Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.12.2003

Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2003 - V B 102/03   

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https://dejure.org/2003,11453
BFH, 11.12.2003 - V B 102/03 (https://dejure.org/2003,11453)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2003 - V B 102/03 (https://dejure.org/2003,11453)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - V B 102/03 (https://dejure.org/2003,11453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 17; ; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Mitwirkungspflicht des Stpfl.

  • datenbank.nwb.de

    Keine Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen bei fehlender Mitwirkungspflicht der Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 649
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.01.2001 - V B 157/00

    DDR - Provision - Vermittlung - Billigkeitserlass - Abgabenordnung -

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - V B 102/03
    Es kann offen bleiben, ob der Kläger --wie das FA meint-- sein Rügerecht dadurch verloren hat, dass er in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2001 V B 157/00, BFH/NV 2001, 926).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03

    Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 -

    Das Gericht braucht einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre eines Beteiligten abgespielt hat, nicht in vollem Umfang aufzuklären, wenn der Beteiligte seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhaltes nicht nachgekommen ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).
  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1391/03

    Einkommensteuer; Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage

    Das Gericht braucht einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre eines Beteiligten abgespielt hat, nicht in vollem Umfang aufzuklären, wenn der Beteiligte seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhaltes nicht nachgekommen ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).
  • BFH, 22.03.2005 - V B 37/04

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der

    Im Übrigen braucht ein FG einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre des Klägers abgespielt hat, nicht von Amts wegen in vollem Umfang aufklären, wenn der Kläger --wie hier-- seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhalts nicht nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).
  • BFH, 22.03.2005 - V B 38/04

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der

    Im Übrigen braucht ein FG einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre des Klägers abgespielt hat, nicht von Amts wegen in vollem Umfang aufklären, wenn der Kläger --wie hier-- seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhalts nicht nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.12.2003 - V B 256/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14480
BFH, 12.12.2003 - V B 256/02 (https://dejure.org/2003,14480)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2003 - V B 256/02 (https://dejure.org/2003,14480)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - V B 256/02 (https://dejure.org/2003,14480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 135 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 62a
    Postulationsfähigkeit: nachträgliche Genehmigung eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung einer nachträglichen Genehmigung durch postulationsfähigen Prozessvertreter nur für die Zukunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 649
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.10.1998 - III B 24/98

    Vertretungszwang; unwirksame Prozesshandlung

    Auszug aus BFH, 12.12.2003 - V B 256/02
    Fehlt sie, ist die betreffende Prozesshandlung, insbesondere die Einlegung eines Rechtsmittels, wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksam (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634, m.w.N.).

    Eine mangels ordnungsgemäßer Vertretung unwirksame Prozesshandlung kann zwar durch einen zugelassenen Vertreter wiederholt werden; dies hat jedoch nur Wirkung für die Zukunft; Gleiches gilt für eine nachträgliche Genehmigung der Prozesshandlung durch einen zugelassenen Vertreter (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1999, 634, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 A 2244/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Nichtbeachtung des

    Ob die Rechtsprechung zum Zivilprozessrecht, wonach die durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommene Prozesshandlung durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten genehmigt werden kann, wobei bei fristgebundenen Prozesshandlungen die Genehmigung vor Fristablauf erklärt werden muss, BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89 -, BGHZ 111, 339 ff. = juris Rdnr. 19, m.w.N., auf die hier fragliche Konstellation übertragen werden kann, dass das Rechtsmittel nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von einer natürlichen Person ohne Befähigung zum Richteramt eingelegt worden ist, so BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - V B 256/02 -, juris Rdnr. 7, und Beschluss vom 30. Oktober 1998 - III B 24/98 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 7 CS 09.2920 , juris Rdnr. 4, sowie Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2009 - 1 B 522/09 -, juris Rdnr. 2, bedarf damit keiner Entscheidung.
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