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   BFH, 13.11.2003 - V B 131/01 (1)   

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https://dejure.org/2003,8630
BFH, 13.11.2003 - V B 131/01 (1) (https://dejure.org/2003,8630)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2003 - V B 131/01 (1) (https://dejure.org/2003,8630)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2003 - V B 131/01 (1) (https://dejure.org/2003,8630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; InsO § 27 Abs. 3; ; FGO § 78; ; FGO § 107; ; FGO § 107 Abs. 1; ; FGO § 108; ; FGO § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78 § 155; InsO § 27 Abs. 3; ZPO § 240
    Insolvenzverwalter: Aufnahme des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Recht auf Akteneinsicht des Insolvenzverwalters schon vor Aufnahme des Rechtsstreits; Aufnahme des Verfahrens durch Insolvenzverwalter umfasst auch unselbständige Nebenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Gegenvorstellung; Unterbrechung anhängiger finanzgerichtlicher Verfahren im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers; Zulässigkeit der isolierten Aufnahme des Hauptsacheverfahrens ohne die Aufnahme eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 642
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.02.2003 - V B 188/01

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich der Frage der

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde (V B 188/01).

    Mit Beschluss vom 27. Februar 2003 V B 188/01 ließ der erkennende Senat die Revision zu.

    a) Im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss des Amtsgerichts vom 2. Januar 2002 waren beim BFH anhängig das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 188/01) und das Beschwerdeverfahren der Beigeladenen gegen den Beiladungsbeschluss des FG vom 4. Juli 2001 (V B 131/01).

    Am 30. Juni 2003 hat der Kläger ausdrücklich zwar nur die Aufnahme des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 188/01) erklärt.

    An die Stelle der bisherigen Klägerin ist der Insolvenzverwalter, der Kläger, als neuer Kläger eingetreten, und zwar nicht nur hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens (V B 188/01), sondern auch hinsichtlich des unselbständigen Nebenverfahrens in Bezug auf die Beiladung (V B 131/01), denn dieser Rechtsstreit teilt hinsichtlich der Unterbrechung das Schicksal der Hauptsache.

  • BFH, 23.05.2000 - IX S 5/00

    PKH; Beiordnung eines Notanwalts; Akteneinsicht durch Konkursverwalterin

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Verfahrensrechtlich ist, weil mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Verwaltungs- und Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter übergeht, der Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger des Gemeinschuldners Partei (vgl. Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 16. Januar 1997 IX ZR 220/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 1445); ihm steht deshalb bereits vor Aufnahme des Prozesses das Recht zur Akteneinsicht i.S. von § 78 FGO zu (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134).

    Die durch § 240 ZPO angeordnete Unterbrechung des vom Konkurs betroffenen Prozesses dient u.a. dem Zweck, dem Insolvenzverwalter genügend Zeit zu geben, sich mit dem Prozessgegenstand zu befassen und zu entscheiden, ob es im Interesse der Konkursmasse und damit der Konkursgläubiger sinnvoll ist, den schwebenden Rechtsstreit zugunsten der Masse fortzuführen; die hierzu notwendigen Erkenntnisse kann er durch Akteneinsicht gewinnen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1134).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03

    Verwertung von Sicherungsgut

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Die Revision ist unter dem Az. V R 9/03 anhängig; über sie ist noch nicht entschieden.
  • BFH, 05.04.2000 - VIII B 20/00

    Beschwerde; AdV; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Eine Gegenvorstellung kann in bestimmten Ausnahmefällen zu einer Änderung formell rechtskräftiger Entscheidungen führen, wenn das Recht auf rechtliches Gehör verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2003 V B 250/02, BFH/NV 2003, 1596; vom 5. April 2000 VIII B 20/00, BFH/NV 2000, 1131).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Verfahrensrechtlich ist, weil mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Verwaltungs- und Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter übergeht, der Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger des Gemeinschuldners Partei (vgl. Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 16. Januar 1997 IX ZR 220/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 1445); ihm steht deshalb bereits vor Aufnahme des Prozesses das Recht zur Akteneinsicht i.S. von § 78 FGO zu (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134).
  • BFH, 19.08.1998 - X B 84/98

    Bestellung eines Bevollmächtigten - Zustellungsmangel - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 1998 X B 84/98, BFH/NV 1999, 210).
  • BFH, 24.07.2003 - V B 250/02

    NZB; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Eine Gegenvorstellung kann in bestimmten Ausnahmefällen zu einer Änderung formell rechtskräftiger Entscheidungen führen, wenn das Recht auf rechtliches Gehör verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2003 V B 250/02, BFH/NV 2003, 1596; vom 5. April 2000 VIII B 20/00, BFH/NV 2000, 1131).
  • BFH, 19.08.1998 - X B 111/97

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 1998 X B 84/98, BFH/NV 1999, 210).
  • BFH, 16.10.2009 - VIII B 346/04

    Keine Einsichtnahme des Gemeinschuldners in die finanzgerichtlichen Prozessakten

    Ihm steht deshalb --auch bereits vor Aufnahme des Prozesses-- das Recht zur Akteneinsicht i.S. von § 78 FGO zu (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 2003 V B 131/01, BFH/NV 2004, 642; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 1997 IX ZR 220/96, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1445).
  • BFH, 23.06.2008 - VIII S 2/08

    Fortsetzung eines Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein

    Dieser Antrag umfasst auch unselbständige Nebenverfahren --wie hier das Prozesskostenhilfeverfahren-- (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 13. November 2003 V B 131/01, BFH/NV 2004, 642).
  • BFH, 28.03.2007 - III B 10/07

    NZB: Insolvenzverfahren, Akteneinsicht des Insolvenzverwalters

    Ihm steht deshalb bereits vor Aufnahme des Prozesses das Recht zur Akteneinsicht i.S. von § 78 FGO zu (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134; vom 13. November 2003 V B 131/01, BFH/NV 2004, 642).
  • FG Sachsen, 15.03.2007 - 4 K 2155/05

    Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis über das klägerische

    Nach dieser Vorschrift bestünde ein Akteneinsichtsrecht nur, wenn der vorliegende Prozess infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das klägerische Vermögen gemäß § 155 FGO, § 240 ZPO unterbrochen worden und mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 InsO) auch die Prozessführungsbefugnis für das vorliegende Verfahren auf die Verwalterin übergegangen ist; in diesem Fall stünde der Verwalterin ein Akteneinsichtsrecht auch bereits vor Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreites zu, ohne dass die Verpflichtung zur Wahrung des klägerischen Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO dem entgegenstünde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.06.2000 IX B 13/00, BStBl II 2000, 431; vom 23.05.2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134;vom 13.11.2003 V B 131/01, BFH/NV 2004, 642).
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