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   BFH, 18.09.2003 - X R 54/01   

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https://dejure.org/2003,4188
BFH, 18.09.2003 - X R 54/01 (https://dejure.org/2003,4188)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2003 - X R 54/01 (https://dejure.org/2003,4188)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2003 - X R 54/01 (https://dejure.org/2003,4188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5 Nr. 2; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 7 Abs. 4, 5 § 10e
    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Nutzungsdauer eines Gebäudes bei beabsichtigtem Abbruch vor seiner technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb eines Gesellschaftsanteils; Erfordernis tatsächlicher Herrschaft für wirtschaftliches Eigentum; Gesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer des der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehörenden Gebäudes; Begrenzung der Nutzungsdauer eines Gebäudes; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 e, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Miteigentum; Nutzungsrecht; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 9
  • BFH/NV 2004, 474
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.08.1984 - I R 198/80

    Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Etwas anderes hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil vom 22. August 1984 I R 198/80 (BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126) für den Fall angenommen, dass sich ein Steuerpflichtiger entschließt, ein selbst hergestelltes oder mit Nutzungsabsicht erworbenes Gebäude abzureißen; in diesem Falle seien die restlichen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die verbleibende Nutzungsdauer zu verteilen.

    Im Falle des BFH-Urteils in BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126 entsprach eine solche Verpflichtung der Interessenlage des Erwerbers, der ein im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums unbebautes Grundstück erwerben wollte, um sodann einen Neubau errichten zu können.

  • BFH, 08.07.1980 - VIII R 176/78

    AfaA nur bei außergewöhnlichem Absinken der wirtschaftlichen Nutzbarkeit

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 176/78 (BFHE 131, 310, BStBl II 1980, 743) entschieden, dass eine verkürzte Nutzungsdauer nicht angenommen werden könne, wenn ein Abbruch erst geplant sei; die Vorbereitungen für den Abbruch müssten vielmehr so weit gediehen sein, dass die weitere Nutzung des Hauses in der bisherigen Weise so gut wie ausgeschlossen sei.

    Allenfalls wenn die Vorbereitungen für den Abbruch so weit gediehen sind, dass die weitere Nutzung des Hauses in der bisherigen Weise so gut wie ausgeschlossen ist, könnte die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer berechtigt sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 310, BStBl II 1980, 743).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausnahmsweise kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung des BFH hierauf berufen (Senatsurteil vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    b) Die gewöhnliche Nutzungsdauer wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Gebäude vor seiner technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung (hierzu Senatsurteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, unter 4. der Entscheidungsgründe) beseitigt werden soll.

  • BFH, 29.11.2000 - X R 36/97

    § 10 e EStG; EFH durch Erbauseinandersetzung erworben

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Zu deren Ermittlung ist der Gesamtkaufpreis um den auf das Nutzungsrecht entfallenden Teil zu verringern und der danach verbleibende Betrag im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, und vom 29. November 2000 X R 36/97, BFH/NV 2001, 595; B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10e EStG Anm. 140; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 6 Rz. 119).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Zu deren Ermittlung ist der Gesamtkaufpreis um den auf das Nutzungsrecht entfallenden Teil zu verringern und der danach verbleibende Betrag im Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, und vom 29. November 2000 X R 36/97, BFH/NV 2001, 595; B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10e EStG Anm. 140; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 6 Rz. 119).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Dagegen kommt es nicht darauf an, wie lange der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut tatsächlich in seinem Betrieb verwendet oder voraussichtlich verwenden wird; denn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird nicht dadurch vermindert, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Einen wirtschaftlichen Ausschluss in diesem Sinn nimmt die Rechtsprechung an, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch besteht oder der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281).
  • BFH, 25.10.1963 - IV 429/62 U

    Behandlung eines Mietvertrages wie ein Kaufvertrag in der Steuerbilanz wegen

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Solches kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer aufgrund einer gesicherten Rechtsposition bei grundsätzlicher Unkündbarkeit des Nutzungsvertrages das Wirtschaftsgut bis zu dessen wirtschaftlichem Verbrauch nutzen kann ("Nutzung bis zum Verbrauch"; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1963 IV 429/62 U, BFHE 78, 107, BStBl III 1964, 44; bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter III.1. der Entscheidungsgründe; P. Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 39 AO 1977 Rdnr 62, 66).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    Solches kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer aufgrund einer gesicherten Rechtsposition bei grundsätzlicher Unkündbarkeit des Nutzungsvertrages das Wirtschaftsgut bis zu dessen wirtschaftlichem Verbrauch nutzen kann ("Nutzung bis zum Verbrauch"; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1963 IV 429/62 U, BFHE 78, 107, BStBl III 1964, 44; bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter III.1. der Entscheidungsgründe; P. Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 39 AO 1977 Rdnr 62, 66).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 106/83

    Steuerrechtliche Beurteilung von Sonderbetriebsvermögen einer Gesellschaft

  • FG München, 10.08.2001 - 13 K 3921/98

    Zum wirtschaftlichen Eigentum bei einem zur alleinigen Nutzung für die

  • FG Düsseldorf, 12.07.2019 - 3 K 3307/16

    Gewinnermittlung: Geeigneter Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäude

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (BFH, Urteile vom 4.3.2008 IX R 16/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2008, 1310; vom 19.11.1997 X R 78/94, BStBl. II 1998, 59; vom 18.9.2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474; FG Köln, Urteil vom 30.6.2016 11 K 3657/14, juris; vgl. auch Kulosa in Schmidt, EStG, § 7 Rn. 208 i.V.m. Rn. 155).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2014 - 9 K 98/14

    Gleichheitsgerechte Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG als Ziel der Anwendung der

    Das FG hat danach im Rahmen von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Zeitraum zu schätzen, in dem das Gebäude erfahrungsgemäß vom jeweiligen Eigentümer verwendet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311 unter II.1., sowie vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen

    Das FG hat danach im Rahmen von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG den Zeitraum zu schätzen, in dem das Gebäude erfahrungsgemäß vom jeweiligen Eigentümer verwendet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311 unter II.1., sowie vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).

    § 7 Abs. 4 und 5 EStG gehen aus steuer- und wohnungspolitischen Gründen von einer kurzen Lebensdauer von Gebäuden aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 474 unter II.2., m.w.N.), die zu dem auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist.

  • BFH, 09.01.2013 - I R 33/11

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem

    Dies ist der Fall, wenn der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 16/07

    Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59; vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.).
  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist als die technische Nutzungsdauer, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310, vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N., vgl. auch Pfirrmann in Kirchhof, EStG, 15. Auflage 2016, § 7 Rz. 89, m.w.N.).

    Dieser Befund deutet, unabhängig davon, dass selbst ein nicht zeitgemäßer Wohnstandard für die Annahme einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i.S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht ausreichen würde (vgl. hierzu Hessisches FG in EFG 1992, 438, und Brandis, a.a.O., § 7 Rz. 522, m.w.N.), nicht auf eine negative Renditeprognose hin (zur Bedeutung der erzielbaren Mieten vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2004, 474, und Hessisches FG in EFG 1992, 438).

  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
  • FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

    Maßgebend für die Schätzung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der mit der Verwendung verbundenen typischen Beanspruchung (BFH vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474 und vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2013 - 1 K 492/08

    Absetzung für Abnutzung für Pächtereinbauten und Pächterumbauten

    Dies ergebe sich aus der Rspr. des BFH (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1978 VIII R 146/75; Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01).

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 18. September 2003 (X R 54/01) meine, es könne von einer von der Typisierung abweichenden Nutzungsdauer ausgegangen werden, weil der zeitliche Rahmen definitiv beschränkt sei und der Nutzer vom Verlust der Nutzungsmöglichkeit bereits vor der baulichen Maßnahme wisse, sei darauf hinzuweisen, dass hier die Pachtdauer nachträglich geändert und um fünf Jahre verlängert worden sei, woraus gefolgert werden könne, dass die Mietereinbauten zum 31. Dezember 2019 nicht wirtschaftlich verbraucht seien.

    Nach der Rspr. des BFH (Urteil vom 18. September 2003 - X R 54/01, BFH/NV 2004, 474) ist für die Bestimmung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebstypischen Beanspruchung maßgebend, wobei davon losgelöste subjektive Vorstellungen der Vertragsparteien unerheblich sind, unter Nutzungsdauer der Zeitraum zu verstehen ist, in dem das Wirtschaftsgut erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann, das Tatbestandsmerkmal der "gewöhnlichen" Nutzungsdauer - im Regelfall gleichbedeutend mit der "betriebsgewöhnlichen" Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG) - darauf abhebt, dass die Eigentümermacht ihre natürliche Grenze in der Lebensdauer eines Wirtschaftsgutes hat und bei Bestimmung der "betriebsgewöhnlichen" Nutzungsdauer die besonderen betrieblichen Verhältnisse zu beachten sind, unter denen das Wirtschaftsgut eingesetzt wird, insbesondere eine durch die betriebliche Nutzung eintretende besondere Beanspruchung, welche die gewöhnliche Nutzungsdauer verkürzt.

    Unerheblich ist dagegen, wie lange der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut tatsächlich in seinem Betrieb verwendet oder voraussichtlich verwenden wird; denn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird nicht dadurch vermindert, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, m.w.N.), weshalb maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer somit nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen ist, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteil vom 18.09.2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474).

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 50/07

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

    Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen in der Regel zusammen; ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausnahmsweise kürzer, kann sich der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung darauf berufen (BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, unter II.3.a der Gründe).

    Nutzungsdauer ist in diesen Fällen der Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 474, unter II.3.a der Gründe).

  • BFH, 23.09.2008 - I R 47/07

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers - Abgrenzung von

  • BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19

    Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.09.2015 - 3 V 3121/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - gesonderte Feststellung

  • FG Hamburg, 29.01.2016 - 3 K 95/15

    Bewertungsgesetz: Containerbauten als zweckbestimmte ortsfeste Gebäude?

  • FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09

    Dauer eines zu berücksichtigenden Absetzungszeitraumes bei Vorliegen von

  • FG Hessen, 14.05.2007 - 4 K 1716/04

    Abschreibungsdauer der Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2007 - 5 K 2818/04

    Höhe der Absetzung für Abnutzung eines im Privatvermögen befindlichen Gebäudes

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

  • BVerwG, 28.09.2011 - 9 B 21.11

    Abwassergebühren; Cross-Border-Leasing-Geschäft; wirtschaftlicher Eigentümer

  • FG Köln, 20.10.2010 - 14 K 785/04
  • FG Köln, 28.09.2006 - 15 K 379/03

    Nutzungsdauer von einem zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage vermieteten

  • BFH, 19.04.2005 - IX B 159/04

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bau auf fremdem Grund und Boden

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 64/04
  • FG Sachsen, 22.09.2009 - 6 K 1365/05

    Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG; Schenkung von im

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