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   BFH, 18.09.2003 - X R 21/01   

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https://dejure.org/2003,2883
BFH, 18.09.2003 - X R 21/01 (https://dejure.org/2003,2883)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2003 - X R 21/01 (https://dejure.org/2003,2883)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2003 - X R 21/01 (https://dejure.org/2003,2883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 39; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; BGB § 1805; ; BGB § 2113; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 2113
    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftliches Eigentum eines Nacherben an dem von ihm errichteten Einfamilienhaus auf einem zum Nachlass gehörenden Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenheimzulage; Nießbrauchrecht an einem auf fremdem Grundstück gebauten Haus; Zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 812, BGB § 951
    Fremder Grund und Boden; Nießbrauch; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 306
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 21/01
    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9).

    Denn entscheidend ist der wirtschaftliche Ausschluss des Eigentümers von der Einwirkung auf die Sache (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1970 I 133/64, BFHE 100, 516, BStBl II 1971, 133, unter III. 1., und in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, unter 3. d, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 21/01
    Der Kläger hatte mehr als eine ungesicherte Erwerbschance, wie sie etwa eine jederzeit widerrufliche Erbeinsetzung vermittelt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 21/01
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum (hier: am Gebäude) nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) zu (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfügungsrecht, insbesondere das Recht zur Belastung und Veräußerung, beim zivilrechtlichen Eigentümer verbleibt (z.B. Senatsurteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, unter II.2.c, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, unter II.3.a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jew. m.w.N.).

    b) Das Haus kann der Klägerin auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Besitzes "in Erwartung des Eigentumserwerbs" wirtschaftlich zugerechnet werden (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 306, m.w.N.).

  • BFH, 26.08.2010 - I R 17/09

    Wirtschaftliches Eigentum an Forderungen im sog. Asset-Backed-Securities-Modell

    Ob einer Person ein Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, weil sie --ohne zivilrechtlicher Eigentümer zu sein-- die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass sie den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, ist "nach dem normalen Verlauf der Dinge" unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse (z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306; vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; s.a. Buciek in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 5 EStG Rz 513a, m.w.N.) zu entscheiden.
  • BFH, 12.12.2012 - I R 28/11

    Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen - Ansatz mit den Anschaffungskosten -

    aa) Ob jemandem ein Wirtschaftsgut als "wirtschaftlichem" Eigentümer zuzurechnen ist, weil er --ohne zivilrechtlicher Eigentümer zu sein-- die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung --AO--), ist nach dem normalen Verlauf der Dinge unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse zu entscheiden (z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306; vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; s. auch Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 513a, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2004 - II B 117/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; wirtschaftliches Eigentum

    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung hat (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9; vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306).

    Entscheidend ist der wirtschaftliche Ausschluss des Eigentümers von der Einwirkung auf die Sache (BFH-Urteile vom 18. November 1970 I 133/64, BFHE 100, 516, BStBl II 1971, 133, unter III. 1.; in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, unter 3. d; in BFH/NV 2004, 306; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

    Nach dieser, abgesehen von dem Urteil in BFH/NV 2004, 306, bereits vor Erstellen der Beschwerdebegründung veröffentlichten Rechtsprechung kommt es zusammengefasst für die Anwendbarkeit des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend nicht auf die rechtlichen, sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse an.

  • FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05

    Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt nämlich nur vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, undvom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 02.02.2015 - 6 K 277/12

    Zeitpunkt der Veräußerung eines Kommanditanteils - Wirtschaftliches Eigentum

    aa) Ob jemandem ein Wirtschaftsgut als "wirtschaftlichem" Eigentümer zuzurechnen ist, weil er - ohne zivilrechtlicher Eigentümer zu sein - die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO), ist nach dem normalen Verlauf der Dinge unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. BFH Urteile vom 18.09.2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306; vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; vom 12.12.2012 I R 28/11, BFHE 240, 22).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 04.03.2009 - 12 K 2884/08

    Laufende Einkünfte aus einem Grundstück als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb;

    Entscheidend dafür, daß wirtschaftliches Eigentum anzunehmen sei, sei der Umstand, daß der zivilrechtliche Eigentümer wirtschaftlich von der Einwirkung auf die Sache ausgeschlossen sei (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2003 X R 21/01, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2004, 306).

    Die steuerrechtliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts fordert nicht dessen freie bürgerlich-rechtliche Übertragbarkeit, sondern nur den wirtschaftlichen Ausschluß des Eigentümers von der Einwirkung auf die Sache (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.1996 X R 92/92, BStBl. II 1998, 97, unter 3 d mit weiteren Nachweisen, und vom 18.09.2003 X R 21/01, a. a. O., unter 3 a mit weiteren Nachweisen).

  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 305/08

    Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung eines Organschaftsverhältnisses;

    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung hat (BFH-Urteile vom 27. November 1996 XR 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9; vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306; Beschluss vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625).

    Entscheidend ist der wirtschaftliche Ausschluss des Eigentümers von der Einwirkung auf die Sache (BFH-Urteile vom 18. November 1970 I 133/64, BFHE 100, 516, BStBl II 1971, 133, unter III. 1.; in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, unter 3. d; in BFH/NV 2004, 306; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen

  • BVerwG, 28.09.2011 - 9 B 21.11

    Abwassergebühren; Cross-Border-Leasing-Geschäft; wirtschaftlicher Eigentümer

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - 6 K 923/06

    Innehaben des wirtschaftlichen Eigentums der Kommunen an Aktien eines

  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

  • FG Köln, 01.02.2005 - 8 K 8294/00

    Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 3331/03

    Steuerrechtliche Einordnung einer US-amerikanischen Limited Liability Company als

  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

  • FG Köln, 19.10.2005 - 14 K 3313/03

    Eigenheimzulage

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