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   BFH, 14.07.2004 - I R 9/03   

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https://dejure.org/2004,2626
BFH, 14.07.2004 - I R 9/03 (https://dejure.org/2004,2626)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - I R 9/03 (https://dejure.org/2004,2626)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - I R 9/03 (https://dejure.org/2004,2626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    KStG 1995 § 4, § 8 Abs. 3 Satz 2; AO 1977 § 42; KStR 1995 Abschn. 5 Abs. 11 a, Abs. 9

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten - Möglichkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Unterhaltung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) - Zusammenfassung verschiedener BgA einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften

  • datenbank.nwb.de

    Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebe gewerblicher Art ? Zusammenfassung von Gewinn- und Verlustbetrieben in einer GmbH ? Kein Gestaltungsmissbrauch ? Prüfung einer potenziellen verdeckten Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Zusammenfassung städtischer Betriebe in einer Kapitalgesellschaft

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, KStR Abschn 5 Abs 11a
    Betrieb gewerblicher Art; Betriebsvermögen; Gemeinde; Gestaltungsmissbrauch; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Verlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 142
  • NVwZ-RR 2006, 145 (Ls.)
  • BB 2004, 2566
  • DB 2004, 2564
  • BFH/NV 2004, 1689
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.07.2001 - I R 48/97

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Von einer Umgehung ist auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFHE 196, 128, m. w. N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige nicht die vom Gesetzgeber vorgegebene typische Gestaltung zur Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ziele gebraucht, sondern hierfür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; in BFHE 196, 128, m. w. N.).

    Dient die Gestaltung hingegen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; in BFHE 196, 128).

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige nicht die vom Gesetzgeber vorgegebene typische Gestaltung zur Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ziele gebraucht, sondern hierfür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; in BFHE 196, 128, m. w. N.).

    Dient die Gestaltung hingegen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; in BFHE 196, 128).

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Dies tritt insbesondere zutage, wenn die Rechtsgestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient (Senatsurteil vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43; BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, BStBl II 1991, 607).
  • BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86

    Anforderungen an eine Aktivierung beim Leasingnehmer - Missbrauch von Formen und

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Dient die Gestaltung hingegen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH-Urteile vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432; in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; in BFHE 196, 128).
  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Nach der Senatsentscheidung vom 15. Mai 2002 I R 92/00 (BFHE 199, 217, m. w. N. aus der Rechtsprechung des Senats), auf die im Einzelnen verwiesen wird, kann eine vGA vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und bei der Gesellschaft selbst zu Verlusten führen.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Die Beteiligungen der Klägerin an den Stadtwerken W und der Kraftverkehrsgesellschaft mbH B bilden als solche Betriebsvermögen, da sie dazu bestimmt und objektiv geeignet sind, dem Unternehmen allgemein zu dienen (vgl. dazu z. B. BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399, m. w. N.), indem sie dessen Kapital und Ertragslage verstärken.
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Dies tritt insbesondere zutage, wenn die Rechtsgestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient (Senatsurteil vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43; BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, BStBl II 1991, 607).
  • BFH, 10.05.1955 - I 131/53 U

    Steuerrechtliche Möglichkeit der Zusammenfassung eines Gewerbebetriebs mit

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    b) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung und der herrschenden Auffassung, dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts es in der Hand hat, die organisatorischen Maßnahmen bei der Konzeption nicht nur ihrer Hoheitsbetriebe, sondern auch ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) i. S. von § 4 KStG im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften so zu treffen, wie sie es für zweckmäßig hält (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1955 I 131/53 U, BFHE 61, 32, BStBl III 1955, 210).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 74/89

    Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art; Verlustabzug nach Zusammenfassung

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich insoweit ausschließlich um Versorgungsbetriebe i. S. des § 4 Abs. 3 KStG handelt und ob zwischen ihnen eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung gegeben ist (vgl. zu den Voraussetzungen der Zusammenfassung zu einem BgA Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 I R 74/89, BFHE 166, 342, BStBl II 1992, 432).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - I R 9/03
    Von einer Umgehung ist auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFHE 196, 128, m. w. N.).
  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Die Begründung einer Organschaft zwischen verschiedenen kommunalen Eigenbetrieben in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaften und einer kommunalen Holding-GmbH als Organträgerin ist grundsätzlich nicht als missbräuchliche Gestaltung i.S. von § 42 Abs. 1 AO anzusehen (Anschluss an das Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).

    Das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebes in der Rechtsform einer GmbH (hier: das Unterhalten eines Bäderbetriebs) ohne Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die Gesellschafterin (Trägerkörperschaft) führt regelmäßig zur Annahme einer vGA (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).

    Im Einzelnen bezieht sich der Senat in diesem Punkt auf sein Urteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03 (BFHE 207, 142), das einen ähnlich gelagerten Sachverhalt betraf; an der dort gegebenen Begründung wird festgehalten.

    In jenem Urteil in BFHE 207, 142 hat der Senat die Sache an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

    Ein solcher wäre nach Lage der Dinge nicht bereit, Leistungen zu erbringen, die an sich dem (unmittelbaren oder mittelbaren) Alleingesellschafter obliegen, und dafür auf Dauer Verluste hinzunehmen (z.B. Senatsurteile in BFHE 207, 142; vom 28. Januar 2004 I R 87/02, BFHE 205, 181; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 633, 1039; Klingebiel in Dötsch/Jost/Pung/Witt, a.a.O., Anh. zu § 8 Abs. 3 KStG nF Stichwort "Betrieb gewerblicher Art", Rz 11; Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Anh. zu § 8 Rz 302 Stichwort "Non-Profit-Gesellschaften"; Ellerich/ Schulte, DB 2005, 1138; Becker/ Kretzschmann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1421, 1426 f.).

  • BFH, 13.03.2019 - I R 18/19

    EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre

    Er hat jedoch für die Fälle, in denen Eigengesellschaften Betriebe unterhielten, die dauerhaft defizitär wirtschaften (sog. Dauerverlustbetriebe) --wie bei allen Kapitalgesellschaften-- nach den oben beschriebenen Grundsätzen eine Prüfung auf vGA vorgenommen und dies --anders als die Finanzverwaltung-- unabhängig davon, ob auf der Basis der für BgA geltenden "Zusammenfassungsgrundsätze" eine Zusammenfassung des Dauerverlustbetriebs mit dem gewinnträchtigen Betrieb zulässig gewesen wäre oder nicht (Senatsurteile vom 14.07.2004 - I R 9/03, BFHE 207, 142, und in BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

    Auf dem Gebiet der Eigengesellschaften ist durch die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 (KStG neuer Fassung --n.F.--) der bisherigen konsequenten Anwendung der vGA-Regeln auf die Unterhaltung von Dauerverlustbetrieben durch die BFH-Rechtsprechung (Senatsurteile in BFHE 207, 142, und in BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961) die Grundlage entzogen worden.

    Davon ausgehend ist auch die Zusammenfassung verschiedener BgA einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform privatrechtlicher Kapitalgesellschaften (sog. Eigengesellschaften) grundsätzlich als zulässige Handlungsform anzusehen (vgl. Senatsurteil in BFHE 207, 142, m.w.N. aus der Rechtsprechung; vgl. auch Hofmeister in Raupach/Uelner, [Hrsg.], a.a.O., S. 691, 702).

    Die einschlägigen BFH-Urteile stammen aus dem Jahr 2004 (Senatsurteil in BFHE 207, 142) und 2007 (Senatsurteil in BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

    Die Entscheidung des BFH vom 14. Juli 2004 I R 9/03 (BFHE 207, 142, BFH/NV 2004, 1689) sei vorliegend nicht einschlägig, da sich hieraus keine Rückschlüsse auf die Beurteilung einer --dort nicht vorliegenden-- "Aufspaltung" eines Unternehmens ziehen ließen.
  • BFH, 25.01.2005 - I R 8/04

    Beitrittsaufforderung an das BMF: vGA bei strukturell dauerdefizitärem Betrieb

    § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG findet auch auf BgA und ihre Trägerkörperschaften und damit auf den Kläger als kommunalen Zweckverband i.S. des § 4 Abs. 1 und 3 KStG Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142; vom 28. Januar 2004 I R 87/02, BFHE 205, 181; vom 10. Juli 1996 I R 108, 109/95, BFHE 181, 277, BStBl II 1997, 230, m.w.N.).

    Er würde vielmehr zusätzlich für die Erbringung der Leistungen einen angemessenen Gewinnaufschlag in Rechnung stellen (z.B. Senatsurteile in BFHE 207, 142; in BFHE 205, 181; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1039; Klingebiel in Dötsch/Eversberg/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, Anh. zu § 8 Abs. 3 KStG n.F., Rz. 11; anders Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Anh. zu § 8 KStG, ABC der verdeckten Gewinnausschüttung, Stichwort "Betrieb gewerblicher Art").

    Schließlich spricht das Vorliegen von vGA nicht gegen die prinzipiell auch einer kommunalen Trägerkörperschaft zustehende Möglichkeit, Gewinn- und Verlustbetriebe zusammenzufassen (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 207, 142).

  • BFH, 13.03.2019 - I R 66/16

    Dauerdefizitärer Betrieb einer Schwimmhalle

    Diese Grundsätze gelten auch für Eigengesellschaften einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft  (Senatsurteile vom 14.07.2004 - I R 9/03, BFHE 207, 142; in BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).
  • FG Hamburg, 27.06.2017 - 6 K 127/16

    Gestaltungsmissbrauch anlässlich eines Verkaufs von Gesellschaftanteilen -

    Dient die Gestaltung einem wirtschaftlichem Zweck, scheidet eine Angemessenheitskontrolle aus (BFH Urteile vom 16.09.2004 IV R 11/03, BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068; vom 18.07.2001 I R 48/97, BFHE 196, 128; vom 14.07.2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).
  • FG Münster, 26.04.2017 - 9 K 3847/15

    Körperschaften - Schulschwimmen, Dauerverlustgeschäft, Spartenbildung,

    Ein gedachter ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter, an dessen Verhalten sich auch die Klägerin messen lassen muss, würde nicht bereit sein, eine fortdauernde Kostenunterdeckung aus Dienstleistungen hinzunehmen, die an sich ihrem Gesellschafter --wie hier der Stadt-- obliegen (BFH-Urteil vom 14.7.2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).
  • FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06

    Dauerverluste einer kommunalen Wirtschaftsförderungs-GmbH - Planung und

    Mit dem Urteil in BStBl II 2007, 961 hat der BFH zumindest für privatrechtliche Eigengesellschaften juristischer Personen des öffentlichen Rechts daran festgehalten, dass das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebs ohne Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die öffentlich-rechtlichen Gesellschafter regelmäßig zur Annahme einer vGA führt (ähnlich schon BFH-Urteil vom 14.07.2004 I R 9/03, BFH/NV 2004, 1689).
  • FG Köln, 20.04.2005 - 5 K 625/00

    Anschaffungskosten bei Verkauf von Miteigentumsanteilen

    Voraussetzung für die Annahme eines Missbrauchs im Sinne des § 42 Abs. 1 AO im Zusammenhang mit zivilrechtlich wirksamen Rechtsgeschäften ist, dass hierdurch eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. hierzu nur Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 14.07.2004 I R 9/03, BFH/NV 2004, 1689 m. w. N.).

    Dient die Gestaltung hingegen wirtschaftlichen Zwecken, darf das Verhalten der Beteiligten nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (Urteil des BFH vom 14.07.2004 a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 07.02.2006 - 6 K 6095/03

    Kommunale Kapitalgesellschaft; Gemeindliche Aufgaben; Organschaft;

    Denn die Zusammenfassung verschiedener Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform privatrechtlicher Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich als zulässige Handlungsform anzusehen (BFH Urteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFH Entscheidungen - BFHE - 207, 142).

    Auf ein Entgelt in Form eines Verlustausgleiches zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages (z.B. BFH Urteile vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142 und vom 28. Januar 2004 I R 87/02, BFHE 205, 181) würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in einem solchen Fall nicht verzichtet haben.

  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 3181/05

    Gesetzliche Neuregelung der kommunalen Querfinanzierung verstößt nicht gegen

  • FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft

  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär;

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 1060/13

    §§ 14, 4, 15 Abs.2 KStG

  • FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 15 K 637/04

    Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich;

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