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   BFH, 19.05.2005 - IV R 3/04   

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https://dejure.org/2005,12849
BFH, 19.05.2005 - IV R 3/04 (https://dejure.org/2005,12849)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2005 - IV R 3/04 (https://dejure.org/2005,12849)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - IV R 3/04 (https://dejure.org/2005,12849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; AStG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
    VGA; einlagefähiges WG

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung und Entstehung eines einlagefähigen Wirtschaftsguts bei unentgeltlicher Überlassung von Dienstleistungen an Schwestergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenübernahme zwischen Tochtergesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung; Unentgeltliche Leistung einer Tochtergesellschaft an eine Schwestergesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung ihrer Muttergesellschaft; Einlagefähigkeit von Wirtschaftsgütern bei ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AStG § 1
    Ausland; Muttergesellschaft; Schwestergesellschaft; Verdeckte Einlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 3/04
    Erbringt eine Tochtergesellschaft (T 1) im Hinblick auf die Beteiligung ihrer Muttergesellschaft (M) eine unentgeltliche Leistung an eine Schwestergesellschaft (T 2), liegt darin, wie auch in anderen Fällen der Leistung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, eine vGA seitens T 1 (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C.II.2.a).

    Es ist davon auszugehen, dass M den von T 1 zugewendeten Vorteil tatsächlich erhalten, aber für die Zwecke ihrer Beteiligung verbraucht hat, so dass sich bei ihr Ertrag und Aufwand in gleicher Höhe gegenüberstehen (BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C.II.2.b).

    Vielmehr hat der Große Senat des BFH den Verbrauch des durch die vGA bei M entstandenen Vorteils gerade daraus hergeleitet, dass die Nutzungsüberlassung durch T 1 nicht anders behandelt werden könne, als wenn M mit Mitteln der T 1 einen Dritten zur Nutzungsüberlassung veranlasst (BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C.II.2.b).

    Entgegen der vom FA vertretenen Auffassung führt der Umstand, dass T 1 Aufwendungen entstanden sind, nicht dazu, dass diese Aufwendungen mittels einer Einlage den Gewinn bei M erhöhen und den bei T 2 mindern (BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C.I.3.d).

    Die Figur der sog. Aufwandseinlage gibt es nur bei der betrieblich veranlassten Nutzung betriebsfremden Vermögens (BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C.I.1.b bb).

    Das Bestehen eines Nutzungs- oder Dienstverhältnisses kann jedoch nicht durch eine Fiktion des Inhalts ersetzt werden, T 1 habe mit T 2 zunächst ein angemessenes Entgelt für die erbrachte Leistung vereinbart und nachträglich auf ihre Ansprüche verzichtet oder aber das Entgelt erhalten und eingelegt (BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C.I.3.c).

  • BFH, 12.04.1989 - I R 41/85

    Erfolgneutrale Ausbuchung einer Rückstellung bei Wegfall der Verpflichtung aus

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 3/04
    Die Mehrung des Betriebsvermögens kann aus der Entstehung bzw. der Erhöhung eines Aktivpostens oder dem Wegfall bzw. der Verminderung eines Passivpostens bestehen (BFH-Urteil vom 12. April 1989 I R 41/85, BFHE 156, 481, BStBl II 1989, 612 unter II.4.).

    In diesen Fällen werden bestehende Passivposten vermindert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 156, 481, BStBl II 1989, 612).

  • BFH, 14.03.1989 - I R 8/85

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 3/04
    Was für Nutzungsüberlassungen gilt, gilt ebenso für Dienstleistungen (BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 8/85, BFHE 156, 452, BStBl II 1989, 633 unter II.2.c).
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 212/98

    Kostenübernahme zwischen zwei Schwestergesellschaften als verdeckte

    Auszug aus BFH, 19.05.2005 - IV R 3/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 5. Juni 2002 2 K 212/98 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1214 veröffentlicht.
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