Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.07.2005

Rechtsprechung
   BFH, 19.07.2005 - VI B 175/04   

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https://dejure.org/2005,8589
BFH, 19.07.2005 - VI B 175/04 (https://dejure.org/2005,8589)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2005 - VI B 175/04 (https://dejure.org/2005,8589)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - VI B 175/04 (https://dejure.org/2005,8589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b; ; EStG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; GG Art. 3
    Häusliches Arbeitszimmer - Nutzung für ehrenamtliche Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung für ehrenamtliche Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2000
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.07.2005 - VI B 175/04
    Das ist der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den betrieblichen/beruflichen Erwerbsaufwendungen sowie den privaten existenzsichernden Aufwendungen andererseits (s. Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534 unter C I. c).

    Deshalb sind Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit gemäß § 4 und § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie auch existenzsichernde Aufwendungen im Rahmen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen-- grundsätzlich steuerlich abziehbar (BVerfG in BStBl II 2003, 534).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 19.07.2005 - VI B 175/04
    b) Zu den erwerbssichernden Aufwendungen gehören auch die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, wenn es ausschließlich oder zumindest nahezu ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Zwecken dient (vgl. Urteil des BVerfG vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).

    Dazu war der Gesetzgeber berechtigt, weil die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer die private Lebensführung berühren (BVerfG in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162, 164).

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Die begrenzte oder die volle Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten setzte nach wie vor voraus, dass das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wurde (BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; BFH-Beschlüsse vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219; vom 19. Juli 2005 VI B 175/04, BFH/NV 2005, 2000; vom 4. Mai 2005 VI B 35/04, BFH/NV 2005, 1549).
  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12

    Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den

    c) Auch unter Geltung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG wurde seitens der Rechtsprechung für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zum Teil verlangt, dass dieses "so gut wie ausschließlich beruflich genutzt" werde (BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; Beschluss vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219) oder "ausschließlich oder zumindest nahezu ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Zwecken diente" (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2005 VI B 175/04, BFH/NV 2005, 2000; vom 4. Mai 2005 VI B 35/04, BFH/NV 2005, 1549).

    Die Berechtigung für die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG erwachse daraus, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer die private Lebensführung berührten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2000): Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass ein häusliches Arbeitszimmer aufgrund seiner Eigenart eine gewisse Nähe zum privaten Wohnen habe; diesem Umstand, der gemäß § 12 Nr. 1 EStG zu einem vollständigen Abzugsverbot führen könne, nehme er berechtigterweise zum Anlass, die Abziehbarkeit der Aufwendungen zu beschränken (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185).

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11

    Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Die hierzu noch im Zusammenhang mit der Abziehbarkeit von nicht ausschließlich zu Erwerbszwecken genutzten Arbeitsräumen in den BFH Urteilen v. 4.5.2005 (VI B 35/04, BFH/NV 2005, 1549; v. 19.7.2005 VI B 175/04, BFH/NV 2005, 2000; v. 29.11.2006 VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308) vertretene Auffassung ist somit in diesem Punkte nach Ansicht des Senats jedenfalls dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn die vom Stpfl. gemachten Angaben zum zeitlichen Umfang der beruflichen und der privaten Nutzung eine griffweise Schätzung ermöglichen.
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13973
BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,13973)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2005 - VI S 5/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,13973)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - VI S 5/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,13973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2000
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04
    Auch wenn an die Erfolgsaussichten der Sache im PKH-Verfahren keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 1 BvR 1526/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 1857, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 720), ist auch in Ansehung des gebotenen Prüfungsmaßstabs nicht zu erkennen, dass die Revision der Antragsteller hinreichende Erfolgsaussichten haben könnte.
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen

    Auszug aus BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04
    Im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts durch den Arbeitnehmer fließt diesem ein geldwerter Vorteil grundsätzlich erst dann zu, wenn dem Arbeitnehmer durch Erfüllung des Anspruchs das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird (BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sind die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Rz. 29, 32).
  • BFH, 19.09.2005 - VI S 14/05

    Anhörungsrüge

    Mit Beschluss vom 20. Juli 2005 VI S 5/04 (PKH) hat der Senat den Antrag der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die von ihnen eingelegte Revision wegen Einkommensteuer 2000 abgelehnt.

    Der Senat hat in seinem PKH-Beschluss vom 20. Juli 2005 VI S 5/04 (PKH) die Erfolgsaussichten der Antragsteller für ihre Revision --unter Beachtung des in einem PKH-Verfahren gebotenen Prüfungsmaßstabs und unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, Der Betrieb --DB-- 2005, 1718, BFH/NV 2005, 1702-- umfassend geprüft und sie verneint.

  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10

    Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit

    Dem sind andere Senate des BFH nicht gefolgt (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591; vom 9. Juli 2007 III S 1/07, BFH/NV 2007, 2113, und vom 20. Juli 2005 VI S 5/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2000, überwiegend ohne nähere Begründung oder mit Verweis auf die ältere Rechtsprechung des beschließenden Senats; a.A. u.a. auch Schwarz in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 142 FGO Rz 45).
  • BFH, 18.06.2008 - I S 13/07

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters

    Einen Antrag auf Bewilligung von PKH wegen Durchführung eines Revisionsverfahrens lehnte der VI. Senat ab (Beschluss vom 20. Juli 2005 VI S 5/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2000).
  • BFH, 28.12.2006 - VI S 15/05

    Trinkgeld; Sonderzahlung

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sind die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66; vom 20. Juli 2005 VI S 5/04, BFH/NV 2005, 2000, jeweils m.w.N.).
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