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   BFH, 13.07.2005 - II B 68/05   

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https://dejure.org/2005,13775
BFH, 13.07.2005 - II B 68/05 (https://dejure.org/2005,13775)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2005 - II B 68/05 (https://dejure.org/2005,13775)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - II B 68/05 (https://dejure.org/2005,13775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 149; ; AO 1977 § ... 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; VStG § 15; ; VStG § 15 Abs. 1; ; VStG § 16; ; VStG § 17; ; VStG § 18; ; VStG § 19; ; VStG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; VStG § 15 § 16 § 17 § 19
    VSt-Hinterziehung

  • datenbank.nwb.de

    Hinterziehung der Vermögensteuer bezüglich Neuveranlagungs- oder Nachveranlagungszeiträumen durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlass eines Vermögenssteuerbescheids auf Grund steuerstrafrechtlicher Ermittlungen; Pflichtwidriges Unterlassen der Offenbarung über steuererhebliche Tatsachen als Steuerhinterziehung; Pflicht zur Abgabe einer Vermögenssteuererklärung ohne Aufforderung durch eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1977
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.2001 - II B 73/00

    Steuerhinterziehung - VSt-Hinterziehung bei Neuveranlagung

    Auszug aus BFH, 13.07.2005 - II B 68/05
    Dagegen wendet sich das FA mit der Beschwerde, die das FG im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 2001 II B 73/00 (BFH/NV 2001, 1532) zugelassen hat.

    So hat der BFH mit dem Beschluss in BFH/NV 2001, 1532 bereits klargestellt, dass sich eine auf einen Hauptveranlagungszeitpunkt begangene Steuerhinterziehung --im damals zu entscheidenden Fall durch Abgabe einer unrichtigen Erklärung-- auf alle Kalenderjahre des betreffenden Hauptveranlagungszeitraums erstreckt, weil die Vermögensteuer gemäß § 15 Abs. 1 VStG nicht nur für das Jahr des Hauptveranlagungszeitpunkts, sondern für alle Kalenderjahre des Hauptveranlagungszeitraums festgesetzt wird.

    Mit dem Beschluss in BFH/NV 2001, 1532 hat der BFH, bezogen auf eine Neuveranlagung und eine unvollständige Erklärung auf den folgenden Hauptveranlagungszeitpunkt, ausgesprochen, dass die Abgabe der unvollständigen Erklärung den objektiven Tatbestand einer Hinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nicht nur bezüglich der auf den Hauptveranlagungszeitpunkt festzusetzenden Steuer erfüllt, sondern auch bezüglich der Steuer für die vorausgegangenen Kalenderjahre, und zwar insoweit, als diese Steuern im Wege einer Neuveranlagung heraufzusetzen gewesen wären.

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus BFH, 13.07.2005 - II B 68/05
    Daher ist der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige es unterlassen hat, eine Steuererklärung abzugeben, zu der er Kraft Gesetzes --ggf. erst nach Aufforderung durch die Finanzbehörde-- verpflichtet ist (vgl. BGH-Beschluss vom 7. November 2001 5 StR 395/01, BStBl II 2002, 259, 262).

    Maßgebend ist, wann die zuständige Finanzbehörde die Veranlagungsarbeiten für den nachfolgenden Hauptveranlagungszeitraum abgeschlossen hat (vgl. dazu BGH in BStBl II 2002, 259, unter II.).

  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 317/89

    Voraussetzungen für ein pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BFH, 13.07.2005 - II B 68/05
    Pflichtwidrig handelt, wer einer Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen nicht nachkommt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Februar 1990 3 StR 317/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR- 1991, 177).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 13.07.2005 - II B 68/05
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet aus dem Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) für Steuern, deren Festsetzung auf Steuererklärungen beruht, die Notwendigkeit ab, die Steuerpflichtigen nicht nur materiell-rechtlich gleichmäßig zu belasten, sondern auch einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug durch gesetzgeberische Maßnahmen abzustützen (Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239).
  • BFH, 26.01.2007 - II B 28/06

    VSt: grundsätzliche Bedeutung und ausgelaufenes Recht

    Auch der BFH hat ausgesprochen, dass bei der Vermögensteuer die Funktion der Steuererklärungen auf Hauptveranlagungszeitpunkte, auch den Verwaltungsvollzug durch Neuveranlagungen auf jeweils vorausgegangene Stichtage und erst recht durch Nachveranlagungen auf derartige Stichtage zu ermöglichen, dem Gebot der Belastungsgleichheit entspreche (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II B 68/05, BFH/NV 2005, 1977).
  • BFH, 26.01.2007 - II B 29/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht (hier:

    Auch der BFH hat ausgesprochen, dass bei der Vermögensteuer die Funktion der Steuererklärungen auf Hauptveranlagungszeitpunkte, auch den Verwaltungsvollzug durch Neuveranlagungen auf jeweils vorausgegangene Stichtage und erst recht durch Nachveranlagungen auf derartige Stichtage zu ermöglichen, dem Gebot der Belastungsgleichheit entspreche (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 II R 63/04, BFH/NV 2006, 1061; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II B 68/05, BFH/NV 2005, 1977).
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