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   BFH, 18.05.2005 - X B 107/04   

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https://dejure.org/2005,3139
BFH, 18.05.2005 - X B 107/04 (https://dejure.org/2005,3139)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2005 - X B 107/04 (https://dejure.org/2005,3139)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - X B 107/04 (https://dejure.org/2005,3139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 51; ; FGO § 56; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 42
    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1617
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Zudem ist die Verfahrensrüge auch nicht ordnungsgemäß erhoben worden, denn die Klägerin hat nicht dargelegt, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 10.03.2005 - X S 7/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Das weitere Vorbringen der Klägerin im Schriftsatz vom 18. April 2005, den der Senat als Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) wertet, wäre als zusätzliche Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde verspätet.
  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung --ZPO--) und sie oder ihre Prozessbevollmächtigte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. § 42 ZPO) geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2004 - IV B 187/02

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung --ZPO--) und sie oder ihre Prozessbevollmächtigte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 18.05.2004 - X B 167/03

    Betriebsaufspaltung: bewegliche WG als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht zum Erfolg führen (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2004 X B 167/03, BFH/NV 2004, 1262).
  • BFH, 16.10.2000 - VI B 168/00

    Verfahrensmangel; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls; mangelnde

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung --ZPO--) und sie oder ihre Prozessbevollmächtigte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 26.02.1998 - III R 66/97

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Es kann offen bleiben, ob der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihre Bevollmächtigte nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 01.10.1990 - X B 119/90

    Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. § 42 ZPO) geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05

    Abzugszeitpunkt bei der Instandhaltungsrücklage

    Es bleibt dahingestellt, ob die Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht (s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Tritt der Ablehnungsgrund, auf den sich die Partei beruft, erst in der mündlichen Verhandlung zutage, so muss das Ablehnungsgesuch nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden (BFH, BFH/NV 1999, 476, aaO, und BFH/NV 2005, 1617, unter 2 b; OLG Schleswig, SchlHA 2002, 49, 50; OLG Köln, OLGZ 1971, 376; OLG Frankfurt, MDR 1979, 762; ebenso Zöller/Vollkommer, aaO, Rdnr. 7; Musielak/Heinrich, aaO, Rdnr. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 44 Rdnr. 4; enger noch Stein/Jonas/Bork, aaO: "sofort").
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Es genügt demgegenüber nicht, wenn ein Beteiligter erstmals mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision die Befangenheit der Mitglieder des erkennenden Senats des FG geltend macht (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; vom 8. Oktober 2008 II B 42/08, BFH/NV 2009, 46).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Ergänzend bittet die Klägerin um Beiziehung der Akten eines anderen beim BFH anhängigen Verfahrens (X B 107/04) und verweist auf den Akten zu entnehmende Ausführungen zu § 100 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Im Übrigen hat der BFH mit Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04 die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14. Juli 2004 2 K 698/01 als unzulässig verworfen und zuvor auch den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) mit Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) abgelehnt.

  • BFH, 30.09.2005 - V B 148/04

    Einhaltung der Form bei Zulassung der Revision; Ordnungsgemäße Darlegung eines

    Die vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe stimmen mit den von der früheren Ehefrau des Klägers im Verfahren X B 107/04 geltend gemachten Zulassungsgründen überwiegend wörtlich überein.

    Der Senat verweist daher zur Vermeidung von Wiederholungen auf die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 X B 107/04 (BFH/NV 2005, 1617) und vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) (nicht veröffentlicht, juris) sowie ergänzend auf die BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2005 VII B 201/04 (BFH/NV 2005, 1852) und vom 29. März 2005 VII S 19/04 (PKH) (BFH/NV 2005, 1582).

  • BFH, 22.02.2007 - VI B 29/06

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegungsanforderungen

    Die Befangenheit eines am angefochtenen Urteil beteiligten Richters kann aber nicht erstmals mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57; vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617).
  • BFH, 14.03.2006 - I B 198/04

    Mitwirkung bei Auslandssachverhalt

    Denn das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG zwar zu einem entsprechenden vorherigen Hinweis, wenn es seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen will, mit dessen Berücksichtigung ein Verfahrensbeteiligter weder gerechnet hat noch bei sorgfältiger Prozessführung rechnen musste (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666; vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 92/07

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

    Ein Ablehnungsgesuch (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 1 ZPO) durch einen Beteiligten --hier durch die Kläger-- ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung der Instanz, also im Streitfall bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem FG zulässig, da dem Antrag mangels Auswirkung auf die Sachentscheidung sonst das Rechtschutzbedürfnis fehlt (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 29).
  • BFH, 02.04.2008 - I B 197/07

    Grundsätzliche Bedeutung: Drohverlustrückstellung aus einem langfristig

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617).
  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

    Die Befangenheit eines erstinstanzlich tätigen Richters kann nicht erst mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57; vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 08.10.2008 - II B 42/08

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung - Darlegung der

  • BFH, 25.10.2005 - I B 47/04

    NZB: Zeugenvernehmung

  • BFH, 05.01.2009 - I B 105/08

    Rückübertragung einer Sache auf den Senat - Ablehnung eines Antrags auf Verlegung

  • BFH, 22.12.2008 - I B 161/08

    VGA - Leistung an eine nahestehende Person und Gesellschafter - Verletzung

  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 103/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 05.03.2012 - III B 236/11

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines

  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 101/07

    Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der

  • BFH, 01.04.2008 - X B 105/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht,

  • BFH, 01.04.2008 - X B 133/07

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 11.09.2012 - VI B 67/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Haushaltsaufnahme - Heimunterbringung -

  • BFH, 11.11.2005 - II B 5/05

    NZB: Divergenz; Änderung der Parteibezeichnung

  • BFH, 18.05.2005 - X S 10/05

    Eröffnung einer Gegenvorstellung

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