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   BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03   

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https://dejure.org/2005,6492
BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03 (https://dejure.org/2005,6492)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2005 - IX R 75/03 (https://dejure.org/2005,6492)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - IX R 75/03 (https://dejure.org/2005,6492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 88; ; AO 1977 § ... 90 Abs. 1; ; AO 1977 § 90 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 99 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 328; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 110 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 110 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZul: Verletzung der Mitwirkungspflicht - Abgeschlossenheit der Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Abgeschlossenheit einer Wohnung als Voraussetzung für die Gewährung von Eigenheimzulage S. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimförderung - Nachweis einer abgeschlossenen Wohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung eines Bescheids über Eigenheimzulage bei nachträglichem Bekanntwerden von zu einer niedriegeren Zulage führenden Tatsachen oder Beweismitteln; Voraussetzungen und Feststellungslast für das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache; Entscheidung nach ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 90 Abs 1, ZPO § 444
    Abgeschlossenheit; Beweislastumkehr; Mitwirkung; Neue Tatsache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1765
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.11.1989 - VII R 3/88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids -

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
    Das FA ist vielmehr gehalten, diese Tatsachen entweder in das Verfahren einzubringen oder durch einen Änderungsbescheid während des gerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 21. November 1989 VII R 3/88, BFH/NV 1990, 650; vgl. auch Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 110 FGO Tz. 28, m.w.N.; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Vor §§ 172-177 AO Rz. 101).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 59/03

    NZB: Wohnungsbegriff bei EigZul

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
    Eine Wohnung kann nur dann Förderobjekt i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG sein, wenn in einem Mehrfamilienhaus die Räume baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sind (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003 III B 59/03, BFH/NV 2004, 166, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 55/00

    Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
    Bleibt der Sachverhalt ungeklärt, darf es den Bescheid nicht ändern (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 2002 XI R 55/00, BFH/NV 2002, 1009, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 140/97

    Beweislast bei neuen Tatsachen

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
    Die Beweislast für die Verletzung der Ermittlungspflicht trägt dagegen der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 I R 140/97, BFHE 186, 124, BStBl II 1998, 599).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
    Seine Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts ist umso größer und die des FA umgekehrt umso geringer, je mehr Tatsachen und Beweismittel der von ihm beherrschten Informations- und Tätigkeitssphäre angehören (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01

    Objektive Beweislast des Finanzamtes für die Änderung oder Aufhebung von

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
    Das FG gab ihrer Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1414 veröffentlichten Urteil statt: Das FA trage die objektive Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Änderung i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977.
  • BFH, 06.07.2016 - X R 57/13

    Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung

    Aufgrund dieser Disposition verzichtete die Klägerin auf ein in Rechtskraft erwachsendes Sachurteil des FG, dessen Bindungswirkung den künftigen Korrekturrahmen nach Maßgabe der Änderungssperre des § 110 Abs. 2 FGO eingeschränkt hätte (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765, unter 3.).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG hinsichtlich des Maßstabs, den es seiner Überzeugungsbildung zugrunde legt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), zu beachten haben, dass die Anwendung der Regeln der Feststellungslast nicht etwa das vorrangige Instrument richterlicher Entscheidungsfindung ist, sondern es sich dabei regelmäßig lediglich um eine "ultima ratio" handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; seither ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994, unter II.4., und vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765, unter 1.b).

    Dadurch werden Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten nicht etwa selbst zur Tatsache; sie können aber --in der gesteigerten Form der "größtmöglichen Wahrscheinlichkeit"-- in den dargestellten prozessualen Ausnahmekonstellationen den Schluss auf das tatsächliche Vorliegen oder Nichtvorliegen konkreter Tatsachen ermöglichen (im Ergebnis ebenso für die Feststellung der Voraussetzungen des § 173 AO in Fällen eines reduzierten Beweismaßes BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1765, unter 2.).

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20

    Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz

    vgl. BFH, Urteil vom 9. Juni 2005 - IX R 75/03 -, Rn. 14, juris; Rätke, in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 90 Rn. 7; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 86 Rn. 11.
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