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BFH, 29.04.2005 - VII S 10/05 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 287 Abs. 4; ; ZPO § 78b Abs. 1; ; ZPO § 114; ; FGO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 142; ; FGO § 155
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2005, 1599
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.10.2000 - I S 7/00
Auslegung eines Antrags auf Festsetzung eines Notanwalts
Auszug aus BFH, 29.04.2005 - VII S 10/05
Ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts kann nicht nur als Antrag gemäß § 78b Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO, sondern auch als Antrag auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1, § 121 Abs. 1 ZPO ausgelegt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2000 I S 7/00, BFH/NV 2001, 467). - BFH, 01.06.1995 - VII S 6/95
Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts wegen fehlender …
Auszug aus BFH, 29.04.2005 - VII S 10/05
Zur Begründetheit eines Antrages nach § 155 FGO i.V.m. § 78b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, dass der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er zumindest eine gewisse Anzahl von zur Vertretung vor dem BFH befugte Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 1995 VII S 6/95, BFH/NV 1995, 1080). - BFH, 26.07.1995 - XI S 14/95
Beiordnung eines Prozeßvertreters
Auszug aus BFH, 29.04.2005 - VII S 10/05
Bei dem Verfahren zur Beiordnung eines Notanwalts handelt es sich um ein unselbstständiges Zwischenverfahren, für das Gerichtsgebühren nicht entstehen (BFH-Beschluss vom 26. Juli 1995 XI S 14/95, BFH/NV 1996, 157). - BFH, 25.03.1986 - III R 134/80
Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 29.04.2005 - VII S 10/05
Es kann dahingestellt bleiben, ob der PKH-Antrag bereits deshalb abzulehnen wäre, weil der Kläger nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist die zu fordernde Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 ZPO vorgelegt hat und somit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht käme (BFH-Beschluss vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes).
- BFH, 19.06.2007 - VIII S 10/05
Ermittlung des einzusetzenden Einkommens eines Antragstellers auf …
Eine Kostenentscheidung ist im PKH-Verfahren nicht zu treffen, da es sich um ein unselbstständiges Zwischenverfahren handelt, für das Gerichtsgebühren nicht entstehen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2005 VII S 10/05 (PKH), BFH/NV 2005, 1599). - BFH, 06.06.2007 - VIII S 21/06
Entnahmen eines nahen Angehörigen als verdeckte Gewinnausschüttung
Eine Kostenentscheidung ist im PKH-Verfahren nicht zu treffen, da es sich um ein unselbstständiges Zwischenverfahren handelt, für das Gerichtsgebühren nicht entstehen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2005 VII S 10/05 (PKH), BFH/NV 2005, 1599).