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   BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02   

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BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02 (https://dejure.org/2003,3886)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2003 - VII B 370/02 (https://dejure.org/2003,3886)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - VII B 370/02 (https://dejure.org/2003,3886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Entstehen der Zollschuld durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionszulassungsgrund fehlender Urteilsgründe; Mitteilung der wesentlichen rechtlichen Erwägungen; Verletzung der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht; Übergehen eines Beweisantrags; Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Revisionsgrundes der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 843
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (Senatsurteil in BFH/NV 2002, 80; BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 14.06.1995 - II B 5/95

    Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.).

    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).

  • BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00

    Spielhalle - Buchführungspflicht - Gewerbesteuer - Schätzungsbescheid

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).

    Für die Annahme des Verfahrensmangels der fehlenden Begründung der Entscheidung ist es aber nicht ausreichend, dass auf einzelne Argumente eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht eingegangen worden ist oder dass die Begründung lückenhaft oder nicht überzeugend erscheint (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 201; vom 7. Januar 2002 III B 61/01, BFH/NV 2002, 666, m.w.N.).

  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Sollte die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vorlage der Zollfahndungsakten anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Sollte die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vorlage der Zollfahndungsakten anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Sollte die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vorlage der Zollfahndungsakten anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen ist deshalb dann anzunehmen, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Sollte die Klägerin --was der Beschwerdebegründung nicht eindeutig zu entnehmen ist-- auf ihre in dem Verfahren vor dem FG schriftsätzlich gestellten Anträge, die Akten des Zollfahndungsamts (ZFA) X beizuziehen, Bezug nehmen und das Übergehen eines Beweisantrags durch das FG rügen wollen, wäre der Verfahrensmangel nicht ordnungsgemäß dargelegt, denn zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
    Er umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873; Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2000 VII B 78/00, BFH/NV 2001, 74; vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481).
  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 22.04.1997 - IX B 2/97

    Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • BFH, 07.01.2002 - III B 61/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ;

  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

  • BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, m.w.N.).

    Sollte die Beschwerde mit der Rüge der fehlerhaften Ermittlung des Sachverhalts durch das FG geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag die nach Ansicht der Beschwerde erforderliche Sachverhaltsermittlung von Amts wegen durchführen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts auch ohne entsprechenden Antrag des Klägers hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 843, m.w.N.).

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem darzulegen, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, 844).
  • BFH, 28.10.2004 - VII B 293/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem darzulegen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, 844).
  • BFH, 29.04.2009 - VI B 139/07

    Darlegung eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachaufklärung

    Verhandelt der Beteiligte ohne Verfahrensrüge zur Sache, obwohl er den Verfahrensmangel kannte oder kennen musste, so verliert er sein Rügerecht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843; vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102; vom 26. Juli 2005 VI B 34/05, [...]; vom 8. Januar 2009 VIII B 175/07, [...]; vom 18. Februar 2009 XI B 90/08 u.a., [...]; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 92; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2006 - VII B 109/05

    Haftungsbescheid

    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist u.a. darzulegen, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, 844).
  • BFH, 26.07.2005 - VI B 34/05

    Rüge wegen Übergehens eines Beweisantrags

    Die Rüge, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, erfordert daher u.a. den Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb die Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, und vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102).
  • BFH, 13.10.2005 - X B 96/05

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Da der Schriftsatz erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingereicht worden ist, kann der Vortrag, soweit er nicht lediglich das bisherige Vorbringen erläutert, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843).
  • BFH, 08.06.2005 - V B 216/03

    Verfahren bei zu Unrecht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Soweit die Klägerin als Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG rügt, fehlt es schon an der schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels; denn hierfür wäre u.a. erforderlich gewesen, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Finanzgerichts (FG) zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843).
  • BFH, 12.08.2004 - VII B 15/04

    NZB: Belehrungspflicht gegenüber Zeugen; Befangenheitsgesuch

    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrages gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 171/04

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Da der Schriftsatz erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingereicht worden ist, kann der Vortrag, soweit er nicht lediglich das bisherige Vorbringen erläutert, nicht mehr berücksichtigt werden (BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 VII B 370/02, BFH/NV 2004, 843, und vom 19. April 2004 X S 14/03 (PKH), juris).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 1876/06

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Steuerschuldner

  • FG München, 29.01.2009 - 14 K 2229/06

    Spediteur als Entzieher von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren -

  • FG München, 07.07.2011 - 14 K 3835/08

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren

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