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   BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03   

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https://dejure.org/2005,10796
BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03 (https://dejure.org/2005,10796)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2005 - IV B 100/03 (https://dejure.org/2005,10796)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - IV B 100/03 (https://dejure.org/2005,10796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129; FGO § 108 § 115 Abs. 2
    Überraschungsentscheidung; Tatbestandsberichtigung

  • datenbank.nwb.de

    Private Mitveranlassung einer Informationsreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1809
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.2003 - V R 52/02

    Offenbare Unrichtigkeit: unterlassene Auswertung eines Prüfungsberichts

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Schließlich ist die Revision auch nicht im Hinblick auf das von der Klägerin genannte Revisionsverfahren V R 52/02 zuzulassen.

    Denn der BFH hat in diesem Verfahren durch Urteil vom 27. November 2003 V R 52/02 (BFH/NV 2004, 605) entschieden, dass auch die Nichtauswertung eines Teils eines Prüfungsberichtes eine offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 der Abgabenordnung (AO 1977) darstellen kann.

  • BFH, 15.06.2000 - IX B 5/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach dem Maß der privaten Mitveranlassung kann hier schon deshalb nicht geklärt werden, weil der Senat an die im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen gebunden ist und das FG insoweit gerade keine Feststellungen getroffen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238).
  • BFH, 13.09.2001 - IV B 87/01

    Luxemburg - Haftbefehl - Arrestanordnung - Vermögenseinziehung -

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Sie betrifft den konkreten Einzelfall und berührt nicht wie erforderlich das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts (vgl. zu diesem Erfordernis den Senatsbeschluss vom 13. September 2001 IV B 87/01, BFH/NV 2002, 352).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Zudem ist gerade durch den von der Klägerin zitierten Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) die Frage geklärt, dass die sowohl durch die Lebensführung als auch durch den Beruf (Betrieb) veranlassten Aufwendungen nicht abzugsfähig sind, es sei denn, die private Veranlassung sei von ganz untergeordneter Bedeutung.
  • BFH, 10.10.2002 - I B 147/01

    Zulassung der Revision - willkürliche FG-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Der Senat kann daher auch nicht davon ausgehen, dass das angefochtene Urteil --wie die Klägerin meint-- auf einem schwerwiegenden Mangel beruht (zu einem solchen Mangel vgl. den BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 I B 147/01, BFH/NV 2003, 197).
  • BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00

    Beschwerde - Umzugskosten - Werbungskosten - Steuerfreiheit - Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass das FG einen Antrag auf Urteilsergänzung (§ 109 FGO) abgelehnt hat oder ein solcher nicht gestellt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2001 VI B 190/00, BFH/NV 2001, 1025).
  • BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87

    Abzug von Reisekosten

    Auszug aus BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03
    Daher können etwa dennoch vorhandene Unrichtigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht mehr mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (Senatsbeschluss vom 14. September 1988 IV S 2/87, BFH/NV 1989, 384).
  • BFH, 18.11.2013 - III B 45/12

    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung -

    Etwa dennoch vorhandene Unrichtigkeiten können nicht mehr mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809).
  • BFH, 27.09.2006 - X B 71/06

    Eine teilentgeltliche Betriebsübertragung kann nicht in einen voll entgeltlichen

    Etwa dennoch vorhandene Unrichtigkeiten können nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809).
  • BFH, 05.07.2007 - V B 6/06

    Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung des

    Etwaige dennoch enthaltene Unrichtigkeiten könnten nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809; vom 14. September 1988 IV S 2/87, BFH/NV 1989, 384).
  • BFH, 09.03.2006 - VIII B 348/04

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Tatbestandsberichtigung;

    Soweit sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Tatbestandsberichtigung durch das FG wendet, können etwa dennoch vorhandene Unrichtigkeiten mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 10.12.2007 - V B 60/07

    Kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren -

    Hat das FG --wie hier mit Beschluss vom 18. April 2007-- die Berichtigung abgelehnt, kann die Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, selbst wenn --wie der Kläger meint-- dennoch vorhandene Unrichtigkeiten vorlägen (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 21.08.2006 - X B 156/05

    Keine Förderung nach § 7h EStG bei reinen Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen;

    b) Außerdem übersehen die Kläger, dass die genannte Abgrenzungsfrage schon deswegen im Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte, weil sie sich nur stellen kann, wenn der Senat --was indessen nach § 118 Abs. 2 FGO nicht zulässig wäre-- von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgehen würde (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238; vom 21. März 2003 VII B 197/02, BFH/NV 2003, 1103; vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809).
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