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   BFH, 15.06.2005 - X B 180/03   

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https://dejure.org/2005,5653
BFH, 15.06.2005 - X B 180/03 (https://dejure.org/2005,5653)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2005 - X B 180/03 (https://dejure.org/2005,5653)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - X B 180/03 (https://dejure.org/2005,5653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 16; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 143 Abs. 2; ; FGO § 155; ; EStDV § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfassung der stillen Reserven eines Apothekengrundstücks im Rahmen des Aufgabegewinns; Übertragung eines gesamten Apothekenbetriebs einschließlich des Geschäftsgrundstücks zu einem das Buchkapital nicht übersteigenden Betrag; Übergehen eines Beweisantrags durch das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1843
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Dies kann nach der Rechtsprechung dann einen Verlust des Rügerechts zur Folge haben, wenn zu erkennen war, dass das Gericht die beantragte Vernehmung nicht durchführen werde (BFH-Beschluss vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372).

    Diese besonderen Umstände lagen hier im Gegensatz zu dem mit BFH-Beschluss in BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372 entschiedenen Streitfall nicht vor.

  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Dies setzt voraus, dass das Grundstück die einzige zur Fortführung des Betriebs erforderliche wesentliche Betriebsgrundlage war (BFH-Urteil vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388) und der Betrieb auch nicht aufgegeben worden ist.
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96

    Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Hierbei wird das FG zu bedenken haben, dass eine solche Betriebsaufgabe regelmäßig erst mit der Abgabe einer Aufgabeerklärung beim FA eintritt und grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs dieser Erklärung beim FA Wirkungen entfaltet (BFH-Urteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und BFH-Beschluss vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Hierbei wird das FG zu bedenken haben, dass eine solche Betriebsaufgabe regelmäßig erst mit der Abgabe einer Aufgabeerklärung beim FA eintritt und grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs dieser Erklärung beim FA Wirkungen entfaltet (BFH-Urteil vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834, und BFH-Beschluss vom 5. März 1996 IV B 78/95, BFH/NV 1996, 735, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.1997 - V R 54/96

    Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    b) Das FG durfte von der beantragten Zeugenvernehmung nicht deshalb absehen, weil es den Inhalt der schriftlichen Erklärung als wahr unterstellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 V R 54/96, BFH/NV 1998, 174).
  • BFH, 14.09.1988 - II R 76/86

    Haupttatsachen - Hilfstatsachen - Beweiserhebung - Unterstellen als wahr -

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass das FG Hilfstatsachen ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen darf, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behaupteten Hilfstatsachen den Schluss auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1970 III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 260 f.).
  • BFH, 03.10.1984 - II S 2/84

    Prozeßkostenhilfe - Belastung - Lebenshaltungskosten

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Eine solche Verfahrensweise ist nur dann zulässig, wenn das FG die behauptete Tatsache und nicht lediglich die erwartete Aussage als wahr unterstellt (BFH-Beschluss vom 3. Oktober 1984 II S 2/84, BFHE 142, 27, BStBl II 1984, 837).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 108/93

    Übergehen eines Beweisangebots - Verzicht auf die Einvernahme eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Sie mussten, sofern keine besonderen Umstände vorlagen, bei einer solchen Sachlage nicht in Betracht ziehen, das FG werde eine notwendige Beweiserhebung unterlassen (BFH-Beschluss vom 29. Juni 1994 I R 108/93, BFH/NV 1995, 320).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass das FG Hilfstatsachen ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen darf, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behaupteten Hilfstatsachen den Schluss auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1970 III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 260 f.).
  • BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02

    NZB: Feststellungen in einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513, m.w.N.).
  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 03.04.2014 - X R 16/10

    Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der

    Die Veräußerung der Einrichtung war für eine künftige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs durch die Klägerin oder einen Rechtsnachfolger infolgedessen ohne maßgebliche Bedeutung, da die hierfür geeigneten Räumlichkeiten nach wie vor vorhanden waren (in diese Richtung bereits Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, unter II.5.; zum Apothekengrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage vgl. zudem Senatsurteil vom 30. Januar 2002 X R 56/99, BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387, unter II.3.a).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Geht das FG einem schriftsätzlich gestellten Beweisantrag nicht nach, dann muss jedenfalls ein rechtskundig vertretener Beteiligter dies in der (nächsten) mündlichen Verhandlung, an welcher er teilnimmt, rügen, weil sonst das Rügerecht endgültig verloren geht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).
  • BFH, 30.11.2005 - X R 37/05

    Betriebsaufspaltung; Verpächterwahlrecht

    Sofern und solange die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts erfüllt werden, liegt eine Betriebsaufgabe nur vor, wenn sie gegenüber dem FA erklärt wird oder sich bereits bei der Verpachtung aus den tatsächlichen Umständen eindeutig der Aufgabewille ergibt (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).
  • BFH, 12.11.2012 - III B 186/11

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen

    aa) Wird ein Beweisantrag vom FG verfahrenswidrig übergangen, dann liegt darin ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).

    Liegt ein solcher verzichtbarer Verfahrensmangel vor, so geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch dadurch, dass der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene oder selbst fachkundige Beteiligte --so wie der als Rechtsanwalt zugelassene Kläger-- dies in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, und zwar unabhängig davon, ob ein Verzichtswille gegeben ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 120 FGO Rz 208, m.w.N.).

  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Handelt es sich bei der durch die beantragte Zeugenvernehmung zu beweisenden Tatsache um eine Hilfstatsache, so darf das FG die Hilfstatsache ohne weitere Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behauptete Hilfstatsache den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache nicht zulässt (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 XII ZR 179/91, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 443).
  • BFH, 28.05.2013 - V B 51/12

    Entscheidungen ausländischer Behörden

    a) Wird ein Beweisantrag vom FG verfahrenswidrig übergangen, liegt darin ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).

    Liegt ein solcher verzichtbarer Verfahrensmangel vor, so geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch dadurch, dass der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger dies in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, und zwar unabhängig davon, ob ein Verzichtswille gegeben ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1843, und vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236).

  • BFH, 07.11.2011 - III B 53/10

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

    Dies kann nach der Rechtsprechung dann einen Verlust des Rügerechts zur Folge haben, wenn zu erkennen war, dass das Gericht die beantragte Vernehmung nicht durchführen werde (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).

    Er musste, sofern keine besonderen Umstände vorlagen, bei einer solchen Sachlage nicht in Betracht ziehen, das FG werde eine notwendige Beweiserhebung unterlassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).

  • BFH, 25.03.2008 - I B 108/07

    Rügeverzicht bei Antrag auf Zeugenvernehmung

    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).

    Geht das FG einem schriftsätzlich gestellten Beweisantrag nicht nach, dann muss deshalb jedenfalls ein rechtskundig vertretener Beteiligter dies in der (nächsten) mündlichen Verhandlung, an welcher er teilnimmt, rügen, weil sonst das Rügerecht endgültig verloren geht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1843).

  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Denn zu den Verfahrensmängeln, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), gehört nach der ständigen Rechtsprechung auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.; vom 6. Dezember 2010 XI B 27/10, BFH/NV 2011, 645, unter 1.b).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

  • BFH, 08.05.2007 - X B 43/06

    Prozesserklärung; Auslegung

  • BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22

    Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern

  • BFH, 14.10.2008 - X B 118/08

    Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer

  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 20.11.2007 - I B 138/07

    Verfahrensmangel: Darlegung bei verzichtbaren Mängeln

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 61/05

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht

  • FG Niedersachsen, 22.10.2013 - 3 K 12341/12

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung

  • FG Köln, 12.03.2009 - 10 K 399/06

    Gewerbesteuerpflicht bei Betriebsaufspaltung

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 219/13

    Betriebsaufgabe nicht bereits durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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