Rechtsprechung
   BFH, 17.05.2005 - I B 109/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3875
BFH, 17.05.2005 - I B 109/04 (https://dejure.org/2005,3875)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2005 - I B 109/04 (https://dejure.org/2005,3875)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - I B 109/04 (https://dejure.org/2005,3875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 50a; ; EStG § ... 50a Abs. 4; ; EStG § 50a Abs. 5; ; EStG § 50a Abs. 5 Satz 5; ; EStG § 50d; ; EStG § 50d Abs. 1; ; AO 1977 § 130; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids wegen europarechtlicher Bedenken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.10.2000 - V B 144/00

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493).

    b) Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt zwar, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493).

  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung --zwischen den Beteiligten unstreitig-- im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) ernsthafte Zweifel, ob es mit Art. 49 und 50 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesen gemäß Art. 48 i.V.m. Art. 55 EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    b) Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt zwar, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 493).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    Da die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur für die Zukunft wirkt, war gemäß § 69 Abs. 2 und 3 FGO die Vollziehung des Haftungsbescheides mit Wirkung zum Fälligkeitszeitpunkt aufzuheben, weil bereits zu diesem Zeitpunkt die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestanden haben (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2004 - I R 39/04

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung --zwischen den Beteiligten unstreitig-- im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) ernsthafte Zweifel, ob es mit Art. 49 und 50 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesen gemäß Art. 48 i.V.m. Art. 55 EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).
  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    Es sind daher keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Antragstellerin im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit in dieser Höhe zu leisten (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512).
  • FG München, 19.05.2004 - 1 V 2704/03

    Haftung im mehrstufigen Steuerabzugsverfahren nach § 50 a Abs. 4 EStG -

    Auszug aus BFH, 17.05.2005 - I B 109/04
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1534 veröffentlicht.
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Von einer Sicherheitsleistung soll gleichwohl abgesehen werden, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Mai 2005 - I B 109/04 - BFH/NV 2005, S. 1782 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).

    Sie erübrigt sich, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 493, und in BFH/NV 2005, 1782).

  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

    Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).

    Sie erübrigt sich, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 493, und in BFH/NV 2005, 1782).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493, und vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).

    Sie erübrigt sich, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 493, und in BFH/NV 2005, 1782).

  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    Dies gilt auch, wenn i.S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO ernstlich zweifelhaft ist, ob das von der Finanzbehörde angewandte nationale Steuergesetz gegen Grundfreiheiten des EGV verstößt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).
  • FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

    Sie erübrigt sich zum einen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH, Beschluss vom 17.05.2005, I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).
  • BFH, 01.09.2010 - XI S 6/10

    Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft - Keine Mitunternehmerschaft

    d) Das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung nach § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO entfällt u.a. dann, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827, unter II.2.c, m.w.N.; vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782, und vom 19. Oktober 2009 XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 2 S 1190/18

    Pflicht der Gemeinde zur Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids ohne

    Die Sicherheitsleistung soll Steuerausfälle nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang vermeiden (vgl. BFH, Urteil vom 06.02.1990 - VII R 48/87 -, juris, Rn. 27; BFH, Beschluss vom 17.05.2005 - I B 109/04 -, juris, Rn. 19).

    Von einer Sicherheitsleistung soll gleichwohl abgesehen werden, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Ausgang seines Rechtsmittelverfahrens zu erwarten ist (vgl. BFH, Beschluss vom 26.05.1988 - V B 26/86 -, juris, Rn. 22; BFH, Beschluss vom 17.05.2005 - I B 109/04 -, juris, Rn. 20).

  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

    Auch entfällt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827, unter II. 2. c, m.w.N.; vom 17. Mai 2005 I B 109/04, BFH/NV 2005, 1782).
  • FG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 V 2664/20

    Erfüllung des Tatbestandes privater Veräußerungsgeschäfte durch die Veräußerung

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei der summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 17.05.2005 I B 109/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 1782 m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2014 - V B 62/14

    Sicherheitsleistung im AdV-Verfahren

  • BFH, 24.05.2023 - X B 22/22

    Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 V 2830/07

    Keine feste Einrichtung im Sinne des Art. 14 DBA Schweiz bei sog. Room-Sharing

  • FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09

    Besteuerung von Stillhaltergeschäften: Verrechnung der Verluste aus

  • BFH, 14.06.2006 - VII B 317/05

    Ausfuhrerstattung: Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung von

  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

  • FG Münster, 23.08.2018 - 10 V 1152/18
  • FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender

  • FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei

  • FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11

    Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen

  • FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07

    Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener

  • FG Düsseldorf, 03.06.2008 - 14 V 1214/08

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen des Betreibers eines Taxibetriebs und

  • FG Düsseldorf, 02.08.2007 - 14 V 1366/07

    Verletzung der grundrechtlichen Freiheit zur Vornahme einer wirtschaftlichen

  • FG Niedersachsen, 06.07.2012 - 5 V 40/12

    Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften

  • FG Schleswig-Holstein, 21.05.2007 - 3 V 10314/06

    Kostenentscheidung aufgrund Begehrens die Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • VG Köln, 09.12.2013 - 24 L 1558/13

    Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuer nebst Zinsen ohne

  • FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 295/10

    Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung; Anordnung einer

  • FG Düsseldorf, 14.05.2010 - 13 V 292/10

    Aussetzung der Vollziehung; Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht