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   BFH, 16.06.2004 - X R 34/03   

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BFH, 16.06.2004 - X R 34/03 (https://dejure.org/2004,1161)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2004 - X R 34/03 (https://dejure.org/2004,1161)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - X R 34/03 (https://dejure.org/2004,1161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1; § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStDV a. F. § 7 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1; § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStDV a.F. § 7 Abs. 1
    Entnahme durch verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Besitzunternehmen in Betriebs-GmbH

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1; § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStDV a.F. § 7 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegne einer Betriebsaufspaltung - § 4 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) als Rechtsgrundlage für die Gewinnauswirkung bezüglich der unentgeltlichen Teil der Übertragungsgeschäfte - Voraussetungen für das Vorliegen einer Entnahme - Zweck ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 5; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStDV § 7 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens auf eine Betriebs-GmbH mit Beteiligung eines Angehörigen - Zuordnung des Geschäftswerts - §§ 20 , 21 UmwStG nur bei Steuerverstrickung bei demselben Rechtsträger - ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnrealisierung bei Begründung einer Betriebsaufspaltung unter Beteiligung eines nahen Angehörigen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung mit (teilentgeltlicher) Übertragung aller Wirtschaftsgüter ? außer dem verpachteten Betriebsgrundstück ? zu den Buchwerten ? Bei Beteiligung nahe stehender Person nur an der Betriebs-GmbH insoweit anteilige Realisierung der stillen Reserven der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsaufspaltung - Aufdeckung aller stiller Reserven bei Begründung einer Betriebsaufspaltung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1 S 2
    Angehörige; Betriebsaufspaltung; Entnahme; Geschäftswert; Gewinnverwirklichung; Stille Reserven

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 120
  • BB 2004, 2565
  • BB 2004, 2738
  • DB 2004, 2505
  • DB 2007, 8
  • BStBl II 2005, 378
  • BFH/NV 2004, 1701
  • NZG 2005, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/00

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Werden bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung sämtliche Aktiva und Passiva einschließlich der Firma mit Ausnahme des Immobiliarvermögens auf die Betriebsgesellschaft übertragen und das vom Besitzunternehmer zurückbehaltene Betriebsgrundstück der Betriebsgesellschaft langfristig zur Nutzung überlassen, so geht der im bisherigen (Einzel-)Unternehmen entstandene (originäre) Geschäftswert grundsätzlich auf die Betriebsgesellschaft über (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771).

    a) Mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung der im bisherigen (Einzel-)Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebs-Gesellschaft übertragen wird, hat sich der BFH im Urteil vom 27. März 2001 I R 42/00 (BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771) befasst.

    Trifft dies nicht zu, so ist sie gemäß § 118 Abs. 2 FGO für den BFH bindend (BFH-Urteil in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, unter II. 1. c).

    Auch dem BFH-Urteil in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, in dem der I. Senat des BFH ein den Grundbesitz betreffendes Pachtverhältnis von 20 Jahren (10 Jahre mit Verlängerungsoption für zwei mal fünf Jahre) als für die Übertragung des Geschäftswerts vom Besitzunternehmen auf die Betriebsgesellschaft genügend erachtete, kann nicht im Umkehrschluss entnommen werden, dass eine zehnjährige Pachtdauer nicht ausreiche.

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 58/92

    Stille Reserven - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Auch das Schrifttum war dieser Praxis überwiegend gefolgt (vgl. die Nachweise im BFH-Urteil vom 12. Mai 1993 XI R 58, 59/92, BFHE 171, 282, 284).

    Mit der vorstehend dargelegten Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des XI. Senats des BFH in BFHE 171, 282 ab.

    Denn auch in dem dortigen --wiederum einen "Bargründungsfall" betreffenden-- Sachverhalt hatte der Besitzunternehmer --ganz ähnlich wie in dem vom XI. Senat im Urteil in BFHE 171, 282 entschiedenen Fall-- "sämtliche Gebäude, Maschinen und Betriebsausstattungen, den Fuhrpark und den Geschäftswert" an die Betriebs-GmbH verpachtet.

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Aus den nämlichen Gründen steht die Rechtsauffassung des erkennenden Senats auch nicht im Widerspruch zu seinem früheren Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93 (BFHE 185, 230).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision zur Stützung ihrer These, dass der Geschäftswert in vollem Umfang im Besitzunternehmen der Klägerin verblieben und der Betriebs-GmbH lediglich --für die Dauer des Pachtverhältnisses-- zur Nutzung überlassen worden sei, auf das Senatsurteil in BFHE 185, 230.

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine (Sach-)Entnahme vor, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich übergeht oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen übergeht und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der im Buchansatz für dieses Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven nicht gewährleistet ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, unter C. II. 1. a der Entscheidungsgründe).

    Hierzu hat der Große Senat in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 ausgeführt: Das System des EStG (§§ 4 bis 7e EStG) gestattet oder erzwingt einerseits die Bildung von stillen Reserven im Betriebsvermögen.

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Der Entscheidung des Senats über die Kosten des Revisionsverfahrens steht nicht entgegen, dass es sich bei dem angefochtenen FG-Urteil um eine Vorabentscheidung i.S. von § 99 Abs. 1 FGO (d.h. ein "Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs") handelt (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 21. März 1968 II 109/64, BFHE 92, 517, BStBl II 1968, 619; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1956 VI ZR 205/55, BGHZ 20, 397).
  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Nicht zum Erfolg zu verhelfen vermag der Revision schließlich auch das unter Berufung auf die BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73 (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99), vom 4. April 1989 X R 49/87 (BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606) und vom 30. Januar 2002 X R 56/99 (BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387) angeführte Argument, dass der Geschäftswert im Streitfall schon deswegen nicht (partiell) von der Klägerin aus ihrem Betriebsvermögen habe entnommen werden können, weil er nicht "privatisierbar" sei.
  • BFH, 04.04.1989 - X R 49/87

    Behandlung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Aufgabe eines

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Nicht zum Erfolg zu verhelfen vermag der Revision schließlich auch das unter Berufung auf die BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73 (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99), vom 4. April 1989 X R 49/87 (BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606) und vom 30. Januar 2002 X R 56/99 (BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387) angeführte Argument, dass der Geschäftswert im Streitfall schon deswegen nicht (partiell) von der Klägerin aus ihrem Betriebsvermögen habe entnommen werden können, weil er nicht "privatisierbar" sei.
  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Dies galt auch für den verdeckt eingelegten originären Geschäftswert (grundlegend: BFH-Urteil vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 158/73

    Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Nicht zum Erfolg zu verhelfen vermag der Revision schließlich auch das unter Berufung auf die BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73 (BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99), vom 4. April 1989 X R 49/87 (BFHE 156, 214, BStBl II 1989, 606) und vom 30. Januar 2002 X R 56/99 (BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387) angeführte Argument, dass der Geschäftswert im Streitfall schon deswegen nicht (partiell) von der Klägerin aus ihrem Betriebsvermögen habe entnommen werden können, weil er nicht "privatisierbar" sei.
  • BFH, 17.07.1980 - IV R 15/76

    Bei Anwendung des § 17 EStG ist eine Anteilsübertragung in Form einer gemischten

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
    Die auf den entgeltlichen Teil entfallenden stillen Reserven sind stets zu realisieren (so zutreffend Söffing, Die Betriebsaufspaltung, 2. Aufl., S. 257 f., Bitz in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 15 EStG Rz. 371; BMF-Schreiben vom 27. März 1998 IV B 2 -S 2240- 41/98, DB 1998, 1060, betreffend die Übernahme von Verbindlichkeiten durch die Betriebs-GmbH als Teilentgelt für die Übertragung der aktiven Wirtschaftsgüter; allgemein zu diesem Aufspaltungsgebot außerhalb des Bereichs der --teilentgeltlichen-- Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 16 Rz. 58, 59, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH; vgl. ferner --zum Bereich des § 6b EStG-- Heger in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 6b Rz. B 164 f.; Jachmann in Kirchhof, a.a.O., § 6b Rz. 8; zum Bereich des § 17 EStG vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11).
  • BFH, 21.03.1968 - II 109/64

    Steuervergünstigung für eine KG, deren Gesellschafter Vertriebene sind

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87

    Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als

  • BFH, 14.01.1993 - IV R 121/91

    Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen des Unternehmens einer Gesellschaft

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

  • BFH, 10.08.1989 - X R 98/88

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Finanzamt

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

  • BFH, 09.03.1977 - I R 203/74

    Geltung der Vermutung - Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Zeitpunkt der

  • BFH, 26.07.1967 - I 138/65

    Auflösung der stillen Reserven bei Veräußerung einer Beteiligung an abhängiges

  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Der Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Einkommensteuerrecht untrennbar mit dem Grundsatz der Individualbesteuerung verbunden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608).
  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    (4) In den Senatsurteilen vom 16. Juni 2004 X R 34/03 (BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378, unter II.7.) und vom 23. Juni 2004 X R 37/03 (nicht veröffentlicht, unter II.7.) ist die Anwendung der strengen Trennungstheorie zwar ausdrücklich bejaht worden.

    Nach dem Subjektsteuerprinzip bzw. dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit muss grundsätzlich derjenige die stillen Reserven versteuern, bei dem sie entstanden sind (vgl. Reiß, BB 2001, 1225, 1226, und StbJb 2001/2002, 281, 305; Wendt, EStB 2002, 137; Crezelius, FR 2011, 401; ähnlich auch Senatsurteil in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378, unter II.2.b).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Insoweit seien die Grundsätze zur Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern bei der Begründung von Betriebsaufspaltungen (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378) entsprechend heranzuziehen.

    Der Geschäftswert wird in diesem Fall entnommen, unentgeltlich übertragen und verdeckt eingelegt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFHE 179, 265; vom 20. August 1986 I R 150/82, BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455; vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; Senatsurteile in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; vom 12. Dezember 2007 X R 17/05, BFHE 220, 107, BStBl II 2008, 579).

    Der Senat hat in der Entscheidung in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378 einen Übergang der geschäftswertbildenden Faktoren angenommen, wenn diese endgültig und nicht (wie bei einer Verpachtung) nur vorübergehend überlassen werden.

    Der Geschäftswert bleibt bei der Betriebsverpachtung im Ganzen aber regelmäßig im Verpächterunternehmen (Hinweis auf BFH-Urteile in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771; vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536; Senatsurteile in BFHE 185, 230; in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; Schießl, GmbH-Rundschau 2006, 459).

  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    a) Nach dem Subjektsteuerprinzip --das zugleich Teil des verfassungsrechtlichen Grundsatzes ist, dass die Einkommensbesteuerung an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpfen muss-- sind stille Reserven grundsätzlich bei demjenigen Steuersubjekt zu versteuern, bei dem sie entstanden sind (vgl. Reiß, Betriebs-Berater 2001, 1225, 1226, und StbJb 2001/2002, 281, 305; Wendt, EStB 2002, 137; Crezelius, FR 2011, 401; ähnlich auch Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378, unter II.2.b; zur personalen Anknüpfung der Einkommensteuer auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.III.1.).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Der Geschäftswert wird in diesem Fall dem Unternehmen entnommen, (teilweise) unentgeltlich übertragen und verdeckt in die GmbH eingelegt (BFH-Urteile vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; vom 12. Dezember 2007 X R 17/05, BFHE 220, 107, BStBl II 2008, 579; vom 2. September 2008 X R 32/05, BFHE 224, 217, BStBl II 2009, 634).
  • BFH, 12.12.2007 - X R 17/05

    Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen an einer durch Bargründung

    Eine solche verdeckte Einlage kommt nach den vom erkennenden Senat im Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03 (BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378) entwickelten Grundsätzen dann in Betracht, wenn der Besitzunternehmer vor In-Kraft-Treten des § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 Teile seines Betriebsvermögens unentgeltlich oder teilentgeltlich, d.h. unter dem drittüblichen Kaufpreis, auf die Betriebsgesellschaft übertragen hat.

    Im Einzelnen verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in seinem Urteil in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378 (unter II.).

  • BFH, 25.01.2017 - I R 70/15

    Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und

    Auch hierfür ist aber keine Rückstellung zu bilden, solange der Eintritt dieser Bedingung nicht überwiegend unwahrscheinlich ist (Schäfer, BB 2004, S. 2738; Birkhan, JbFSt 2006/2007, 646; Kiesel, a.a.O.).
  • BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09

    Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das

    Er konnte daher nicht von der GbR an die GmbH verpachtet werden (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771; vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378).
  • FG Baden-Württemberg, 15.09.2009 - 11 K 179/06

    Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen eines

    Eine Gewinnrealisierung komme danach nur dann in Betracht, wenn nach Bargründung eine verdeckte Einlage erfolge (so schon BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BStBl II 2005, 378).

    Im Übrigen habe der BFH seine Rechtsprechung zur Teilentnahme bei Beteiligung von Kindern geändert (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BStBl II 2005, 378).

    Hinzu kommt, dass es sich bei einer Betriebsaufspaltung nicht um eine Betriebseinbringung handelt und mit §§ 20, 21 UmwStG ein Aufschub der Besteuerung stiller Reserven nur unter der Voraussetzung erreicht werden kann, dass diese "auf die erworbenen Anteile übertragen" werden und dadurch bei demselben Rechtsträger steuerverhaftet bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BStBl. II 2005, 378; BFH-Urteil vom 23. Juni 2004 X R 37/03, Juris), was im Streitfall infolge der Beteiligung der Kinder nicht in vollem Umfang der Fall ist.

    Einer (anteiligen) Gewinnrealisierung steht nicht das von den Klägern genannte BMF-Schreiben vom 22. Januar 1985 (IV B 2 - S 1909 -2/85, BStBl. I 1985, 97) entgegen, das trotz rechtlicher Bedenken herangezogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BStBl. II 2005, 378).

    Der BFH hat nämlich in seiner Entscheidung vom 16. Juni 2004 (X R 34/03, BStBl. II 2005, 378) klargestellt, dass das BMF-Schreiben nicht nur im sog. Veräußerungsfall und im Kapitalerhöhungsfall gilt und damit unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es jedenfalls für einen Veräußerungsfall -wie dem hier zu beurteilenden Fall der Sacheinlage- Anwendung findet.

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05

    Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer

    Hierauf aufbauend hat der BFH mit Urteil vom 16. Juni 2004 X R 34/03 (BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378) entschieden, dass der im bisherigen (Einzel-)Unternehmen entstandene (originäre) Geschäftswert grundsätzlich auf die Betriebsgesellschaft übergehe, wenn bei Begründung einer Betriebsaufspaltung sämtliche Aktiva und Passiva einschließlich der Firma mit Ausnahme des Immobiliarvermögens auf die Betriebsgesellschaft übertragen werden und das vom Besitzunternehmer zurückbehaltene Betriebsgrundstück der Betriebsgesellschaft langfristig zur Nutzung überlassen wird.

    Zudem wurden ihr die betriebsnotwendigen Grundstücke für einen Zeitraum von 15 Jahren fest vermietet (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378).

  • FG Köln, 25.08.2005 - 6 K 3210/01

    Verdeckte Einlage des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine GmbH

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

  • FG Köln, 19.05.2005 - 10 K 1833/00

    Gewinnrealisierung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

  • FG Niedersachsen, 10.05.2006 - 12 K 135/02

    Verpachtung; Kundenstamm; Einzelunternehmer; Ruhender Gewerbebetrieb

  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 47/05

    Umfang der Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach

  • FG Münster, 24.06.2021 - 10 K 2506/18

    Klassifizierung der Überlassung eines Mandantenstamms an eine Kapitalgesellschaft

  • BFH, 15.12.2005 - III R 35/04

    Betriebsaufspaltung: disquotale Kapitalerhöhung

  • BFH, 01.07.2020 - XI R 10/18

    Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

  • FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10

    Disquotale verdeckte Einlagen in eine Kapitalgesellschaft als nachträgliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 2493/08

    Realisierung des Geschäftswerts einer KG nach Übertragung des

  • BFH, 13.12.2005 - X R 50/03

    Wiedereinsetzung

  • FG Saarland, 06.02.2009 - 1 V 1480/08

    Einkommensteuer; Verdeckte Einlage des Geschäftswertes eines Einzelunternehmens

  • FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 5588/03

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische

  • FG Münster, 26.10.2005 - 1 K 2184/02

    Veräußerung von Kommanditanteilen

  • BFH, 04.08.2010 - X B 172/09

    Übernahme von Verbindlichkeiten bei der Betriebsaufspaltung - schützenswertes

  • FG Niedersachsen, 01.12.2021 - 9 K 18/19

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch die unentgeltliche Übertragung eines

  • FG Hessen, 07.12.2011 - 13 K 367/07

    Buchwerteinbringung des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine GmbH &

  • FG Niedersachsen, 06.03.2012 - 13 K 251/10

    Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 3 U 54/08

    Gewerbemiete: Schadensersatz statt der Leistung wegen Doppelvermietung; Schweigen

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