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   BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99   

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https://dejure.org/2003,2890
BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99 (https://dejure.org/2003,2890)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2003 - VIII R 58/99 (https://dejure.org/2003,2890)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2003 - VIII R 58/99 (https://dejure.org/2003,2890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 63 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7; ; SGB VI § 44; ; BKGG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; RVO § 1247 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1996) § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Kindergeld; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; schwerbehindertes, querschnittgelähmtes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein zu 100 v. H. behindertes Kind mit Merkmal "H" im Schwerbehindertenausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersunabhängiges Kindergeld für ein Kind, das wegen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Anwendung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Steuerrecht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Behinderter; Kindergeld; Selbstunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 326
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Deshalb sind entgegen der Auffassung des Beklagten die Grundsätze, die das BSG für das Kindergeld für behinderte Kinder nach dem BKGG und zur Erwerbsunfähigkeit i.S. des § 44 SGB VI entwickelt hat, nicht für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG heranzuziehen (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79; VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486).
  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Deshalb sind entgegen der Auffassung des Beklagten die Grundsätze, die das BSG für das Kindergeld für behinderte Kinder nach dem BKGG und zur Erwerbsunfähigkeit i.S. des § 44 SGB VI entwickelt hat, nicht für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG heranzuziehen (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79; VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486).
  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Dies sei z.B. dann der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegenstehe oder das Kind über keine anderen Einkünfte oder Bezüge verfüge (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1996 III R 13/94, BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173; vom 12. November 1996 III R 53/95, BFH/NV 1997, 343).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Deshalb sind entgegen der Auffassung des Beklagten die Grundsätze, die das BSG für das Kindergeld für behinderte Kinder nach dem BKGG und zur Erwerbsunfähigkeit i.S. des § 44 SGB VI entwickelt hat, nicht für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG heranzuziehen (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79; VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486).
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Dies sei z.B. dann der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegenstehe oder das Kind über keine anderen Einkünfte oder Bezüge verfüge (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1996 III R 13/94, BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173; vom 12. November 1996 III R 53/95, BFH/NV 1997, 343).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft -

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Denn Ziel beider Regelungen sei es, die jeweilige Sozialleistung (Kindergeld und Erwerbsunfähigkeitsrente) demjenigen oder für denjenigen zu gewähren, der nicht selbst in der Lage sei, durch Arbeit das Existenzminimum zu verdienen (BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 Rkg 6/83, SozR 5870 § 2 BKGG Nr. 35; vom 28. Mai 1997 14/10 Rkg 38/95, juris).
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
    Denn Ziel beider Regelungen sei es, die jeweilige Sozialleistung (Kindergeld und Erwerbsunfähigkeitsrente) demjenigen oder für denjenigen zu gewähren, der nicht selbst in der Lage sei, durch Arbeit das Existenzminimum zu verdienen (BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 Rkg 6/83, SozR 5870 § 2 BKGG Nr. 35; vom 28. Mai 1997 14/10 Rkg 38/95, juris).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326).

    Die Rechtsprechung hat demgemäß bei einem GdB von 100 und dem Merkmal H in der Regel eine Kausalität angenommen, auch wenn eine (Teil-)Erwerbstätigkeit theoretisch möglich gewesen sein sollte (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784, und in BFH/NV 2004, 326).

  • FG Baden-Württemberg, 14.07.2004 - 13 K 7/03

    Kindergeld für ein an einer seelischen Behinderung leidendes, aber arbeitslos

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Frage, ob ein Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (st.Rspr., vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; Urteil vom 28. Januar 2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784).

    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des zuvor beschriebenen Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, a.a.O.).

    Denn eine nachweislich schwerbehinderte Person kann sowohl wegen ihrer Behinderung als auch wegen der allgemeinen ungünstigen Situation auf dem Arbeitsmarkt arbeitslos und damit außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, a.a.O.).

    Für die hier zu entscheidende Frage, ob der Sohn des Klägers wegen seiner Behinderung außerstande war, sich selbst zu unterhalten, ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG seiner Funktion entsprechend, die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes bei den Eltern zu bewirken, eigenständig auszulegen und anzuwenden (vgl. BFH, Urteile vom 19. August 2002 VIII R 17/02, VIII R 51/01 und VIII R 66/01, BStBl II 2003, 88 und 91 sowie BFH/NV 2003, 449; Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 55/01, VIII R 60/01 und VIII R 70/01, BFH/NV 2003, 308, 310 und 311; Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, a.a.O.).

  • FG Köln, 23.10.2008 - 10 K 1228/07

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein behindertes Kind; Voraussetzungen

    Auf die Rechtsprechung des BSG zum BKGG a.F. kann daher nicht zurückgegriffen werden (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72 , vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248).

    Es dränge sich die Annahme auf, dass dieselben Gründe, die die Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes bereits davon abgehalten hätten, dem behinderten Kind einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, sie auch davon abhielten, ihm eine Beschäftigung in dem nunmehr erlernten Beruf anzubieten (BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326: Querschnittslähmung).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen das behinderte Kind in einem anderen als dem zu beurteilenden Jahr einer geförderten und bezuschussten Tätigkeit nachgegangen ist, bleibt es unverändert bei der Vermutung aus dem BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99 (BFH/NV 2004, 326), nach der davon auszugehen ist, dass das Kind nicht wegen der ungünstigen Situation auf dem Arbeitsmarkt, sondern wegen seiner Behinderung keine Anstellung finden konnte.

  • FG Düsseldorf, 23.05.2013 - 14 K 2164/11

    Kindergeld: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum

    Entsprechend der Dienstanweisung der Kindergeldkassen kann nach der Rechtsprechung im Interesse einer Rechtsanwendungsgleichheit die Ursächlichkeit grundsätzlich angenommen werden, wenn im Schwerbehindertenausweis oder im Feststellungsbescheid das Merkmal H eingetragen ist oder der Grad der Behinderung 50 % oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 24, DA-FamEStG 63.3.6.3.1 Abs. 2 Satz 1).

    Bei arbeitslosen Kindern mit einem GdB von 100 und dem Merkmal H ist der BFH in Fällen in denen eine Querschnittslähmung vorlag (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326) bzw. ein Kind wegen einer Muskelerkrankung an den Rollstuhl gebunden war (vgl. BFH-Urteil vom 28.01.2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784) darüber hinaus von einer tatsächlichen Vermutung dafür ausgegangen, dass die Behinderung ursächlich für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt ist.

  • BFH, 28.01.2004 - VIII R 10/03

    Volljähriges behindertes Kind - Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

    Der Senat hat mit Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99 (Abdruck liegt bei) entschieden, dass § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG eigenständig und nicht nach den Grundsätzen auszulegen ist, die das BSG zum Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und zur Erwerbsunfähigkeit i.S. des § 44 SGB VI a.F. (§ 43 SGB VI n.F.) entwickelt hat.

    Der Senat hat in dem Urteil VIII R 58/99 die Auffassung vertreten, dass bei einem zu 100 v.H. schwerbehinderten (querschnittgelähmten) Kind, das eine Berufsausbildung im Rahmen einer staatlich geförderten Berufsbildungsmaßnahme abgeschlossen hat und im Anschluss daran arbeitslos ist, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ursächlich für das Außerstandesein, sich selbst zu unterhalten, die Behinderung und nicht die Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist.

  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 1342/06

    Bestehen eines Antragsrechts für Personen mit einem berechtigten Interesse an der

    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486).

    Das gilt auch dann, wenn das behinderte Kind grundsätzlich in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben und deshalb der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326).

  • FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04

    Keine Kindergeldaufhebung bei aus anderem Grund fortbestehenden Anspruch;

    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des zuvor aufgestellten Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001, VI B 178/01, BStBl II 2002, 486).

    Das gilt auch dann, wenn das behinderte Kind grundsätzlich in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben und deshalb der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand (vgl. BFH/NV 2004, 326).

  • FG Düsseldorf, 08.02.2007 - 14 K 5102/05

    Kindergeld; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Möglichkeit der Ausübung

    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des zuvor aufgestellten Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486 ).

    Das gilt auch dann, wenn das behinderte Kind grundsätzlich in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben und deshalb der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326).

  • FG Münster, 14.01.2008 - 4 K 4381/05

    Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des behinderten Kindes

    Diese Frage ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (BFH Urteil vom 26.08.2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; Urteil vom 28.01.2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784).

    Von einer Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn im Schwerbehindertenausweis oder im Feststellungsbescheid das Merkmal "H" eingetragen ist oder der Grad der Behinderung 50 % oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint, z.B. bei Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (BFH Urteil vom 26.08.2003 VIII R 58/99, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 1 K 316/04

    Anspruch auf Kindergeld - Ursächlichkeit einer Körperbehinderung für die

    Die Frage, ob ein Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa BFH-Urt. v. 26. August 2003, VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326) nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.

    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des zuvor beschriebenen Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urt. v. 26. August 2003 a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 22.12.2006 - VI 210/06

    Keine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei möglicher Erwerbstätigkeit eines Kindes

  • FG Sachsen, 03.08.2005 - 5 K 827/04

    Kindergeld; Ursächlichkeit der Lernbehinderung eines Kindes für seine Unfähigkeit

  • FG Münster, 09.12.2004 - 14 K 2517/04

    Anspruchsberechtigung; Kindergeld für das Kind AH ab Dezember 2003

  • FG Hessen, 08.12.2004 - 3 K 4760/03

    Befähigung zum Selbstunterhalt eines schwerbehinderten Kindes:

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 87/00

    Kindergeld für Schwerbehinderte nach Studienabschluss

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 7/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Kinderzuschlag nach § 33b BVG - Außerstande-Sein

  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 191/19

    Zur Feststellung einer seelischen Behinderung im Rahmen der

  • FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19

    Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem

  • FG Hessen, 11.05.2007 - 2 K 3871/06

    Kindergeld für behindertes Kind - Vermutung der Ursächlichkeit der Behinderung

  • FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15

    Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen

  • FG München, 27.06.2007 - 9 K 2851/05

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs bei Vorliegen einer körperlichen, geistigen

  • FG Köln, 25.06.2004 - 10 K 6286/03

    Kein Kindergeld für behindertes Kind, das dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht

  • FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 8/02

    Statthafte Klageart bei Begehren der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids;

  • FG Sachsen, 17.08.2004 - 3 K 2367/03

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines behinderten Kindes; Voraussetzungen

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