Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.01.2004

Rechtsprechung
   BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00   

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BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00 (https://dejure.org/2004,7697)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2004 - IX R 82/00 (https://dejure.org/2004,7697)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - IX R 82/00 (https://dejure.org/2004,7697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7c; ; EStG § 7c Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 10e; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7c Abs. 1
    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Wohnung i. S. des § 7c Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Bewertung der Aufstockung eines bisher eingeschossigen Gebäudeteils unter Einbeziehung eines Teils des bisherigen Dachgeschosses ; Steuerliche Bewertung einer neu geschaffenen Wohneinheit mit eigenem Zugang; Wohneinheit als Wohnung im Sinne des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 c
    Abgeschlossenheit; Begünstigte Wohnung; Wohnbereich; Wohneinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 777
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass für den Begriff der Wohnung die bewertungsrechtlichen Abgrenzungsmerkmale maßgebend sind (vgl. BTDrucks 11/5680, S. 11 zu Nummer 4; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91 zu § 10e EStG; Boeker in Lademann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., § 7c EStG Anm. 6; Schencking in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 7c EStG Anm. 12; Joecks, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 7c Rdnr. B 7).

    Fehlt bei einem Gebäude mit zwei Wohnbereichen die bauliche Abgeschlossenheit oder ein eigener Zugang für einen Wohnbereich, liegt nur eine Wohnung vor (vgl. BFH in BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91 zu § 10e EStG).

  • BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98

    Einkommensteuer - Absetzung für Abnutzung - Erhöhte Absetzungen - Fremder

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Für die Auslegung von Steuerbegünstigungsnormen wie § 7c EStG ist der Begünstigungszweck als Maßstab zugrunde zu legen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325; vom 3. Juni 1997 IX R 24/96, BFH/NV 1998, 155).

    Wie sich bereits aus der Überschrift der Vorschrift ergibt, soll § 7c EStG Baumaßnahmen begünstigen, durch die neue Mietwohnungen geschaffen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 unter II. 1. a).

  • BFH, 14.10.1998 - X R 129/97

    Wohnungsüberlassung nach § 10 h EStG

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Es sollte ein Anreiz geschaffen werden, vorhandene Gebäudeflächen durch Aus- und Umbaumaßnahmen in zusätzliche, abgeschlossene Mietwohnungen umzuwandeln (BTDrucks 11/5680, S. 9; 11/5970, S. 2, S. 20) und hierdurch bereits überbaute Flächen intensiver für Wohnzwecke zu nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BFHE 187, 243, BStBl II 1999, 135 unter II. 2.).
  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Die an sich vorrangige Frage, ob das Mietverhältnis des Klägers mit seinem Sohn und seiner Schwiegertochter steuerrechtlich anzuerkennen ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38, m.w.N.) bedarf daher keiner Entscheidung.
  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist für die Annahme einer Wohnung für Stichtage ab dem 1. Januar 1974 u.a. wesentlich, dass die Räume eine von anderen Räumen eindeutig baulich getrennte, in sich abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151; vom 22. Mai 2002 II R 43/00, BFH/NV 2003, 7).
  • BFH, 24.04.1991 - II R 106/89

    Bewertung eines Wohngrundstücks als abgeschlossene Wohneinheit

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Denn gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als jeweils selbständige Wohnung dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496; vom 16. September 1987 II R 43/85, BFH/NV 1988, 770, und vom 24. April 1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370).
  • BFH, 08.02.1985 - III R 62/84

    Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus /

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Eine Einheit, die für sich gesehen alle für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume aufweist, erfüllt nicht den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff, wenn sie nur durch ein Treppenhaus erreichbar ist, welches (auch) als Verkehrsfläche einer Wohnung dient, die aus den übrigen Räumen des Hauses besteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2000 II R 7/99, BFH/NV 2001, 428 unter II. 2. a.E.; vom 8. Februar 1985 III R 62/84, BFHE 142, 567, BStBl II 1985, 319; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Februar 1992, BStBl I 1992, 115, Tz. 1).
  • BFH, 16.09.1987 - II R 43/85

    Aufhebung eines Urteils wegen einer fehlerhaften Auslegung des Begriffs "Wohnung"

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Denn gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als jeweils selbständige Wohnung dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496; vom 16. September 1987 II R 43/85, BFH/NV 1988, 770, und vom 24. April 1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370).
  • BFH, 20.09.2000 - II R 7/99

    BewR, Begriff des EFH bzw. ZFH

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Eine Einheit, die für sich gesehen alle für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume aufweist, erfüllt nicht den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff, wenn sie nur durch ein Treppenhaus erreichbar ist, welches (auch) als Verkehrsfläche einer Wohnung dient, die aus den übrigen Räumen des Hauses besteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2000 II R 7/99, BFH/NV 2001, 428 unter II. 2. a.E.; vom 8. Februar 1985 III R 62/84, BFHE 142, 567, BStBl II 1985, 319; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Februar 1992, BStBl I 1992, 115, Tz. 1).
  • BFH, 26.03.1985 - III R 124/84

    Gemeinsame Verkehrsflächen, die nach ihrer baulichen Lage und Funktion zwei

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00
    Denn gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als jeweils selbständige Wohnung dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 III R 124/84, BFHE 144, 72, BStBl II 1985, 496; vom 16. September 1987 II R 43/85, BFH/NV 1988, 770, und vom 24. April 1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370).
  • BFH, 22.05.2002 - II R 43/00

    Bewertungsrechtlicher "neuer" Wohnungsbegriff

  • FG München, 14.02.2006 - 10 K 463/06

    Anspruch auf Eigenheimzulage wegen Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen;

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen sein, über einen eigenen Zugang verfügen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 616 m.w.N., undvom 14. Januar 2004 IX R 82/00, BFH/NV 2004, 777).

    Denn gemeinsame Verkehrsflächen stehen der Beurteilung von zwei Wohneinheiten als jeweils selbstständige Wohnung dann entgegen, wenn sie nach ihrer baulichen Lage und Funktion von beiden Wohnbereichen nicht vollständig getrennt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 777; s.a. BFH-Urteil vom 04. November 2004 III R 13/04, BFH/NV 2005, 671 zum Fall der Schädlichkeit einer Verbindungstür zwischen zwei Wohnbereichen).

  • BFH, 06.07.2007 - IX B 51/07

    Wohnungsbegriff (hier: Abgeschlossenheit) für Objekte in den neuen Bundesländern

    Dementsprechend ist eine Einheit von Räumen, die für sich gesehen --wie im Streitfall-- alle für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume aufweist, dann keine selbständige Wohnung, wenn sie nur durch ein Treppenhaus erreichbar ist, welches (auch) als Verkehrsfläche einer Wohneinheit dient, die aus den übrigen Räumen des Hauses besteht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 82/00, BFH/NV 2004, 777).
  • VG Gießen, 09.05.2012 - 8 K 2092/11

    Auch Wohnung ohne Kanalanschluss kann zweitwohnungsteuerfähig sein

    Die erkennende Kammer geht für den Begriff der "Zweitwohnung" von einem weiten Wohnungsbegriff aus, wobei vorliegend offenbleiben kann, ob eine Wohnung bereits jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, sein kann, oder ob der in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Wohnungsbegriff zugrunde zu legen ist, wonach eine Wohnung nur dann vorliegt, wenn sie einen eigenen Zugang hat und mindestens aus einem Zimmer, Bad und WC und Kochgelegenheit besteht (vgl. hierzu BFH, U. v. 14.01.2004 - IX R 82/00 -, BFH-NV 2004, 777; VG Kassel, U. v. 25.02.2005 - 6 E 818/03 -, juris).
  • FG München, 25.04.2007 - 10 K 1055/06

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung der Nutzung einer Wohnung zu

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen sein, über einen eigenen Zugang verfügen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (Urteile des Bundesfinanzhofsvom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616 m.w.N., undvom 14. Januar 2004 IX R 82/00, BFH/NV 2004, 777).
  • VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03

    Wohnungsbegriff im Zweitwohnungssteuerrecht

    Dazu ist es u.a. erforderlich, dass die Wohneinheit eine nach der Verkehrsauffassung zu bestimmende bestimmte Fläche nicht unterschreitet, die Räume eindeutig von anderen Räumen baulich getrennt sind und in sich eine abgeschlossene Einheit bilden, einen eigenen Zugang aufweisen sowie mindestens aus einem Zimmer, Bad und WC und Flur und Kochgelegenheit bestehen (vgl. BFH, Urteile vom 17. Mai 1990, II R 182/87, BFHE 160, 335; BFH, Urteil vom 14. Januar 2004, IX R 82/00, BFH/NV 2004, 777; FG Bremen, Urteil vom 14.10.1999, 496147 K 5, EFG 2000, 117).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11894
BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03 (https://dejure.org/2004,11894)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2004 - VIII B 101/03 (https://dejure.org/2004,11894)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - VIII B 101/03 (https://dejure.org/2004,11894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; AuslInvestmG § 17; ; AuslInvestmG § 17 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de

    Ausländischer Investment-Fonds; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung der in einem registrierten ausländischen Investment-Fonds thesaurierten Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 777
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1998 VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204, m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2002 XI ZR 71/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 65).
  • BFH, 30.07.1998 - VII B 73/98

    Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Beförderung von Alkohol -

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1998 VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204, m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2002 XI ZR 71/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 65).
  • BFH, 02.09.1999 - IV B 135/98

    Verfassungsmäßigkeit der Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03
    Wird die grundsätzliche Bedeutung auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm gestützt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen Verfassungsrecht angenommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.; vom 4. Juli 1995 III B 38/94, BFH/NV 1996, 148).
  • BFH, 04.07.1995 - III B 38/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03
    Wird die grundsätzliche Bedeutung auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm gestützt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen Verfassungsrecht angenommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.; vom 4. Juli 1995 III B 38/94, BFH/NV 1996, 148).
  • BFH, 15.12.2004 - VIII B 181/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn über Rechtsfragen zu entscheiden ist, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2004 VIII B 101/03, BFH/NV 2004, 777; vom 11. Februar 2003 VIII B 229/02, BFH/NV 2003, 909; vom 2. September 2002 VIII B 138/01, BFH/NV 2003, 303).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    Sie liegt nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur vor, wenn über Rechtsfragen zu entscheiden ist, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die klärungsbedürftig sowie im Streitfall auch klärbar sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2004 VIII B 101/03, BFH/NV 2004, 777; vom 11. Februar 2003 VIII B 229/02, BFH/NV 2003, 909; vom 2. September 2002 VIII B 138/01, BFH/NV 2003, 303).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12

    Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen nach §

    In diesem Sinne hat der BFH mit Beschluss vom 14. Januar 2001 VIII B 101/03 (BFH/NV 2004, 777) darauf abgestellt, dass im dortigen Streitfall der Kläger die Fondsanteile erst nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert hat.
  • FG Münster, 14.01.2010 - 5 K 2852/05

    Ermittlung der Einnahmen aus ausländischen Investmentfonds

    Die Einbeziehung von thesaurierten Erträgen in den Anwendungsbereich des § 17 AuslInvestmG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH-Beschluss vom 14.01.2004 VIII B 101/03, BFH/NV 2004, 777, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG mit Beschluss vom 27.05.2006, 2 BvR 553/04 nicht zur Entscheidung angenommen).
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