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   BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02   

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https://dejure.org/2003,5669
BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02 (https://dejure.org/2003,5669)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2003 - XI R 11/02 (https://dejure.org/2003,5669)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - XI R 11/02 (https://dejure.org/2003,5669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 19 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1a § 34
    Ablösung einer Versorgungszusage im Rahmen der Liquidation

  • datenbank.nwb.de

    Im Zuge der Liquidation einer GmbH an deren Allein-Gesellschafter-Geschäfts-führerin gezahlte Kapitalabfindung zur Abgeltung ihrer Witwenpensionsansprüche als tarifbegünstigte Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Gesellschaftergeschäftsführer; Pension; Zwang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 624
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01

    Entschädigung bei Liquidation einer GmbH

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177 bereits dargelegt hat, wird der wirtschaftliche Druck und damit der Zwang zur Liquidation nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die B-GmbH zur Abwicklung der Versorgungsansprüche mit ruhendem Gewerbebetrieb hätte fortgeführt werden können.

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 38/00

    Entschädigung; Zwangslage

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (vgl. Urteil des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638).

    So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtigungen zu übernehmen (BFH in BFH/NV 2002, 638).

  • BFH, 11.03.1996 - IV B 55/95

    Ablösung einer Versorgungsleistung durch Kapitalabfindung als

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02
    Die Abwendung eines drohenden Verlustes der laufenden Versorgungsleistungen kann nach der Rechtsprechung des BFH zwar ein Grund sein, der dazu führt, dass die Vereinbarung einer Abfindungszahlung nicht freiwillig, sondern unter Druck abgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721; BFH-Beschluss vom 11. März 1996 IV B 55/95, BFH/NV 1996, 737).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02
    Die Abwendung eines drohenden Verlustes der laufenden Versorgungsleistungen kann nach der Rechtsprechung des BFH zwar ein Grund sein, der dazu führt, dass die Vereinbarung einer Abfindungszahlung nicht freiwillig, sondern unter Druck abgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721; BFH-Beschluss vom 11. März 1996 IV B 55/95, BFH/NV 1996, 737).
  • BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77

    Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34

    Auszug aus BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02
    Die Liquidation eines Unternehmens führt im Regelfall dazu, dass auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens bestehende Arbeitsverhältnisse aufgelöst und Versorgungszusagen abgelöst werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
  • BFH, 24.11.2004 - XI B 89/04

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Verzicht auf Pensionszusagen - Entschädigung

    Über das Vorliegen einer solchen Zwangslage hat das Finanzgericht (FG) unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 11/02, BFH/NV 2004, 624).

    Davon zu unterscheiden ist die weitere Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner Person als Gesellschafter freiwillig die Zwangslage herbeigeführt hat (vgl. dazu z.B. BFH in BFH/NV 2004, 624).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 12/04

    Tarifbegünstigung: Abfindung zur Abgeltung einer Rentenverpflichtung

    Ist der verzichtende Arbeitnehmer zugleich Gesellschafter der Arbeitgeber-GmbH, kann allerdings eine Entschädigung nur vorliegen, wenn auch ein gesellschaftsfremder Unternehmer im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft die Liquidation beschlossen hätte (vgl. BFH in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177; bestätigt mit Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 11/02, BFH/NV 2004, 624).
  • BFH, 28.10.2005 - XI B 225/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    So hat der Senat mit Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 11/02 (BFH/NV 2004, 624) entschieden, dass die im Zuge der Liquidation einer GmbH gezahlte Kapitalabfindung zur Abgeltung der Witwenpensionsansprüche dann als Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes ermäßigt zu besteuern sei, wenn für die Alleingesellschafter-Geschäftsführerin, die die GmbH-Anteile nach dem Tod ihres Ehemannes geerbt hatte, ein Zwang zur Liquidation bestanden habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 2416/99

    Erhält eine beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin für den Verzicht auf

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 2 FGO zugelassen, weil die Entscheidung des BFH hinsichtlich der Frage, wann sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einer Zwangslage befindet, zur Fortbildung des Rechtes und im Hinblick auf die bei dem BFH anhängigen Revisionsverfahren zu ähnlich gelagerten Fällen (vgl. nur XI R 11/02, XI R 4/02, XI R 53/01, XI R 41/01, IX R 64/01) erforderlich ist.
  • FG München, 10.12.2002 - 13 K 4873/99

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Umwandlung einer Rückdeckungsversicherung in eine

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (siehe die beim BFH anhängigen Verfahren XI R 41/01, XI R 53/01, XI R 11/02; siehe auch die Anmerkung in Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 832).
  • FG München, 13.11.2002 - 1 K 3324/01

    Ermäßigter Steuersatz bei Übertragung einer Rückdeckungsversicherung;

    Die Tatsache, dass der Kl an der L.&M. beteiligt war, steht der Annahme einer Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 a EStG nicht entgegen (vgl. Beschluss des BFH vom 11.3.1996 IV B 55/95, BFH/NV 1996, 737; FG Düsseldorf Urt. v. 18.3.2002 17 K 4226/99 E, EFG 2002 S. 831 mit Anm. Valentin, Rev. XI R 11/02).
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