützt, ist substantiiert darzulegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sich der Beteiligte vor dem FG nicht äußern konnte oder welches Vorbringen das FG bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.; vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2012 - III B 239/11

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils -

    bb) Auch im Übrigen mangelt es an der schlüssigen Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (s. dazu BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Lange in HHSp, § 119 FGO Rz 224).
  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

    Bezieht sich --wie im Streitfall-- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre --sog. Beruhen-- (z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

    Für die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) wäre darzulegen gewesen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sich die Kläger vor dem FG nicht äußern konnten oder welches Vorbringen das FG bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665).
  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

    Soweit in der Beschwerde wiederholt auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften (u.a. Verstöße gegen § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 FGO) geltend gemacht wird, entspricht sie den Anforderungen zur Darlegung der jeweiligen Verfahrensrügen durchweg nicht (vgl. im Einzelnen zur Sachaufklärungsrüge z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654; vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; zur Gehörsrüge z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; zur Rüge einer Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2012 III B 151/11, BFH/NV 2013, 396).
  • BFH, 10.12.2007 - VI B 88/07

    Verfahrensmangel wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden

  • BFH, 17.03.2006 - III B 67/05

    Kindergeld: Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes

  • BFH, 04.12.2007 - I B 90/07

    Klärungsbedürftigkeit bei behaupteter Rechtswidrigkeit des Steuerabzugsverfahrens

  • BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei

  • BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08

    Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Überraschungsentscheidung

  • BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07

    Keine Zulassung der Revision wegen Fehler des Finanzamts im Besteuerungsverfahren

  • BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05

    Kfz-Steuer: Fahrzeug zum Ausbringen von Klärschlamm

  • BFH, 07.04.2009 - XI B 73/08

    Keine Revisionszulassung bei einfachen Rechtsanwendungsfehlern -

  • BFH, 30.11.2005 - III S 15/05

    PKH für NZB-Verfahren: Wohnsitz eines Kindes bei ausbildungsbedingtem Aufenthalt

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Rechtsprechung
   BFH, 02.08.2004 - V B 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13749
BFH, 02.08.2004 - V B 96/04 (https://dejure.org/2004,13749)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2004 - V B 96/04 (https://dejure.org/2004,13749)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2004 - V B 96/04 (https://dejure.org/2004,13749)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.08.1999 - V B 52/99

    NZB; Tod des Beschwerdeführers

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - V B 96/04
    Eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 155 FGO i.V.m. § 239 Abs. 1 ZPO, die auch im Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision anzuwenden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 1999 V B 52/99, BFH/NV 2000, 212), ist nicht eingetreten, weil der Kläger --wie sich aus dem Rubrum der mit der Beschwerde angegriffenen Vorentscheidung ergibt-- durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war (§ 155 FGO, § 246 Abs. 1, 1. Halbsatz ZPO).
  • BFH, 14.07.1971 - I B 57/70

    Finanzgerichtliches Verfahren - Tod des Klägers - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - V B 96/04
    Dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers nach dessen Tod für den Kläger aufgetreten ist und zur Fristwahrung eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben hat, hindert die Aussetzung nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 1971 I B 57/70, BFHE 103, 118, BStBl II 1971, 774; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 74 Rz. 44).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - V B 96/04
    Tritt der Tod eines Beteiligten --wie im Streitfall-- in der Zeit nach Erlass des Urteils und vor Einlegung des Rechtsmittels ("zwischen den Instanzen") ein, wird der verstorbene Beteiligte im Rechtsmittelverfahren noch als durch seinen Prozessbevollmächtigten in der Vorinstanz vertreten angesehen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. November 1980 IVb ZB 601/80, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 686; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, § 246 Rz. 2).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - V B 96/04
    Dessen Prozessvollmacht wirkt über den Tod des Klägers hinaus (§ 155 FGO i.V.m. § 86 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225, m.w.N.).
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