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   BFH, 22.09.2004 - II R 45/02   

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https://dejure.org/2004,11724
BFH, 22.09.2004 - II R 45/02 (https://dejure.org/2004,11724)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2004 - II R 45/02 (https://dejure.org/2004,11724)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2004 - II R 45/02 (https://dejure.org/2004,11724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1; ; GrEStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 1 Abs. 2; ; GrEStG § 1 Abs. 3; ; GrEStG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; GrEStG § 1 Abs. 6 Satz 2; ; GrEStG § 11 Abs. 1; ; GrEStG § 23; ; GrEStG § 23 Abs. 4; ; GrEStG § 23 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 90a; ; FGO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG

  • datenbank.nwb.de

    Erwerbsvorgang bei Vorvertrag nur verwirklicht, wenn aus diesem selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 23 Abs 4, GrEStG § 11 Abs 1
    Erwerbsvorgang; Grunderwerbsteuer; Steuersatz; Verwirklichung; Vorvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1137
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.09.1986 - II R 136/84

    Erwerbsvorgang - Grunderwerbsteuer - Verwirklichung

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35; vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318, m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Ein solcher begründet für beide Vertragsteile oder auch nur einen von ihnen lediglich die Verpflichtung, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. Dezember 1987 VII ZR 307/86, BGHZ 102, 384).
  • BFH, 08.02.2000 - II R 51/98

    Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 136/84, BFHE 147, 538, BStBl II 1987, 35; vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318, m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Ein Ausnahmefall, in dem ausnahmsweise aufgrund sinn- und interessengemäßer Auslegung des Vorvertrags eine Auflassungspflicht unmittelbar aus dem Vorvertrag anzunehmen sein kann (dazu BGH-Urteil vom 21. April 1972 V ZR 42/70, Neue Juristische Wochenschrift 1972, 1189), ist nicht gegeben.
  • BFH, 29.10.1986 - II R 59/85

    Sportverein - Gemeinnützigkeit - Erwerb von Grundstücke - Schlittschuhbahn -

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Nach der Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes bildet --wie insbesondere § 1 Abs. 6 Satz 1 GrEStG zeigt-- jeder Erwerbsvorgang einen in sich abgeschlossenen Steuerfall, der je für sich zu besteuern ist und dessen gesetzliche Tatbestandsmerkmale je für sich gesondert zu würdigen sind (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 II R 59/85, BFHE 147, 540, BStBl II 1987, 133).
  • BFH, 31.05.1972 - II R 162/66

    Vertrag - Vorvertrag - Optionsvertrag - Abschluß eines Kaufvertrags - Erklärung

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn ausnahmsweise bereits aus dem Vorvertrag selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (BFH-Urteil vom 31. Mai 1972 II R 162/66, BFHE 106, 367, BStBl II 1972, 828).
  • FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 3027/00

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Erwerbsvorganges; Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 22.09.2004 - II R 45/02
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 113 veröffentlicht.
  • BFH, 27.11.2013 - II R 11/12

    Entstehung der Grunderwerbsteuer bei Zustiftung - Unentgeltliche

    Ein bloßer Anspruch auf Abschluss eines Vorvertrags genügt nicht, es sei denn, dass aus dem Vorvertrag selbst ausnahmsweise auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1137, m.w.N.).
  • FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14

    Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?

    Dies liegt nur dann vor, wenn aus dem Vertrag auf die Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22.9.2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1137 m.w.N.) Kann aus einer Vereinbarung nur auf den Abschluss eines Verpflichtungsgeschäfts geklagt werden, liegt nur ein Vor- bzw. Optionsvertrag vor, der keine Grunderwerbsteuer auslöst (vgl. Hofmann, GrEStG, 11. Auf. § 1 Rz. 30).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2012 - 3 K 118/11

    Festsetzung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Errichtung einer

    Dies liegt nur dann vor, wenn aus dem Vertrag auf die Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 45/02, BFH/NV 2005, 1137 m. w. N.).
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