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   BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02   

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https://dejure.org/2003,3917
BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02 (https://dejure.org/2003,3917)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2003 - IX R 25/02 (https://dejure.org/2003,3917)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2003 - IX R 25/02 (https://dejure.org/2003,3917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 12
    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen bei gemeinsamem Zugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrags unter nahen Angehörigen; Steuerrechtlich unbeachtlicher privater Bereich ; Veranlassung durch Einkünfteerzielungsabsicht; Selbstnutzung der Wohnung durch Vermieter; Mitnutzung der Vermieterwohnung ; Art des Zugangs als ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 12
    Angehörige; Fremdvergleich; Mietverhältnis; Wohnungszugang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 38
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    Sie sind in der Regel der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung auf Grund der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten nicht dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699, und vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).

    Der Fremdvergleich ermöglicht auf Grund einer Würdigung von Beweisanzeichen den Schluss, aus welchen Gründen ein Leistungsaustausch unter Angehörigen stattgefunden hat, ob auf Grund eines den Tatbestand einer Einkunftsart erfüllenden Vertrages oder aus privaten, familiären Gründen (so BFH-Urteil in BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699, m.w.N.).

  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft , so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatssphäre zuzuordnen (§ 12 EStG) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    Sie sind in der Regel der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung auf Grund der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten nicht dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699, und vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist in diesen Fällen nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, und BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    Diese Art des Zugangs ist zwar ein bedeutsames Beweisanzeichen für das gemeinsame Wohnen, betrifft als Indiz aber lediglich einen Erfahrungssatz, der sich nicht zu einem Tatbestandsmerkmal verselbständigen darf (vgl. zu dieser Grenze für die Heranziehung von Erfahrungssätzen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) und der zusammen mit anderen Indizien in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen ist, um den Schluss zu rechtfertigen, zwischen Mieter und Vermieter bestehe eine familiäre Haushaltsgemeinschaft.
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92

    Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    So ist es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die vermietete Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112).
  • BFH, 16.11.2001 - IX B 55/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wertung des Sachvortrags -

    Auszug aus BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist in diesen Fällen nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, und BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    Denn Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 3/05, BFH/NV 2006, 525; zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 21 Rz 71, 152).
  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

    Im Hinblick auf das vom Finanzamt zitierte BFH-Urteil vom 4. August 2003 (IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38) sei festzuhalten, dass der BFH selbst dann ein Mietverhältnis steuerlich nicht aberkenne, wenn der vermietete Teil der Wohnung nur über Wohnräume des Vermieters zugänglich sei.

    Es werde insbesondere auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 38, verwiesen.

    So ist es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die vermietete Wohnung in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 345, in BFH/NV 2008, 1323, in BFH/NV 2004, 38, und in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, m.w.N.).

    Das Finanzamt hat trotz der eidesstattlichen Versicherung der E und seiner fortbestehenden Zweifel keine weitere Sachverhaltsaufklärung zur Ermittlung der Gesamtumstände des Streitfalls hinsichtlich der Nutzung des Souterrains in den Streitjahren betrieben, z.B. durch Vernehmung der E (vgl. hierzu z.B. BFH in BFH/NV 2004, 38, und in BFH/NV 2012, 234).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01

    GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte

    In derartigen Fällen ist nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens (BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, unter II. 2.; BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, unter 2.); deshalb ist, solange eine Lebensgemeinschaft besteht, ein Mietvertrag über eine(n Teil der) Wohnung eines Lebenspartners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359; vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, unter 1. a.E.; BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 53/98, BFH/NV 1999, 1078, unter 2.).
  • FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

    Diese Aufzeichnungspflicht nach dem UStG wirkt, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze (BFH-Urteil vom 26.02.2004 IX R 25/02, BStBl II 2004, 599 m. w. N.).

    Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität genügen im Bereich des Taxigewerbes jedoch die sogenannten Schichtzettel i. V. m. den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taximeter des einzelnen Taxis ablesen lassen, den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen (BFH-Urteil vom 26.02.2004 IX R 25/02, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen - wie den Schichtzetteln - ist dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihten Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 26.02.2004 IX R 25/02, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 18.03.2015 III B 43/14, BFH/NV 2015, 978).

  • BFH, 18.05.2004 - IX B 112/03

    VuV: Vermietung von Räumlichkeiten eines EFH an nahe Angehörige

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass Verträge unter Angehörigen zwar der Besteuerung zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und das Vereinbarte nach Inhalt und Art der Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, dass aber andererseits Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden können (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301; BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38).

    So ist es zwischen einander fremden Vertragspartnern eines Mietvertrages nicht üblich, dass der Vermieter die vermieteten Räume in nicht unerheblichem Umfang selbst benutzt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 38).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    Die Mitbenutzung der Mietsache durch den Vermieter ist deshalb nach ständiger BFH-Rechtsprechung ein ganz gewichtiges Argument für die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38 sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2004 IX B 112/03; BFH/NV 2004, 1262 und vom 7. Dezember 2006 IX B 17/06, BFH/NV 2007, 444 ).
  • BFH, 12.01.2005 - IX B 115/04

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; gemeinsames Wohnen

    In einem derartigen Fall durfte das FG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, m.w.N.) in der persönlichen Beziehung der Partner statt im Mietvertrag die Grundlage des gemeinsamen Wohnens sehen, und zwar unbeschadet des Umstandes, dass die Partner zwei abgeschlossene Wohnungen bewohnen.
  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

    Dazu ist zum einen in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass die (Wohn-)Bereiche des Vermieters und des Mieters hinreichend deutlich voneinander getrennt sein müssen, dass ein gemeinsamer (Haus- oder Wohnungs-)Zugang ein bedeutsames Beweisanzeichen für ein gemeinsames Wohnen oder eine (familiäre) Haushaltsgemeinschaft sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX B 112/03, BFH/NV 2004, 1262, m.w.N.), aber nicht muss; denn es kommt nicht allein auf die Art des Zugangs zur vermieteten Wohnung an (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 38).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 16/04

    Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen

    Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, so ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen (§ 12 EStG) und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG) verlagert werden: Nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern die persönliche Beziehung der Partner ist Grundlage des gemeinsamen Wohnens (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301; vom 16. November 2001 IX B 55/01, BFH/NV 2002, 345, und BFH-Urteile vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359, und vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38).
  • BFH, 26.02.2008 - IX B 226/07

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: familiäres Zusammenleben

    Wenn das FG hieraus den Schluss zieht, dass es sich auch wirklich so verhält und die Nutzungsüberlassung sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollzieht, so entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, und vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 17.01.2006 - IX B 79/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 238/16

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei einem Taxibetrieb

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00

    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

  • BFH, 26.09.2007 - IX B 115/07

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 17/06

    NZB: Fremdvergleich, Vermietung, Mitbenutzung vermieteter Räume

  • BFH, 13.09.2005 - IX S 8/05

    PKH für NZB

  • BFH, 22.10.2004 - IX B 114/04

    Verfahrensfehler: Rüge des unterbliebenen Ausschlusses der Öffentlichkeit

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01

    Fehlende Durchführung eines Mietvertrages

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2005 - 5 K 151/05

    Fremdvergleich bei Vermietung unter nahen Angehörigen - Mitbenutzung der

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 3571/07

    Kein Mietverhältnis bei einer Lebensgemeinschaft - Vermieter trägt

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