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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.2005 - IX B 132/04   

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https://dejure.org/2005,10685
BFH, 23.06.2005 - IX B 132/04 (https://dejure.org/2005,10685)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2005 - IX B 132/04 (https://dejure.org/2005,10685)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - IX B 132/04 (https://dejure.org/2005,10685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; WertV 1988 § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; WertV (1988) § 7
    Gesamtkaufpreis von Immobilien; Aufteilung für AfA

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA ist geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1798
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.02.2003 - IX R 13/00

    Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

    Auszug aus BFH, 23.06.2005 - IX B 132/04
    Für die Schätzung des Werts des Grund- und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Wertermittlungsverordnung (WertV 1988) entsprechend herangezogen werden (BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252; vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769, jeweils m.w.N.).

    Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen ist jedenfalls grundsätzlich eine Kaufpreisaufteilung unter Anwendung des Sachwertverfahrens angebracht (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 769).

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 23.06.2005 - IX B 132/04
    Welches dieser --gleichwertigen-- Wertermittlungsverfahren jeweils anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden (BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; vom 27. Juni 1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 23.06.2005 - IX B 132/04
    Für die Schätzung des Werts des Grund- und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Wertermittlungsverordnung (WertV 1988) entsprechend herangezogen werden (BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252; vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 23.06.2005 - IX B 132/04
    Welches dieser --gleichwertigen-- Wertermittlungsverfahren jeweils anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden (BFH-Urteile vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; vom 27. Juni 1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215).
  • BFH, 15.11.2016 - IX B 98/16

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden - Bewertungsmethode

    Welches dieser --gleichwertigen-- Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497, unter I.2.c; in BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215, unter 1.c; vom 25. Mai 2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261, und vom 16. September 2015 IX R 12/14, BFHE 251, 214, BStBl II 2016, 397, unter II.1.e; Beschlüsse vom 23. Juni 2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; IX B 117/04, BFH/NV 2005, 1813).

    Aber auch eine Bewertung anhand des Ertragswertverfahrens ist ausnahmsweise möglich, wenn dieses aus Sicht des FG zum zutreffenderen Wert führt und die tatsächlichen Wertverhältnisse besser abbildet (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 769, unter II.2.a, und in BFH/NV 2008, 1668, unter II.2; Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1798, und BFH/NV 2005, 1813).

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    cc) Bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren angebracht; denn bei ihnen ist regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb neben Ertragsgesichtspunkten und der sicheren Kapitalanlage auch die Aussicht auf einen langfristigen steuerfreien Wertzuwachs des Vermögens ausschlaggebend ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1668, und in BFH/NV 2003, 769; BFH-Beschluss vom 23.06.2005 - IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; Blümich/ Schallmoser, § 21 EStG Rz 246).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 12/21

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund- und Boden-

    aa) Zum einen hat die Rechtsprechung bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen --jedenfalls in der Vergangenheit-- im "Regelfall" eine Kaufpreisaufteilung unter Anwendung des Sachwertverfahrens mit der Erwägung für "angebracht" gehalten, dass für den Erwerb einer solchen Immobilie neben Ertragsgesichtspunkten und der sicheren Kapitalanlage auch die Aussicht auf einen langfristigen steuerfreien Wertzuwachs des Vermögens ausschlaggebend sein könne (z.B. BFH-Urteil vom 29.05.2008 - IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668, unter II.2.; BFH-Beschluss vom 23.06.2005 - IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; s. hierzu Spiegelberger in Spiegelberger/Schallmoser, Immobilien im Zivil- und Steuerrecht, 3. Aufl., Rz 1.71; kritisch dazu Wichmann, Die Steuerberatung --Stbg-- 2017, 405, 410); in diesem Zusammenhang hat der Senat aber auch hervorgehoben, dass diese Regel nur unter Berücksichtigung ("... jedenfalls ...") der in den jeweiligen Streitjahren herrschenden Verhältnisse gelte (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 11.02.2003 - IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769, unter II.2.a).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 36/06

    Kaufpreisaufteilung bei einem gemischt genutzten Grundstück im Privatvermögen

    Bei solchen Grundstücken ist grundsätzlich die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren angebracht; denn bei ihnen ist regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb neben Ertragsgesichtspunkten und der sicheren Kapitalanlage auch die Aussicht auf einen langfristigen steuerfreien Wertzuwachs des Vermögens ausschlaggebend ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 769; BFH-Beschluss vom 23. Juni 2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798).
  • FG Düsseldorf, 19.01.2016 - 13 K 1496/13

    Einkommensteuerliche Geltendmachung der Instandsetzungs- und

    Denn bei diesen Grundstücken sei regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb neben Ertragsgesichtspunkten und der sicheren Kapitalanlage auch die Aussicht auf einen langfristigen steuerfreien Wertzuwachs des Vermögens ausschlaggebend sei (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.6.2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; 29.5.2008 IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668 m.w.N.; BFH-Urteil vom 11.2.2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    cc) Bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren angebracht; denn bei ihnen ist regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb neben Ertragsgesichtspunkten und der sicheren Kapitalanlage auch die Aussicht auf einen langfristigen steuerfreien Wertzuwachs des Vermögens ausschlaggebend ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1668, und in BFH/NV 2003, 769; BFH-Beschluss vom 23.06.2005 - IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; Blümich/ Schallmoser, § 21 EStG Rz 246).
  • FG Köln, 07.09.2016 - 5 K 925/08

    Einkommensteuer: Kaufpreisaufteilung bei Immobilie, die unter Denkmalschutz steht

    Denn bei diesen Grundstücken ist regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb vor allem Ertragsgesichtspunkte und die sichere Kapitalanlage ausschlaggebend sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.06.2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798 und vom 29.05.2008 IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668 m.w.N.; BFH-Urteil vom 11.02.2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769).
  • FG Hamburg, 01.10.2019 - 1 K 16/18

    Einkommensteuerrecht: Schätzungsweise Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf

    Sodann sind die Gesamtanschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen in Anschaffungskosten für den Grund- und Bodenanteil sowie den Gebäudeanteil (BFH, Beschlüsse vom 27. November 2017, IX B 144/16, BFH/NV 2018, 218; vom 15. November 2016, IX B 98/16, BFH/NV 2017, 292 und vom 23. Juni 2005, IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798; Urteil vom 29. Mai 2008, IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei selbstgenutzten und bei vermieteten Eigentumswohnungen (im Privatvermögen) und Mehrfamilienhäusern grundsätzlich eine Kaufpreisaufteilung unter Anwendung des Sachwertverfahrens angebracht (BFH, Beschluss vom 23. Juni 2005, IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798), denn bei ihnen ist regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb neben Ertragsgesichtspunkten und der sicheren Kapitalanlage auch die Aussicht auf einen langfristigen steuerfreien Wertzuwachs des Vermögens ausschlaggebend sind (BFH, Urteil vom 29. Mai 2008, IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668).

  • FG Düsseldorf, 14.09.2006 - 8 K 4194/03

    Notwendigkeit der Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden

    Welchem Ermittlungsverfahren der Vorzug zu geben ist, ergibt sich aus den Gegebenheiten des Einzelfalles (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschlüsse vom 23.06.2005, IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798, und IX B 117/04, BFH/NV 2005, 1813).

    Welches der nach der WertV heranzuziehenden Wertermittlungsverfahren heranzuziehen ist, richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles und wirft deshalb keine ungeklärten neuen Rechtsfragen auf (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798).

  • FG München, 12.12.2012 - 1 K 3645/08

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Schlussbesprechung erst nach

    In der Rechtsprechung ist geklärt, auf welche Weise der Gesamtkaufpreis einer Immobilie zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) aufzuteilen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 23. Juni 2005 IX B 132/04, BFH/NV 2005, 1798).
  • BFH, 22.10.2007 - IV B 111/06

    NZB: Kaufpreisaufteilung

  • FG Hamburg, 30.09.2020 - 3 K 233/18

    Angemessenheit der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei einer im Privatvermögen

  • FG Köln, 10.11.2016 - 6 K 110/12

    Einkommensteuer: Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 5 K 604/03

    Kaufpreisaufteilung bei Gebäuden im Privatvermögen nur nach dem Sachwertverfahren

  • FG Sachsen, 23.05.2007 - 4 K 1815/03

    Aufteilung eines Grundstückskaufpreises in den Anteil für Grund und Boden und den

  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - 6 K 3345/10

    Ertragswertverfahren als zulässige Methode bei der Ermittlung des Teilwerts eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12265/09

    Stetigkeitsgebot Wechsel von der in der DM-Eröffnungsbilanz gewählten

  • FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 4306/05

    Notwendigkeit der Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises für

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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2005 - X B 172/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17153
BFH, 28.06.2005 - X B 172/04 (https://dejure.org/2005,17153)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2005 - X B 172/04 (https://dejure.org/2005,17153)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - X B 172/04 (https://dejure.org/2005,17153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de

    Erhöhte AfA für Neubauten

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Absetzungen nur für Neubauten; Umbaumaßnahme an einem Gebäude als Neubau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1798
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.05.2003 - X R 32/00

    Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - X B 172/04
    Vielmehr müssen die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge geben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 14. Mai 2003 X R 32/00, BFH/NV 2003, 1178).
  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - X B 172/04
    Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz zum BFH-Urteil vom 28. September 1971 VIII R 73/68 (BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176) kommt im Streitfall ebenfalls nicht in Betracht.
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - X B 172/04
    a) Rügt der Beschwerdeführer eine Abweichung von einer Entscheidung des BFH, so muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und den behaupteten Divergenzentscheidungen des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 147/06

    Fördergebietsgesetz, Einkommensteuer: Entnahme ist kein anschaffungsähnlicher

    Die Umgestaltung des umbauten Raums oder die grundlegende Sanierung reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 X R 32/00, BFH/NV 2003, 1178; BFH-Beschluss vom 28. Juni 2005 X B 172/04, BFH/NV 2005, 1798; Blümich/Stuhrmann, § 3 FördG Rz. 28a).
  • FG Thüringen, 17.03.2022 - 4 K 559/19
    Aus Sinn und Zweck der Regelung, ergibt sich, dass nur der Neubau eines Wirtschaftsgebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigt ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28.06.2005 X B 172/04, BFH/NV 2005, 1798 ).
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