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   BFH, 15.07.2004 - V B 164/03   

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https://dejure.org/2004,10860
BFH, 15.07.2004 - V B 164/03 (https://dejure.org/2004,10860)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2004 - V B 164/03 (https://dejure.org/2004,10860)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - V B 164/03 (https://dejure.org/2004,10860)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1676
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus BFH, 15.07.2004 - V B 164/03
    Deshalb kann die Revision entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht wegen Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01 (BFHE 198, 208, BFH/NV 2002, 835) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO zugelassen werden.
  • FG Köln, 12.11.2007 - 14 K 781/04

    Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus Subunternehmerrechnungen im Hinblick

    Demgegenüber ist der bloße "Rechnungsschreiber", der selbst keine Lieferungen oder Leistungen außer dem Schreiben der Rechnungen erbringt, nicht Leistender (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 04.09.2003, V R 10/02, BFH/NV 2004, 149 m. w. N.;Beschluss vom 15.07.2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676).
  • FG Köln, 08.01.2007 - 14 K 4114/01

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen einer Firma; Erfordernis

    Demgegenüber ist der bloße "Rechnungsschreiber", der selbst keine Lieferungen oder Leistungen außer dem Schreiben der Rechnungen erbringt, nicht Leistender (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 04.09.2003, V R 10/02, BFH/NV 2004, 149 m. w. N.;Beschluss vom 15.07.2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676).
  • FG Köln, 14.12.2011 - 4 K 1233/08

    Kein Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Der bloße Rechnungsschreiber, der selbst keine Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, ist nicht Leistender (BFH-Beschluss vom 15.07.2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676).
  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 1 V 3235/13

    Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Der bloße Rechnungsschreiber, der selbst keine Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, ist nicht Leistender (BFH, Beschluss vom 15.07.2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676).
  • FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07

    Keine Vorsteuer aus Rechnungen eines "Hochpreisers"

    Der bloße Rechnungsschreiber, der selbst keine Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, ist nicht Leistender (BFH, Beschluss vom 15.07.2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676).
  • FG Köln, 07.12.2006 - 10 K 1419/03

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer GmbH

    Dazu müssen Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer grundsätzlich identisch sein (BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676, vom 26. August 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).
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