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   BFH, 08.10.2004 - II B 141/03   

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https://dejure.org/2004,13245
BFH, 08.10.2004 - II B 141/03 (https://dejure.org/2004,13245)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2004 - II B 141/03 (https://dejure.org/2004,13245)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - II B 141/03 (https://dejure.org/2004,13245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines gepachteten und später gekauften Wochenendhaus als Gebäude auf fremden Grund und Boden

  • Judicialis

    AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; SchuldRAnpG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 2 Abs. 2; ; BewG § 70 Abs. 3; ; BewG § 129 Abs. 2 Nr. 1; ; Bewertungsgesetz DDR § 50 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wochenendhaus: Eigentumserwerb auf fremdem Grund und Boden nach DDR-Recht

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb eines Wochenendhauses auf fremdem Grund und Boden nach dem Zivilrecht der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.01.2003 - II B 194/01

    NZB; Rechtsfortbildung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 08.10.2004 - II B 141/03
    Infolgedessen muss auch zur Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde eine bestimmte Rechtsfrage herausgestellt werden, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann, und ferner begründet werden, warum diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).
  • FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16

    Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der

    bb) - bei einem anderen Gebäude auf fremdem Grund und Boden (vgl. § 70 Abs. 3 Alt. 1, § 94, § 148a, § 180 Abs. 2, § 195, § 2 Abs. 3 BewG; FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2010 3 K 18/10, DStRE 2011, 356, Juris Rz. 101; BFH, Beschluss vom 08.10.2004 II B 141/03, BFH/NV 2005, 159; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2001 3 K 188/97, Juris; BFH, Urteil vom 22.06.1962 III 163/58, HFR 1963, 161) oder.
  • BFH, 03.05.2005 - II B 113/04

    Einheitsbewertung BV vor 1993; Abzugsfähigkeit von Schulden

    Bei diesem Zulassungsgrund handelt es sich um einen speziellen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2004 II B 141/03, BFH/NV 2005, 159), die hier indes nicht erfüllt sind.
  • BFH, 06.10.2005 - II B 96/04

    VSt: ertragloses Vermögen

    Bei diesem Zulassungsgrund handelt es sich um einen speziellen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die Anforderungen, die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellen sind, gleichermaßen (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2004 II B 141/03, BFH/NV 2005, 159).
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