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   BFH, 25.02.2005 - V B 225/03   

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https://dejure.org/2005,13234
BFH, 25.02.2005 - V B 225/03 (https://dejure.org/2005,13234)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2005 - V B 225/03 (https://dejure.org/2005,13234)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - V B 225/03 (https://dejure.org/2005,13234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung; Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

    Auszug aus BFH, 25.02.2005 - V B 225/03
    Zwar liegt grundsätzlich ein beachtlicher Sachaufklärungsmangel vor, wenn das Gericht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (BFH-Urteile vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BStBl II 1991, 806; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).

    Beantragt aber ein anwaltlich vertretener Beteiligter im finanzgerichtlichen Verfahren die später vermisste Beweiserhebung nicht aus eigener Initiative oder regt er sie nicht zumindest an, so verletzt das FG seine Pflicht zu erschöpfender Sachverhaltsermittlung regelmäßig auch dann nicht, wenn es die Vernehmung eines an sich erreichbaren Dritten aus anderen (Gerichts-)Akten im Wege des Urkundsbeweises verwertet (BFH-Urteile vom 29. Januar 1997 II R 67/94, BFH/NV 1997, 767; in BFH/NV 2001, 941).

  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 25.02.2005 - V B 225/03
    Beantragt aber ein anwaltlich vertretener Beteiligter im finanzgerichtlichen Verfahren die später vermisste Beweiserhebung nicht aus eigener Initiative oder regt er sie nicht zumindest an, so verletzt das FG seine Pflicht zu erschöpfender Sachverhaltsermittlung regelmäßig auch dann nicht, wenn es die Vernehmung eines an sich erreichbaren Dritten aus anderen (Gerichts-)Akten im Wege des Urkundsbeweises verwertet (BFH-Urteile vom 29. Januar 1997 II R 67/94, BFH/NV 1997, 767; in BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der

    Auszug aus BFH, 25.02.2005 - V B 225/03
    Den von der Klägerin mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Verfahrensmangel hätte sie bereits vor dem FG rügen müssen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/87

    Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des

    Auszug aus BFH, 25.02.2005 - V B 225/03
    Zwar liegt grundsätzlich ein beachtlicher Sachaufklärungsmangel vor, wenn das Gericht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt (BFH-Urteile vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BStBl II 1991, 806; vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 19.03.2002 - I B 88/99

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 25.02.2005 - V B 225/03
    Das reicht zur Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht aus (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 I B 88/99, BFH/NV 2002, 1305).
  • BFH, 31.03.2008 - III B 46/07

    Besuchsfahrten zur betagten Mutter als außergewöhnliche Belastung

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG einen Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies zu rügen, so hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des BFH vom 25. Februar 2005 V B 225/03, BFH/NV 2005, 1330, und vom 28. Juni 2006 III B 119/05, BFH/NV 2006, 1844, jeweils m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 101 und § 116 Rz. 49).
  • BFH, 28.02.2008 - III B 119/07

    Dacherneuerung wegen Asbestbelastung als außergewöhnliche Belastung - Verletzung

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG den vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies zu rügen, so hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2005 V B 225/03, BFH/NV 2005, 1330, und vom 28. Juni 2006 III B 119/05, BFH/NV 2006, 1844, jeweils m.w.N.; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 101 und § 116 Rz 49).
  • BFH, 02.07.2019 - III B 125/18

    Verzicht auf mündliche Zeugeneinvernahme

    e) Der Senat kann offen lassen, ob die Verfahrensrüge auch deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Kläger nicht dargelegt hat, weshalb sich bei einer persönlichen Einvernahme von Z und P eine abweichende Beurteilung der schriftlichen Stellungnahme bzw. der schriftlichen Zeugenaussage und damit ein anderer Verfahrensausgang hätte ergeben können (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2005 - V B 225/03, BFH/NV 2005, 1330).
  • BFH, 16.03.2007 - III B 179/06

    NZB: Verfahrensmangel, Rügeverzicht

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG den vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies zu rügen, so hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2005 V B 225/03, BFH/NV 2005, 1330, und vom 28. Juni 2006 III B 119/05, BFH/NV 2006, 1844, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04

    NZB: vorweggenommene Beweiswürdigung

    Insoweit gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (dazu vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2005 V B 225/03, BFH/NV 2005, 1330), zumal der Kläger erklärt hatte, dass die von R im Steuerstrafverfahren abgegebenen Angaben unzutreffend seien.
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