Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3665
BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04 (https://dejure.org/2005,3665)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2005 - VII R 74/04 (https://dejure.org/2005,3665)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - VII R 74/04 (https://dejure.org/2005,3665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § ... 38; ; AO 1977 § 220 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 38; ; InsO § 95 Abs. 1; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; KO § 3 Abs. 1; ; UStDV § 48 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Aufrechnung des Finanzamts gegen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen aus vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteter Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 226 Abs 1, AO 1977 § 251 Abs 3, InsO § 94, InsO § 95 Abs 1 S 3, InsO § 96 Abs 1, UStDV § 46 Abs 1
    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Erstattung; Insolvenz; Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.07.2002 - V R 56/01

    Erstattung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Das danach verbleibende Guthaben in Höhe von 13 313, 85 EUR stellt sich somit i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 als ein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 dar (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 56/01, BFHE 199, 71, BStBl II 2002, 705; vom 6. November 2002 V R 21/02, BFHE 200, 156, BStBl II 2003, 39).

    Anders als die Revision meint, hat der V. Senat des BFH mit seinem Urteil in BFHE 199, 71, BStBl II 2002, 705 hinsichtlich der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht anders entschieden, sondern hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgeführt, dass nach der Eröffnung des Konkursverfahrens entstandene Ansprüche auf Erstattung von vor Konkurseröffnung geleisteten Sondervorauszahlungen zur Konkursmasse gehören.

  • BFH, 06.11.2002 - V R 21/02

    Anrechnung der Sondervorauszahlung

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Das danach verbleibende Guthaben in Höhe von 13 313, 85 EUR stellt sich somit i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 als ein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 dar (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 56/01, BFHE 199, 71, BStBl II 2002, 705; vom 6. November 2002 V R 21/02, BFHE 200, 156, BStBl II 2003, 39).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Der in § 3 Abs. 1 KO verwendete Begriff des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens "begründeten Vermögensanspruchs", auf den sich die genannten Senatsurteile stützen, findet sich in gleicher Weise in § 38 InsO; es ist kein Grund erkennbar, diesen Begriff nach dem In-Kraft-Treten der InsO anders auszulegen (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
  • BFH, 29.01.1991 - VII R 45/90

    Voraussetzungen für Entstehung eines steuerlichen Erstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Der Rechtsgrund für diesen Anspruch ist mit der Leistung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gelegt worden, denn der Steuerpflichtige erlangt bei Steuervorauszahlungen bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung; dieser aufschiebend bedingte Anspruch gehört zur Insolvenzmasse, auch wenn die aufschiebende Bedingung erst nach Insolvenzverfahrenseröffnung eintritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 4. August 1987 VII R 11/84, BFH/NV 1987, 707; vom 9. Februar 1993 VII R 12/92, BFHE 170, 300, BStBl II 1994, 207; vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791; vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).
  • BFH, 04.08.1987 - VII R 11/84

    Möglichkeit der Aufrechnung mit Steuerforderungen nach Konkurseröffnung

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Der Rechtsgrund für diesen Anspruch ist mit der Leistung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gelegt worden, denn der Steuerpflichtige erlangt bei Steuervorauszahlungen bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung; dieser aufschiebend bedingte Anspruch gehört zur Insolvenzmasse, auch wenn die aufschiebende Bedingung erst nach Insolvenzverfahrenseröffnung eintritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 4. August 1987 VII R 11/84, BFH/NV 1987, 707; vom 9. Februar 1993 VII R 12/92, BFHE 170, 300, BStBl II 1994, 207; vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791; vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Der in § 3 Abs. 1 KO verwendete Begriff des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens "begründeten Vermögensanspruchs", auf den sich die genannten Senatsurteile stützen, findet sich in gleicher Weise in § 38 InsO; es ist kein Grund erkennbar, diesen Begriff nach dem In-Kraft-Treten der InsO anders auszulegen (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
    Der Rechtsgrund für diesen Anspruch ist mit der Leistung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gelegt worden, denn der Steuerpflichtige erlangt bei Steuervorauszahlungen bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung; dieser aufschiebend bedingte Anspruch gehört zur Insolvenzmasse, auch wenn die aufschiebende Bedingung erst nach Insolvenzverfahrenseröffnung eintritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 4. August 1987 VII R 11/84, BFH/NV 1987, 707; vom 9. Februar 1993 VII R 12/92, BFHE 170, 300, BStBl II 1994, 207; vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791; vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 31/99

    Aufrechnung im Konkurs

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 12/92

    Nach Konkurseröffnung entstandene Erstattungsansprüche gehören zur Konkursmasse,

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

  • FG Berlin, 26.10.2004 - 7 K 7302/03

    Sondervorausszahlungen als Anrechnungsvorgang im Rahmen des Erhebungsverfahrens;

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Zum Aufrechnungsverbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO (zuvor § 55 Nr. 1 KO), wonach die Aufrechnung unzulässig ist, "wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist", hat der VII. Senat im Zusammenhang mit Steuervergütungen entschieden, dass diesbezügliche Ansprüche des Steuerpflichtigen insolvenzrechtlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" sind, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats seien steuerrechtliche Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach denselben Grundsätzen zu beurteilen, die für die Behandlung von Steueransprüchen maßgeblich seien (Hinweis auf das Urteil vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Denn es fehlte in diesem Zeitpunkt nicht nur an der steuerverfahrensrechtlichen Entstehung dieses Anspruchs, von der nach der Rechtsprechung des Senats für die Anwendung der InsO abzusehen wäre (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745), sondern auch an den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, von denen das Entstehen eines solchen Erstattungsanspruchs abhängt, nämlich einer Rücktrittserklärung des Verkäufers, welche Voraussetzung auch der steuerrechtlichen Rückabwicklung des der Besteuerung zunächst unterworfenen Grundstückskaufvertrages ist.
  • BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05

    Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass es auch unter der Geltung der InsO hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf ankommt, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).
  • FG München, 15.05.2019 - 3 K 2244/16

    Haftungsanspruch bei Organschaft; Aufrechnung im Insolvenzverfahren der

    Hiernach komme es nicht mehr auf die bloße Begründung "dem Kern nach", sondern auf die vollständige Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes an (abweichend vom BFH-Urteil vom 31.5.2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745 ).

    Zur Begründung bringt es vor, das angeführte BFH-Urteil vom 25.7.2012 VII R 74/04 (a.a.O.) sei nicht einschlägig.

    Ebenfalls von der Rechtsprechungsänderung unberührt bleibt im Übrigen das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 31.5.2005 VII R 74/04 (a.a.O.), wonach ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des Schuldners für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums, der aus der Verrechnung mit der am Anfang des Besteuerungszeitraums geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung resultiert (vgl. § 48 Abs. 4 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ), insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Leistung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung begründet worden ist.

    Im Streitfall sind die Steuererstattungsansprüche der GmbH (Hauptforderung) im Insolvenzverfahren nicht unbedingt und fällig geworden, bevor das FA seine Haftungsansprüche gemäß § 73 Satz 1 AO (Gegenforderung) einfordern und damit die Aufrechnung erklären konnte (vgl. BFH-Urteil vom 31.5.2005 VII R 74/04, a.a.O., juris Rz. 9).

  • BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren -

    Entsprechendes gilt für eine Steuervergütung (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).

    Diesbezügliche Ansprüche des Steuerpflichtigen sind insolvenzrechtlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet", wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (Senatsurteile in BFH/NV 2005, 1745, und in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195).

  • FG Nürnberg, 01.12.2005 - IV 403/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch auf Eigenheimzulage im

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 05.10.2004 VII R 69/03, BStBl. II 2005, 195 und vom 31.05.2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745), der sich der Senat anschließt, ist für die Frage, ob § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger entgegensteht, entscheidend, dass die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d. h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (vgl. BFH in BFH/NV 2005, 1745).

    Zum einen hat der VII. Senat des BFH in dieser Entscheidung seine vorstehend dargelegte Rechtsauffassung zu § 38 InsO, die er nachfolgend im Urteil vom 31.05.2005 VII R 74/04 (BFH/NV 2005, 1745) zudem weiterhin vertreten hat, weder ausdrücklich noch konkludent aufgegeben.

    Der Kläger setzt sich aber nicht damit auseinander, dass nach der in diesem Urteil vertretenen Auffassung des BFH, die der im BFH - Beschluss vom 03.02.2005 VII B 304/03 (BFH/NV 2005, 1111) weiterhin vertretenen entspricht, auf den Anlass der (Kfz-) Nutzung abzustellen ist, was der in den BFH-Urteilen vom 05.10.2004 VII R 69/03 und vom 31.05.2005 VII R 74/04 zu den §§ 38, 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO vertretenen Rechtsauffassung keineswegs zuwider läuft.

  • BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17

    Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter

    Für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gilt das gleichermaßen (vgl. Senatsurteil vom 31.05.2005 - VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745, m.w.N.; s.a. Boeker in HHSp, § 37 AO Rz 32; Klein/Ratschow, a.a.O., § 38 Rz 31).
  • BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

    Der beschließende Senat hat auch bereits entschieden, dass kein Anlass besteht, diese auf der Grundlage der Vorschriften der Konkursordnung (KO) entwickelte Rechtsprechung unter der Geltung der InsO zu ändern, da der in § 3 Abs. 1 KO verwendete Begriff des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens "begründeten Vermögensanspruchs" sich in gleicher Weise in § 38 InsO findet und kein Grund erkennbar ist, diesen Begriff nach dem In-Kraft-Treten der InsO anders auszulegen (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296; vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).
  • OLG Celle, 21.03.2006 - 14 U 182/05

    Aufrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis; Entstehung des Anspruchs auf

    Im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens war jedoch vorliegend auch hinsichtlich der Forderungen, die aufgrund der später zugestellten Schlussrechnungen erst im Nachhinein fällig geworden sind, der Rechtsgrund für den diesen Forderungen zugrundeliegenden Anspruch bereits gelegt, weil die Insolvenzschuldnerin zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Leistungen im Rahmen der Bauvorhaben erbracht hatte (vgl. BFH, Urt. v. 31. Mai 2005, VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745 [II. 2. b) der Entscheidungsgründe]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2514/06

    Unpfändbare Gegenstände im Insolvenzverfahren; kein Pfändungsschutz für

  • BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10

    AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09

    Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein Entfallen der

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 4 K 2047/07

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung mit auf nicht pfändbares Arbeitseinkommen

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09

    Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach

  • FG Düsseldorf, 30.11.2007 - 12 K 2172/06

    Voraussetzungen einer zulässigen Aufrechnung eines Gläubigers außerhalb des

  • LG Arnsberg, 01.04.2010 - 4 O 485/09

    Anspruch auf Umsatzsteuerrückzahlung aufgrund einer Insolvenzanfechtung durch

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4646/01

    Zum Vertrauensschutz einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Erhöhung

  • FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12

    Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung,

  • LG Arnsberg, 21.01.2010 - 4 O 132/09

    Insolvenzgläubiger muss nach dem Eröffnungsantrag erhaltene Zahlungen des

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 7 K 5362/05

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Vorsteuererstattungsanspruch aus sog. zweiter

  • FG Brandenburg, 05.04.2006 - 4 K 96/05

    Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei Aufrechnung gegen nach

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09

    Aufrechnung von Insolvenzforderungen mit Körperschaftsteuerguthaben; Recht eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 2 K 1770/05

    § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht