Rechtsprechung
BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15a Abs. 1; HGB §§ 107, 143 Abs. 2, 162 Abs. 3
Wechselt ein Kommanditist in die Rechtsstellung eines Komplementärs, so unterliegen die diesem Gesellschafter zuzurechnenden Verlustanteile ab dem Wirtschaftsjahr, in dem die Statusänderung vereinbart wird, nicht mehr der Beschränkung des § 15a EStG
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15a Abs. 1; HGB §§ 107, 143 Abs. 2, 162 Abs. 3
- Judicialis
EStG § 15a Abs. 1; ; HGB § 107; ; HGB § 143 Abs. 2; ; HGB § 162 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär
- datenbank.nwb.de
Statuswechsel vom Kommanditisten zum Komplementär im Zeitpunkt des Gesellschafterbeschl.
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a Abs.??1 Satz 1 EStG ? Wechsel eines Kommanditisten in die Komplementärstellung ? Maßgeblicher Zeitbezug des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG ? Verhältnisse am jeweiligen Ende des Wirtschaftsjahres ausschlaggebend ? Keine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Verluste - Abzug bei Wechsel der Gesellschafterstellung
- IWW (Kurzinformation)
Abzug bei Wechsel der Gesellschafterstellung
- IWW (Kurzinformation)
Abzug bei Wechsel der Gesellschafterstellung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit eines Ausgleiches des einem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Verlust einer KG mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit anderen Einkünften; Auswirkung einer nicht vorhandenen Stellung als Kommanditist am Bilanzstichtag bezüglich der Anwendbarkeit ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- GmbH & Co. KG
- Besonderheiten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99
- BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02
Papierfundstellen
- BFHE 205, 199
- ZIP 2004, 1211
- BB 2004, 813
- DB 2004, 791
- BStBl II 2004, 423
- BFH/NV 2004, 714
- NZG 2004, 630
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02
Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung
Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aber mit Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, ergibt sich aus dem Zusammenhang mit den weiteren Bestimmungen des § 15a EStG, dass die Vorschrift mit Rücksicht auf die Voraussetzung der Kommanditistenstellung an die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres der Verlustentstehung anknüpft.b) Daraus hat der BFH für den Wechsel der Gesellschafterstellung im Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02 gefolgert: Wer von der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter in die Stellung eines Kommanditisten wechselt, unterliegt ungeachtet seiner handelsrechtlichen Nachhaftung gemäß § 160 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mit dem gesamten Verlustanteil für das Wirtschaftsjahr des Wechsels der Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a Abs. 1 EStG.
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02
Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG
Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02
Eine "Umpolung" bereits früher entstandener verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste folgt aus einem solchen Beteiligungswechsel allerdings nicht (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02, BFHE 203, 477). - FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99
Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft
Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02
Die Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 299 veröffentlicht.
- FG Hamburg, 19.12.2017 - 2 K 277/16
Einkommensteuer: Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer
Die später erfolgten Eintragungen des Ausscheidens und Eintretens der Kommanditisten ins Handelsregister (§ 162 Abs. 3 HGB) waren keine Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Anteilsübertragungen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2004, IV R 70/02, BFH/NV 2004, 714 m. w. N.). - BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
Demgegenüber wirkt die Eintragung im Handelsregister für die Begründung der Gesellschafterstellung als Kommanditist nur deklaratorisch (z.B. Casper in Großkomm HGB, 5. Aufl., § 162 Rz 32; vgl. auch BFH-Urteil vom 12.02.2004 - IV R 70/02, BFHE 205, 199, BStBl II 2004, 423, unter 2.a, zum Beteiligtenwechsel). - FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08
Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid für den …
In den Entscheidungen vom 12. Februar 2004 (Az. IV R 70/02 und IV R 26/02) habe der BFH erkannt, dass der Wechsel eines Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters im Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses stattfinde, ohne dass es auf die Eintragung im Handelsregister ankäme.Die nach §§ 107, 143, 162 HGB erforderliche Eintragung in das Handelsregister ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Beteiligungswechsel, sondern hat nur deklaratorische Wirkung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 70/02, BFH/NV 2004, 714, mwN;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 143 HGB Rn. 5).