Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.02.2004

Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02   

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https://dejure.org/2004,2863
BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02 (https://dejure.org/2004,2863)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2004 - IV B 95/02 (https://dejure.org/2004,2863)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - IV B 95/02 (https://dejure.org/2004,2863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 zweite Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grds. Bedeutung; fehlerhafte Auslegung von Verträgen kein Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 949
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 455/98

    Gewerbliche Prägung einer landwirtschaftliche Einkünfte erzielenden

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Die Revision ist schließlich auch nicht im Hinblick auf das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 12. Dezember 2001 1 K 455/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 265) zuzulassen.

    Während im Streitfall die Kommanditisten H, G und B --nach der vom FG vorgenommenen Würdigung der von ihm festgestellten Tatsachen-- allein Geschäftsführer der GmbH waren und so die Geschäfte der Klägerin nur mittelbar führen konnten, war im Fall des Urteils in EFG 2002, 265 der Geschäftsführer der GmbH als Kommanditist von einer Gesellschafterversammlung der KG --nach Auffassung des FG eindeutig-- auch zum Geschäftsführer unmittelbar der KG berufen worden.

  • BFH, 02.08.2002 - IV B 110/01

    Steuerrecht - Zulässigkeit der Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Die Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil im Stil einer Revisionsbegründung reicht aber zur ordnungsgemäßen Darlegung jedenfalls nicht aus (Senatsbeschlüsse vom 2. August 2002 IV B 110/01, juris, sowie vom 7. Mai 2003 IV B 206/01, BFH/NV 2003, 1394).
  • BFH, 12.06.2003 - IV B 197/02

    Grundsätze der Beweiswürdigung und der Verteilung der Beweislast begründen keinen

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Eine fehlerhafte Beweiswürdigung ist als materiell-rechtlicher Fehler kein Mangel, der zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juni 2003 IV B 197/02, juris).
  • BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02

    Liebhaberei bei schriftstellerischer Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Auch macht die Klägerin nicht geltend, dass das FG einen Beweisantrag übergangen habe (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2003 IV B 200/02, BFH/NV 2003, 625).
  • BFH, 14.02.2003 - IV B 166/01

    Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 IV B 166/01, juris).
  • BFH, 14.08.2003 - I B 27/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert substantielle und konkrete Angaben darüber, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. aus der jüngsten Zeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2003 I B 27/03, BFH/NV 2004, 63; weiter Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 26; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 116 Rz. 27, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Die Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil im Stil einer Revisionsbegründung reicht aber zur ordnungsgemäßen Darlegung jedenfalls nicht aus (Senatsbeschlüsse vom 2. August 2002 IV B 110/01, juris, sowie vom 7. Mai 2003 IV B 206/01, BFH/NV 2003, 1394).
  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2.

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
    Zudem geht sie nicht auf das Senatsurteil vom 23. Mai 1996 IV R 87/93 (BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523) ein, in dem ausgeführt wird, dass ein Kommanditist, der neben der Komplementär-GmbH zum Geschäftsführer einer KG bestellt wird, die Firma nebst seiner Namensunterschrift zur Aufbewahrung beim Registergericht zu zeichnen hat.
  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

    Denn die mangelnde oder fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Denn die fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 29.05.2011 - II B 133/10

    Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i.

    Denn Fehler bei der Auslegung von Verträgen wie die Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln oder von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen und sind deshalb nicht geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zu eröffnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. August 2010 IV B 151/09, BFH/NV 2010, 2105).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 29.12.2010 - IV B 46/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung,

    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Zum Dritten ist auch die fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

    Denn die mangelnde oder fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslegung von Verträgen; AdV

    Etwaige Fehler des FG bei der Auslegung von Verträgen stellen grundsätzlich Mängel bei der Anwendung sachlichen Rechts dar (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. November 1992 VI ZR 362/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 538), die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 949; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 82).
  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 67/05

    Stille Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaft

    Etwaige Fehler des FG bei der Auslegung von Verträgen stellen grundsätzlich Mängel bei der Anwendung sachlichen Rechts dar (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. November 1992 VI ZR 362/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 538), die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 949; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 82).
  • BFH, 27.07.2009 - I B 45/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beherrschenden Gesellschaftern - Keine

    Liegen bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 31.01.2006 - IV B 144/04

    NZB: Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen

  • BFH, 18.02.2010 - V B 38/08

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Fehlende Entscheidungserheblichkeit

  • BFH, 03.03.2009 - I B 200/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Sicherung einer einheitlichen

  • BFH, 29.09.2008 - IX B 96/08

    Fremdvergleich bei Abschluss von Verträgen mit nahen Angehörigen - fehlerhafte

  • BFH, 11.03.2008 - I B 44/07

    Grundsätzliche Bedeutung: Steuerbefreiung wegen Förderung des Naturschutzes trotz

  • BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04

    Zeuge vom Hörensagen

  • BFH, 21.07.2005 - II B 62/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung innerhalb der Begründungsfrist

  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 64/05

    Stille Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaft

  • BFH, 08.09.2005 - IV B 101/04

    LuF - Buchwertübertragung

  • BFH, 19.05.2005 - III B 19/05

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs als Werbungskosten

  • BFH, 26.08.2004 - II B 136/03

    Bedeutung des § 72 Abs. 2 BewG; Anforderungen an die Darlegung der

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 46/10

    Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs gegen eine

  • BFH, 07.09.2004 - III B 175/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der sog. 1 v. H.-Methode

  • BFH, 03.07.2006 - IV B 52/05

    Anforderungen an die Begründung bei Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 27.12.2004 - II B 18/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Sicherung einer

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Rechtsprechung
   BFH, 04.02.2004 - X R 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13515
BFH, 04.02.2004 - X R 8/02 (https://dejure.org/2004,13515)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2004 - X R 8/02 (https://dejure.org/2004,13515)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - X R 8/02 (https://dejure.org/2004,13515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage und der Steuerabzugsbeträge gemäß § 10e EStG - Räumlicher Zusammenhang der begünstigten Objekte

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § ... 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 26 Abs. 1; ; BerlinFG § 15 Abs. 1; ; BerlinFG § 15 Abs. 2; ; BerlinFG § 15 Abs. 3; ; BerlinFG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    EStG § 10; EigZulG
    Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

  • datenbank.nwb.de

    Eigenheimzulage; keine gleichzeitige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage und der Steuervergünstigung des § 10e EStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 4 S 2, EigZulG § 6 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Ehegatten; Nutzung; Räumlicher Zusammenhang; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 949
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96

    Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Die Gleichstellungsanordnung hat zur Folge, dass Ehepaaren keine Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustehen, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt gelegen ist, für das sie erhöhte Absetzungen nach den in § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Vorschriften abziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, ist zwischen übereinanderliegenden Wohnungen stets ein räumlicher Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277; vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).

  • BFH, 04.10.1990 - X R 54/90

    Kein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 2 EStG bei räumlichem Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Die Gleichstellungsanordnung hat zur Folge, dass Ehepaaren keine Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustehen, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt gelegen ist, für das sie erhöhte Absetzungen nach den in § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Vorschriften abziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277).
  • BFH, 21.10.1997 - IX R 29/95

    Nutzungswertbesteuerung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Insbesondere kann die tatsächliche oder rechtliche Entwicklung eine bis dahin eindeutige und vollständige Regelung lückenhaft, ergänzungsbedürftig und zugleich ergänzungsfähig werden lassen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 IX R 29/95, BFHE 184, 466, BStBl II 1998, 142).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97

    Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    aa) Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn das Gesetz, gemessen an seinem eigenen Ziel und Zweck, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288; vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 66/98

    Eigenheimförderung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    aa) Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn das Gesetz, gemessen an seinem eigenen Ziel und Zweck, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288; vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 121/94

    Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, ist zwischen übereinanderliegenden Wohnungen stets ein räumlicher Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277; vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
    Da die Revision aus anderen Gründen Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob das FA auch infolge eines Verfahrensfehlers in seinen Rechten verletzt ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 37/14

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines

    Da die Revision bereits mit der Sachrüge Erfolg hat, muss über die Verfahrensrüge nicht mehr entschieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, unter II.1.; vom 4. Februar 2004 X R 8/02, BFH/NV 2004, 949, unter II.1.).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 13/16

    Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen

    Über die von den Klägern erhobene Verfahrensrüge ist nicht zu entscheiden, da das Urteil des FG schon aus anderen Gründen aufzuheben ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Februar 2004 X R 8/02, BFH/NV 2004, 949, unter II.1.).
  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Da die Revision bereits aus anderen Gründen Erfolg hat, kann dahinstehen, ob der vom FA geltend gemachte Verfahrensmangel tatsächlich gegeben ist (Senatsurteil vom 4. Februar 2004 X R 8/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 15.03.2022 - V R 35/20

    Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13

    Da die Revision des Klägers aus materiell-rechtlichen Gründen Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob er auch durch die behaupteten Verfahrensfehler in seinen Rechten verletzt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2004 - X R 8/02, BFH/NV 2004, 949, unter II.1.).
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