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   BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02   

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https://dejure.org/2005,10716
BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02 (https://dejure.org/2005,10716)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2005 - XI B 129/02 (https://dejure.org/2005,10716)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - XI B 129/02 (https://dejure.org/2005,10716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 3; ; EStG § 3 Nr. 40 Buchst. c; ; EStG § 17; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdV - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG , wesentliche Beteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlichem Zweifel an der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes; Begriff der ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Aussetzung des Verwaltungsaktes bei Auftreten von die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1105
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Mit Beschlüssen vom 6. März 2003 XI B 7/02 (BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) und XI B 76/02 (BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) hat der Senat ernstliche Zweifel lediglich dann bejaht, wenn aufgrund des begrenzten Verlustausgleichs eine Einkommensteuer auch dann festzusetzen ist, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516 ausgeführt hat, hält er an seiner Entscheidung fest, dass gegen die sog. Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG in Bezug auf eine Verletzung des allgemeinen Prinzips der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG keine ernstlichen Zweifel bestehen.

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Mit seiner --vom FG zugelassenen-- Beschwerde trägt das FA im Wesentlichen vor, dass die Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluss vom 9. Mai 2001 XI B 151/00 (BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552) zur Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung auch für "echte" Verluste gelten müssten.

    Mit Beschluss in BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552 hat der Senat ernstliche Zweifel an der Regelung der Mindestbesteuerung in § 2 Abs. 3 EStG insoweit verneint, als es sich bei den negativen Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung handelt, die dort --in hohem Maße-- durch nach dem Fördergebietsgesetz begünstigte Investitionen und entsprechende Sonderabschreibungen entstanden sind.

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Falle der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung (BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BFHE 140, 396, BStBl II 1984, 454).
  • BFH, 04.08.2003 - IX B 45/03

    AdV, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Selbst wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch für das Streitjahr 2000 zu bejahen wären (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 4. August 2003 IX B 45/03, BFH/NV 2004, 37; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BGBl I 2004, 591, und BFH-Beschluss vom 30. November 2004 IX B 120/04, Der Betrieb 2005, 29), so könnte dies im Streitfall nicht zu einer AdV des Einkommensteuerbescheids 2000 wegen des Ansatzes der Spekulationsgeschäfte bei den sonstigen Einkünften führen.
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Dies gilt auch für ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO an der verfassungsrechtlichen Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99, BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411).
  • BFH, 30.11.2004 - IX B 120/04

    Aussetzung der Vollziehung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Selbst wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch für das Streitjahr 2000 zu bejahen wären (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 4. August 2003 IX B 45/03, BFH/NV 2004, 37; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BGBl I 2004, 591, und BFH-Beschluss vom 30. November 2004 IX B 120/04, Der Betrieb 2005, 29), so könnte dies im Streitfall nicht zu einer AdV des Einkommensteuerbescheids 2000 wegen des Ansatzes der Spekulationsgeschäfte bei den sonstigen Einkünften führen.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Selbst wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch für das Streitjahr 2000 zu bejahen wären (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 4. August 2003 IX B 45/03, BFH/NV 2004, 37; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BGBl I 2004, 591, und BFH-Beschluss vom 30. November 2004 IX B 120/04, Der Betrieb 2005, 29), so könnte dies im Streitfall nicht zu einer AdV des Einkommensteuerbescheids 2000 wegen des Ansatzes der Spekulationsgeschäfte bei den sonstigen Einkünften führen.
  • BFH, 06.03.2003 - XI B 76/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.01.2005 - XI B 129/02
    Mit Beschlüssen vom 6. März 2003 XI B 7/02 (BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) und XI B 76/02 (BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) hat der Senat ernstliche Zweifel lediglich dann bejaht, wenn aufgrund des begrenzten Verlustausgleichs eine Einkommensteuer auch dann festzusetzen ist, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt.
  • FG Düsseldorf, 17.06.2005 - 3 K 7241/01

    Mindestbesteuerung; Existenzminimum; Verlustausgleichsbeschränkung -

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschlüssen vom 14.01.2005 (Az: XI B 129/02, juris) im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 08.05.2002 und vom 25.02.2005 (Az: XI B 78/02, juris) im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss vom 04.03.2002 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG a.F. nur insoweit festgestellt, als in Anwendung dieser Norm eine Einkommensteuer selbst dann festzusetzen ist, ,wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte die positiven Einkünfte dergestalt übersteigen, dass dem Steuerpflichtigen infolge des tatsächlichen Mittelabflusses von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal des Existenzminimum verbleibt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.06.2006 - 3 K 2331/01

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 a.F. im Rahmen von einstweiligen Rechtschutzverfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG a.F. bei den sog. "echten Verlusten" nur insoweit festgestellt, als in Anwendung dieser Norm eine Einkommensteuer selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte die positiven Einkünfte dergestalt übersteigen, dass dem Steuerpflichtigen infolge des tatsächlichen Mittelabflusses von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt und er hat damit die individuelle, subjektive Ausprägung des Nettoprinzips berücksichtigt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - XI B 129/02 -, BFH/NV 2005, 1105 und vom 25. Februar 2005 - XI B 78/02 -, BFH/NV 2005, 1279).
  • FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen

    b) Daran anknüpfend sind auch für andere Veranlagungszeiträume ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit zu bejahen (BFH vom 4. August 2003, IX B 45/03, BFH/NV 2004, 37 ; FG München vom 1. Februar 2005, 15 V 4976/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1054 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2005, 699 ; FG Münster vom 25. Juni 2003, 4 V 6194/02 E, EFG 2003, 1317 ; FG Mecklenburg-Vorpommern vom 25. November 2002, 2 V 146/02, DStRE 2003, 616; Hessisches FG vom 23. November 2004, 7 V 3590/04, Juris, Datev), soweit der Gewinn nicht subsidiär gemäß § 17 EStG zu besteuern ist (vgl. BFH vom 14. Januar 2005, XI B 129/02, BFH/NV 2005, 1105 ).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 4433/04

    Anwendbarkeit des § 17 EStG auf Wertpapierveräußerungsgeschäfte des Jahres 1998

    In diesem Falle kommt der Vorrangregelung in § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG keine Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2005 XI B 129/02, BFH/NV 2005, 1105 ).
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