Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4133
BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04 (https://dejure.org/2004,4133)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2004 - XI R 9/04 (https://dejure.org/2004,4133)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - XI R 9/04 (https://dejure.org/2004,4133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - Überprüfung der Möglichkeit einer Gewinnausschüttung oder Auskehrung von Liquidationserlösen einer GmbH - Auslösung einer Steuerpflicht durch die ...

  • Judicialis

    EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; GmbHG § 29 Abs. 1; ; GmbHG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3 § 10c Abs. 3
    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung Vorwegabzug

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH bei Erwerb der gesamten Anteile im Laufe des Kj

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2
    Alleingesellschafter; Beherrschender Gesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Kürzung; Sonderausgabe; Versicherung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
    Im Rahmen eines --aus anderen Gründen-- eingeleiteten Klageverfahrens begehrten die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) bei der Kürzung des Vorwegabzugs die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH außer Ansatz zu lassen.

    Mit ihrer Revision rügen die Kläger Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546.

    Die Auffassung des FG, die Rechtsprechung des erkennenden Senats widerspreche dem sog. Trennungsprinzip, beruht auf einem Missverständnis der in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 aufgestellten Rechtsgrundsätze.

    Der erkennende Senat hat entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH nicht zu kürzen ist, wenn diese ihm eine Altersversorgung zugesagt hat (BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
    Die Tatsache, dass die Klägerin sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezogen hat, führt nicht dazu, dass der Kürzung des den Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG) auch der Arbeitslohn des Klägers zugrunde zu legen ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BFH/NV 2004, 701; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 XI B 29/03, BFH/NV 2003, 1409).
  • BFH, 22.05.2003 - XI B 29/03

    Kürzung des Vorwegabzugs, sozialversicherungsfreier Arbeitslohn eines Ehegatten

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
    Die Tatsache, dass die Klägerin sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezogen hat, führt nicht dazu, dass der Kürzung des den Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG) auch der Arbeitslohn des Klägers zugrunde zu legen ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BFH/NV 2004, 701; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 XI B 29/03, BFH/NV 2003, 1409).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 121/90

    Minderung eines Ausgleichsanspruchs durch einen Versorgungsanspruch aus eigenen

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
    Beitragsleistung i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG kann nicht nur die Zahlung, sondern auch die Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596).
  • BFH, 19.05.1999 - XI R 64/98

    Vorwegabzug bei Pflichtversicherung auf Antrag

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
    Der Vorwegabzug i.S. des § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG soll nach allgemeiner Auffassung einen Ausgleich dafür bieten, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 62 EStG), während der selbständig Tätige seine Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen muss (vgl. z.B. BTDrucks 8/292, 21; 11/2157, 144; BFH-Urteil vom 19. Mai 1999 XI R 64/98, BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 35/12

    Berücksichtigung von Beiträgen für eine "Rürup-Rente" eines

    Als Alleingesellschafter-Geschäftsführer mit einer Anwartschaft aus einer zu seinen Gunsten abgeschlossenen Direktversicherung gehörte der Kläger jedoch --unabhängig von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196)-- nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG a.F., so dass eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. zu unterbleiben hatte.

    Dass der betreffende Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer bislang gleichwohl nicht unter die Kürzungsvorschrift fiel, basierte allein auf der vom XI. Senat des BFH unter Außerachtlassung des Trennungsprinzips begründeten Sichtweise, eine eigene Beitragsleistung liege auch dann vor, wenn die GmbH Beiträge für die Altersversorgung leiste und dies zur Folge habe, dass sich der ausschüttungsfähige Gewinn der Gesellschaft mindere (BFH-Urteile in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546; in BFH/NV 2005, 196; bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern vgl. HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 354).

  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 50/06

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern - Pflichtbeiträge

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • FG Köln, 17.03.2004 - 14 K 5315/01

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Alleingesellschaftergeschäftsführer; keine agB

    Der Gesellschafter erwirbt daher - zumindest wirtschaftlich betrachtet (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) - seine Anwartschaftsrechte auf die Altersversorgung durch eine Verringerung seiner gesellschaftsrechtlichen Ansprüche (BFH-Urteil, BFH/NV 2003, 252; FG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99, 101f.; a.A. FG Düsseldorf -Urteil vom 25. November 2003 6 K 4917/99 E; hiergegen Revision eingelegt Az. des BFH XI R 9/04).
  • BFH, 17.01.2007 - X R 10/06

    Mehrere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Pensionszusage; Kürzung Vorwegabzug

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 19.05.2011 - X R 30/10

    Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 20.03.2013 - X R 30/11

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall einer

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 21.08.2013 - X R 41/10

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst.

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 24.06.2009 - X R 54/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.
  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • BFH, 02.09.2008 - X R 17/08

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 06.04.2009 - X B 213/08

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 19.05.2011 - X R 31/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 05. 2011 X R 30/10 - Erwerb der

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 3761/10

    Kürzung der Vorsorgepauschale auch bei Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - 4 K 3551/09

    Annahme einer eigenen Beitragsleistung für Anwartschaftsrechte auf eine

  • FG Hessen, 03.09.2008 - 3 K 1209/04

    Keine eigenen Beiträge zur Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG Düsseldorf, 08.11.2006 - 7 K 3473/05

    Steuerermäßigung; Gewerbliche Einkünfte; Ausschüttungen; Betriebsaufspaltung;

  • FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 5655/04

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht