Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.10.2003

Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Schlüssige Darlegung von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des Rechts auf Gehör, Terminsverlegung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • FG Köln, 19.11.2002 - 8 K 4498/01
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2004, 217



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 24.01.2006 - VI B 60/05  

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 FGO gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2003 VII B 89/03, BFH/NV 2004, 217; vom 29. Juli 2003 V B 211/03, BFH/NV 2004, 57).

Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2004, 217



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BFH, 06.02.2007 - X B 136/06  

    Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

    Ein Verzichtswille ist nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).

    Soweit der Kläger geltend machen will, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vernehmung des Vaters und des Onkels des Klägers als Zeugen anordnen müssen, fehlen schlüssige Ausführungen dazu, weshalb sich dem FG dies hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 217).

  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06  

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Das Rügerecht geht aber nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 90/07  

    Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
mehr
  • BFH, 28.06.2006 - III B 119/05  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen

    Das Rügerecht geht aber nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 179/06  

    Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung

    a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 17.08.2012 - III B 38/12  

    Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das

    Da die Verpflichtung zur Sachaufklärung zu den Verfahrensvorschriften gehört, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können (§ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozessordnung - ZPO -), gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil in BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, unter II. 1.; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03  
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05  

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06  

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Wird deshalb das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 26.04.2006 - III B 113/05  

    NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB

    a) Wird Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG geltend gemacht, gehört zur Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 30.05.2005 - VII S 27/04  

    GmbH-Geschäftsführer; Haftung; Überwachungsverschulden

  • BFH, 01.03.2004 - VII B 255/03  

    Keine grds. Bedeutung der Rechtsfrage der Anfechtung durch Duldungsbescheid;

  • BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03  

    Eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG; Festsetzungsfrist für

  • BFH, 07.10.2005 - II B 75/04  

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Mehrheit von Personen auf der Veräußererseite

  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04  

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

  • BFH, 04.11.2008 - VII B 201/07  

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags und

  • BFH, 28.04.2006 - V B 217/04  

    USt: Gesellschafterleistungen an Gesellschaft

  • BFH, 29.05.2006 - III B 179/05  

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 28.06.2007 - VI B 112/06  

    Dienstwagen - Anforderungen an das Fahrtenbuch gelten auch für Beamte

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09  

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

  • BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03  

    Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage

  • BFH, 01.04.2004 - VII B 338/03  

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04  

    Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 22.02.2005 - III B 116/04  

    Ordnungsgemäße Darlegung gerügter Verfahrensmängel bei der

  • BFH, 23.05.2005 - III B 191/04  

    Unzulässigkeit einer NZB bei nicht ordnungsgemäßer Darlegung der Verletzung der

  • BFH, 13.03.2006 - III B 60/05  
  • BFH, 26.10.2006 - III B 63/06  

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 18.07.2007 - VI B 31/07  

    Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer

  • BFH, 26.07.2007 - VI B 41/07  

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei

  • BFH, 14.10.2004 - V B 153/02  

    Rüge eines übergangenen Beweisantrags

  • BFH, 24.05.2005 - VII B 210/04  

    Nachschieben von Revisionszulassungsgründen; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 29.03.2006 - III B 133/05  
  • BFH, 30.01.2007 - III B 119/06  

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; verspäteter Vortrag von

  • BFH, 11.04.2007 - III B 186/06  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 27.04.2004 - I B 165/03  

    Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 27.05.2004 - VII B 265/02  

    Rüge wegen Verfahrensmängeln; Haftungsbescheid gegen Vereinsvorsitzenden

  • BFH, 27.05.2005 - III S 5/05  
  • BFH, 17.05.2011 - V B 73/10  

    Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch

  • BFH, 10.11.2004 - I B 69/04  

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 29.01.2007 - V B 161/06  
  • FG Thüringen, 31.01.2007 - III 196/05  

    Überprüfung von Entscheidungen zur mündlichen Steuerberaterprüfung durch das

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