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   BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04   

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https://dejure.org/2005,6707
BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04 (https://dejure.org/2005,6707)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2005 - IX R 60/04 (https://dejure.org/2005,6707)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2005 - IX R 60/04 (https://dejure.org/2005,6707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 2 Abs. 2; ; EigZulG § 8 Satz 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 1 § 2 § 9
    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

  • datenbank.nwb.de

    Herstellung einer neuen Wohnung, wenn Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimförderung - Neue Wohnung durch Erweiterung einer bestehenden Wohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Fördergrundfreibetrag der Eigenheimzulage; Bestimmung des Zeitraums der möglichen Geltendmachung der Eigenheimzulage; Neuherstellung einer Wohnung durch einen mit der bisherigen Wohnung verbundenen Anbau; Charakterbestimmung des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1 S 1, EigZulG § 9 Abs 2, HGB § 255 Abs 2 S 1
    Anbau; Erweiterung; Herstellung; Neuheit; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1505
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00

    Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; zur Abgrenzung auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 6. November 2002 5 K 217/00, EFG 2003, 284).
  • BFH, 09.08.1974 - V R 11/74

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; zur Abgrenzung auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 6. November 2002 5 K 217/00, EFG 2003, 284).
  • BFH, 20.11.2003 - III R 14/03

    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00

    Förderung der Wohnraumerweiterung

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Auch wenn sich im Altbau schon Räumlichkeiten befanden, die in bewertungsrechtlicher Hinsicht die Merkmale einer Wohnung erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, unter II. 3. a, m.w.N.), liegt keine bloße Erweiterung an einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 2 EigZulG (Anbau i.S. von § 17 Abs. 2 i.V.m. § 100 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes --II.WoBauG--; vgl. auch § 16 Abs. 1 Nr. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes --WoFG--, zur Anwendbarkeit ab 1. Januar 2002 vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336, m.w.N.) vor, wenn sich auch diese Räumlichkeiten durch das Zusammenführen beider Bauteile in ihrer Struktur nachhaltig verändern.
  • BFH, 26.06.2003 - III R 41/02

    EigZul - Neuherstellung einer Wohnung, Renovierung

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    Auch wenn sich im Altbau schon Räumlichkeiten befanden, die in bewertungsrechtlicher Hinsicht die Merkmale einer Wohnung erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, unter II. 3. a, m.w.N.), liegt keine bloße Erweiterung an einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 2 EigZulG (Anbau i.S. von § 17 Abs. 2 i.V.m. § 100 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes --II.WoBauG--; vgl. auch § 16 Abs. 1 Nr. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes --WoFG--, zur Anwendbarkeit ab 1. Januar 2002 vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BFHE 198, 435, BStBl II 2002, 336, m.w.N.) vor, wenn sich auch diese Räumlichkeiten durch das Zusammenführen beider Bauteile in ihrer Struktur nachhaltig verändern.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01

    Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?

    Auszug aus BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1195 veröffentlichten Urteil bewertete es die Errichtung des Anbaus unter Einbeziehung des Altbaus als Herstellung einer neuen Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG und nicht nur als Erweiterung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 EigZulG, weil der Neubau aufgrund seiner Größe und Wohnfunktion dem gesamten Gebäudekomplex das Gepräge gebe.
  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung können nur dann als "Herstellen" einer Wohnung beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist (BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505, unter II.2.).
  • FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98

    Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung

    c) Zur Neuherstellung einer Wohnung können nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505) Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung auch durch einen mit der bisherigen Wohnung verbundenen Neubau führen, wenn die in die neue Wohnung einbezogene alte Gebäudesubstanz so tiefgreifend umgestaltet wird, dass die eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben (vgl. auch Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Tz. 11 Satz 2).

    Damit ist im Streitfall  anders als im Entscheidungsfall des BFH in BFH/NV 2005, 1505  die bisherige Funktion des Altbaus nicht grundlegend zurückgenommen, sondern durch den Anbau allein weiterer Wohnraum geschaffen worden.

    Nach den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil im BFH/NV 2005, 1505, kann deshalb nicht vom Herstellen einer neuen Wohnung, sondern lediglich von einer Erweiterung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 EigZulG ausgegangen werden.

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 31/06

    Herstellung einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 EigZulG durch Baumaßnahmen an einer

    Auch wenn sich im Altbau schon Räumlichkeiten befinden, die in bewertungsrechtlicher Hinsicht die Merkmale einer Wohnung erfüllen, liegt keine bloße Erweiterung an einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 2 EigZulG vor, wenn sich auch diese Räumlichkeiten durch das Zusammenführen beider Bauteile in ihrer Struktur nachhaltig verändern (BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505, unter II. 2., m.w.N.).

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1505, unter II. 2., m.w.N.).

  • BFH, 22.05.2007 - IX R 13/06

    Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung als Neuherstellung einer Wohnung i.S.

    Auch Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können zur Neuherstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG führen, wenn diese dadurch als bautechnisch neu zu beurteilen ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505, m.w.N.).

    c) Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, dass die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1505, m.w.N.).

  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Zum anderen hat das Finanzgericht (FG) als Tatsacheninstanz zu entscheiden, aufgrund welcher Umstände des Einzelfalls der Umbau eines Gebäudes einem Neubau gleichkommt oder ob die durchgeführten Baumaßnahmen dem entstandenen Gebäude das bautechnische Gepräge geben (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505, unter II.2. a.E.).
  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505).
  • BFH, 24.08.2011 - IX B 89/11

    NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565 und der nachfolgenden BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505; vom 10. Mai 2007 IX R 31/06, BFH/NV 2007, 1835) bedeutet "bautechnisch neu", dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude oder dass die Baumaßnahmen der jeweils entstandenen Wohnung das bautechnische Gepräge geben.
  • BFH, 26.04.2005 - IX B 191/04

    Herstellung eines neuen Gebäudes - Umbau an Altbau

    Im Übrigen hat der Senat die bisherige BFH-Rechtsprechung mit Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04 (früheres Aktenzeichen III R 23/04) bestätigt und eine Neuherstellung durch Um- oder Anbau nur bei einem (im Streitfall nach den gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG ersichtlich nicht gegebenen) bautechnisch funktionalen Zusammenhang zwischen Alt- und Neubau angenommen.
  • FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 89/06

    Baumaßnahmen i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bei Vorliegen einer

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, ist im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505).
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 4091/08

    Neubau einer DG-Wohnung: einzelne der Wohnung ein bautechnisch neues Gepräge

    Weiter ist zu beachten, dass auch Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung zu einer Neuherstellung einer Wohnung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG führen können, sofern die Baumaßnahmen bautechnisch eine neue Wohnung ergeben (BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505).
  • FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05

    Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte

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