Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.10.2003

Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03   

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BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03 (https://dejure.org/2003,1620)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2003 - VII B 51/03 (https://dejure.org/2003,1620)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - VII B 51/03 (https://dejure.org/2003,1620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Übergehens von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Klage gegen die Prüfungsentscheidung in einer Steuerberaterprüfung; Vorlage von handschriftlichen Prüferaufzeichnungen; Wirksamer Verzicht auf die Rüge im erstinstanzlichen Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 217
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Hat das FG --wie im Streitfall-- in seinem Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise abgesehen hat, kommt dem Kläger zwar für die Verfahrensrüge unterlassener Beweiserhebung hinsichtlich der erforderlichen Angaben zum Beweisantritt und zum Beweisthema eine in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Begründungserleichterung insoweit zu, als er davon absehen kann, anzugeben, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und inwieweit dieses Ergebnis zu einer anderen Beurteilung des Streitfalles durch das FG hätte führen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597, m.w.N., und vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147).

    Diese Begründungserleichterung hat jedoch nicht zur Folge, dass in der Beschwerdeschrift auch auf Ausführungen zum Nichteintritt des Rügeverlustes verzichtet werden könnte (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 147).

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Hat das FG --wie im Streitfall-- in seinem Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise abgesehen hat, kommt dem Kläger zwar für die Verfahrensrüge unterlassener Beweiserhebung hinsichtlich der erforderlichen Angaben zum Beweisantritt und zum Beweisthema eine in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Begründungserleichterung insoweit zu, als er davon absehen kann, anzugeben, was die Beweisaufnahme ergeben hätte und inwieweit dieses Ergebnis zu einer anderen Beurteilung des Streitfalles durch das FG hätte führen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597, m.w.N., und vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147).

    Das Übergehen eines Beweisantrags kann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen mündlichen Verhandlung anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seines Beweisantrags erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 597).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
    Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen

    Außerdem hat es, was ebenfalls erforderlich gewesen wäre (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217), auch keine Ausführungen dazu gemacht, weshalb es sein auf die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG gerichtetes Rügerecht nicht durch sein rügeloses Verhandeln in der mündlichen Verhandlung vor dem FG verloren haben sollte.
  • BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 06.02.2007 - X B 136/06

    Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

    Ein Verzichtswille ist nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).

    Soweit der Kläger geltend machen will, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vernehmung des Vaters und des Onkels des Klägers als Zeugen anordnen müssen, fehlen schlüssige Ausführungen dazu, weshalb sich dem FG dies hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 217).

  • BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03

    Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung ), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217 ).
  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

    Da die Verpflichtung zur Sachaufklärung zu den Verfahrensvorschriften gehört, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Das Rügerecht geht aber nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2011 - V B 73/10

    Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch

    Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 179/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung

    a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 90/07

    Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Wird deshalb das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 28.06.2006 - III B 119/05

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen

  • BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22

    Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern

  • BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG; Festsetzungsfrist für GewSt

  • BFH, 26.04.2006 - III B 113/05

    NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB

  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • BFH, 04.11.2008 - VII B 201/07

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags und

  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

  • BFH, 30.05.2005 - VII S 27/04

    GmbH-Geschäftsführer; Haftung; Überwachungsverschulden

  • BFH, 26.07.2007 - VI B 41/07

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei

  • BFH, 18.07.2007 - VI B 31/07

    Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer

  • BFH, 28.06.2007 - VI B 112/06

    Fahrtenbuch; Ministerialbeamter

  • BFH, 29.05.2006 - III B 179/05

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 28.04.2006 - V B 217/04

    USt: Gesellschafterleistungen an Gesellschaft

  • BFH, 07.10.2005 - II B 75/04

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Mehrheit von Personen auf der Veräußererseite

  • BFH, 23.05.2005 - III B 191/04

    Unzulässigkeit einer NZB bei nicht ordnungsgemäßer Darlegung der Verletzung der

  • BFH, 26.10.2006 - III B 63/06

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 24.05.2005 - VII B 210/04

    Nachschieben von Revisionszulassungsgründen; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 22.02.2005 - III B 116/04

    Ordnungsgemäße Darlegung gerügter Verfahrensmängel bei der

  • BFH, 01.03.2004 - VII B 255/03

    Keine grds. Bedeutung der Rechtsfrage der Anfechtung durch Duldungsbescheid;

  • BFH, 29.03.2006 - III B 133/05

    Zulässigkeit der Aufteilung des Kindergeldes auf beide Elternteile;

  • BFH, 13.03.2006 - III B 60/05

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht; Verletzung der

  • BFH, 11.04.2007 - III B 186/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 30.01.2007 - III B 119/06

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; verspäteter Vortrag von

  • BFH, 27.05.2005 - III S 5/05

    Pflicht zur Darlegung wirtschaftlicher Verhältnisse für die Gewährung von

  • BFH, 14.10.2004 - V B 153/02

    Rüge eines übergangenen Beweisantrags

  • BFH, 10.11.2004 - I B 69/04

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04

    Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 27.04.2004 - I B 165/03

    Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 01.04.2004 - VII B 338/03

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02

    Rüge wegen Verfahrensmängeln; Haftungsbescheid gegen Vereinsvorsitzenden

  • FG Thüringen, 31.01.2007 - III 196/05

    Überprüfung von Entscheidungen zur mündlichen Steuerberaterprüfung durch das

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Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03   

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https://dejure.org/2003,12887
BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03 (https://dejure.org/2003,12887)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2003 - VII B 89/03 (https://dejure.org/2003,12887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 227
    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des Rechts auf Gehör, Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung von Verfahrensmängeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03
    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03
    Damit wendet sich der Kläger aber allein gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2001 - IV B 25/00

    Verfahrensfehler - Gewährung von rechtlichem Gehör - Überwiegende

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03
    Zwar kann die einen Verfahrensmangel darstellende Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs auch in einer unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung gesehen werden (§ 155 FGO i.V.m. § 227 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 13/15

    Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte

    Mangelnde Vorbereitung eines Beteiligten, die insbesondere auch in der Beantragung von Akteneinsicht erst in "letzter Minute" liegen kann, ist kein erheblicher Grund für eine Terminänderung (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige

    Mangelnde Vorbereitung eines Beteiligten, die insbesondere auch in der Beantragung von Akteneinsicht erst in "letzter Minute" liegen kann, ist kein erheblicher Grund für eine Terminänderung (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 24.01.2006 - VI B 60/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217; vom 29. Juli 2003 V B 211/03, BFH/NV 2004, 57).
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