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   BFH, 06.04.2005 - I R 10/04   

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https://dejure.org/2005,4500
BFH, 06.04.2005 - I R 10/04 (https://dejure.org/2005,4500)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2005 - I R 10/04 (https://dejure.org/2005,4500)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2005 - I R 10/04 (https://dejure.org/2005,4500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB § 652 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    GmbH-Geschäftsführer: Umsatztantieme als vGA

  • datenbank.nwb.de

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermittlungsprovisionen als verdeckte Gewinnausschüttung; Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung; Fälle solcher Transaktionen auf Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis; Gewährung von Umsatzbeteiligungen als dem Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Tantiemen
    Tantiemevereinbarungen
    Dem Grunde nach

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Gesellschaftergeschäftsführer; Makler; Provision; Umsatztantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2058
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Denn eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 2005, 248; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1273, jeweils m.w.N.).

    Ist ein Geschäftsführer wie C für den Gesamtbetrieb zuständig, ist eine Erfolgsbeteiligung regelmäßig nur in der Form einer Gewinntantieme anzuerkennen (BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 104/97, BFH/NV 1999, 519; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; in BFH/NV 1994, 124, jeweils m.w.N.).

    Die von C als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführerin bezogene Provision ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht mit der Vergütung für einen ausschließlich für den Vertrieb einer Gesellschaft zuständigen Geschäftsführer vergleichbar, bei dem ausnahmsweise eine am Umsatz bemessene variable Vergütung (Vertriebsprovision) angemessen sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 508; in BFH/NV 1994, 124, m.w.N.).

    Dies würde voraussetzen, dass die mit der Vergütung angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 124; in BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).

    Im Übrigen wäre für die Anerkennung einer Umsatztantieme auch während einer Aufbau- oder Umbauphase eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Provision erforderlich (BFH-Urteile in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 1994, 124), um einer nachhaltigen Vernachlässigung der Rendite vorzubeugen.

  • BFH, 20.09.1995 - I R 130/94

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Ist ein Geschäftsführer wie C für den Gesamtbetrieb zuständig, ist eine Erfolgsbeteiligung regelmäßig nur in der Form einer Gewinntantieme anzuerkennen (BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 104/97, BFH/NV 1999, 519; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; in BFH/NV 1994, 124, jeweils m.w.N.).

    Die von C als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführerin bezogene Provision ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht mit der Vergütung für einen ausschließlich für den Vertrieb einer Gesellschaft zuständigen Geschäftsführer vergleichbar, bei dem ausnahmsweise eine am Umsatz bemessene variable Vergütung (Vertriebsprovision) angemessen sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 508; in BFH/NV 1994, 124, m.w.N.).

    Ein solcher kann nicht bereits aus dem Umstand abgeleitet werden, dass C die Aufgaben der Geschäftsführung oblagen (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 508).

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Die Voraussetzungen eines steuerlich dennoch anzuerkennenden Ausnahmefalles sind von demjenigen darzulegen, der die steuerrechtliche Anerkennung begehrt (BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854; Gosch, ebenda).

    Dies würde voraussetzen, dass die mit der Vergütung angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 124; in BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).

  • BFH, 09.09.1998 - I R 104/97

    Spartenbezogene Umsatztantieme als verdeckte vGA

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Ist ein Geschäftsführer wie C für den Gesamtbetrieb zuständig, ist eine Erfolgsbeteiligung regelmäßig nur in der Form einer Gewinntantieme anzuerkennen (BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 104/97, BFH/NV 1999, 519; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; in BFH/NV 1994, 124, jeweils m.w.N.).

    Die Häufung mehrerer variabler Gehaltsbezüge verstärkt die Gefahr einer Gewinnabsaugung (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 519).

  • BFH, 11.08.2004 - I R 40/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer: keine Untergrenze für die Bandbreite der

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 2004 I R 40/03, BFH/NV 2005, 248; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926).

    Denn eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 2005, 248; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1273, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Denn eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 2005, 248; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1273, jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen wäre für die Anerkennung einer Umsatztantieme auch während einer Aufbau- oder Umbauphase eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Provision erforderlich (BFH-Urteile in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; in BFH/NV 1994, 124), um einer nachhaltigen Vernachlässigung der Rendite vorzubeugen.

  • BFH, 05.06.2002 - I R 69/01

    VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Gleichermaßen ist auch nicht über eine zusätzliche Vergütung zu entscheiden, die von der Erreichung bestimmter Unternehmensziele --gegebenenfalls auch eines vorgegebenen Umsatzes-- abhängig ist und als solche u.U. sachgerecht sein könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 I R 69/01, BFHE 199, 315, BStBl II 2003, 329).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Sonach verlangt eine "Vermittlung" zwar ein Einwirken auf einen möglichen Interessenten dahin, ein Geschäft mit dem Auftraggeber zu schließen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Juni 1976 IV ZR 101/75, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1977, 35; BGH-Beschluss vom 17. April 1997 III ZR 182/96, Betriebs-Berater --BB-- 1997, 1552; vgl. auch Sprau in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 2004, § 652 Rn. 27); sie ist aber andererseits auf diese Förderung der bloßen Abschlussbereitschaft beschränkt.
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Sonach verlangt eine "Vermittlung" zwar ein Einwirken auf einen möglichen Interessenten dahin, ein Geschäft mit dem Auftraggeber zu schließen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Juni 1976 IV ZR 101/75, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1977, 35; BGH-Beschluss vom 17. April 1997 III ZR 182/96, Betriebs-Berater --BB-- 1997, 1552; vgl. auch Sprau in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 2004, § 652 Rn. 27); sie ist aber andererseits auf diese Förderung der bloßen Abschlussbereitschaft beschränkt.
  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - I R 10/04
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 2004 I R 40/03, BFH/NV 2005, 248; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926).
  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 355/00

    Umsatztantieme im Maklergewerbe als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16

    Körperschaftsteuer: Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als

    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2009 - I R 45/08, BFH/NV 2010, 244, HFR 2010, 169, vom 6. April 2005  I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058).
  • BFH, 28.06.2006 - I R 108/05

    Umsatzprovision als verdeckte Gewinnausschüttung

    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058, m.w.N.).

    Denn eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, steht dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 2058, m.w.N.).

  • FG Brandenburg, 16.11.2005 - 2 K 1869/02

    Steuerliche Anerkennung einer Umsatztantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Umsatzbeteiligungen begründen somit regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen (BFH-Urteil vom 06. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058, unter II.2. der Gründe).

    Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer Provision für nicht von ihm selbst getätigte Geschäfte erhält (so in dem Fall des BFH in BFH/NV 2005, 2058).

    Demgegenüber hält der BFH es ausnahmsweise für möglich, dass eine am Umsatz bemessene variable Vergütung (Vertriebsprovision) für ausschließlich für den Vertrieb einer Gesellschaft zuständige Geschäftsführer angemessen sein kann (BFH in BFH/NV 2005, 2058; in BFH/NV 1994, 124, unter II.3. der Gründe).

  • BFH, 12.10.2010 - I B 70/10

    Grundsätzliche Bedeutung: Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer

    a) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Vereinbarung von Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegensteht, mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden und daher regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes zu beurteilen ist (z.B. Senatsurteile vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; vom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058).
  • BFH, 04.03.2009 - I R 45/08

    VGA und andere Ausschüttung bei Versorgungszahlungen - Berichtigung nach § 129

    Denn eine unabhängig von der Erzielung von Erträgen geschuldete Umsatzbeteiligung kann dem eigenen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaft entgegen stehen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden (z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; vom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058, m.w.N.; s. auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1273; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 685; Lang in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 8 Abs. 3 KStG nF Rz 498 ff., und Klingebiel, ebenda, Anh. zu § 8 Abs. 3 "Umsatztantieme").
  • FG Köln, 18.04.2007 - 13 K 1441/06

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Tätigung eines im

    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG, vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107; vom 6. April 2005 I R 10/04, HFR 2006, 183 m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2008 - I B 208/07

    Grundsätzliche Bedeutung: zeitlich nicht beschränkte Umsatztantieme als verdeckte

    Jedoch sind auch in diesem Falle Höchstgrenzen festzulegen und ist die Umsatztantieme zeitlich zu beschränken (Senatsurteile vom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058; vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2007 I B 123/06, BFH/NV 2007, 2148).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 123/06

    Umsatztantieme an Ehegatten des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Jedoch sind auch in diesem Falle Höchstgrenzen festzulegen und die Umsatztantiemen zeitlich zu beschränken (Senatsurteile vom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058; vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 6 K 5337/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Bemessung der Pension nach Umsatztantieme

    Die Voraussetzungen eines steuerlich dennoch anzuerkennenden Ausnahmefalles sind aber von demjenigen darzulegen, der die steuerrechtliche Anerkennung begehrt (BFH-Urteil vom 06.04.2005 I R 10/04 BFH/NV 2005, 2058).
  • FG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - 6 K 378/06

    Indizwirkung der strafgerichtlichen Verurteilung für das steuergerichtliche

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (im Sinne von § 43 Abs. 1 GmbH-Gesetz - GmbHG -) die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung gegenüber einer Person, die nicht Gesellschafter ist, unter sonst gleichen Umständen nicht hingenommen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107 undvom 6. April 2005 I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058).Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn es für die Leistung der Kapitalgesellschaft an einer klar und eindeutig im Vorhinein getroffenen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 I R 50/03, BStBl II 2005, 524 m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2006 - I B 139/05

    VGA: Umsatztantieme

  • FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15

    Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen

  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 2811/05

    Steuerpflichtigkeit von wiederkehrenden Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 1

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12

    Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener

  • FG München, 22.10.2007 - 7 K 4673/05

    Beurteilung einer einem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Umsatztantieme

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2014 - 6 K 6153/12

    Körperschaftsteuer 2007; Gewerbesteuermessbetrags 2007

  • FG Nürnberg, 19.07.2022 - 1 K 1489/20

    Besteuerung von Umsatztantiemen

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 3 K 485/02

    Gewinnabhängige Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - 3 K 1707/09

    Laufende Pensionszahlungen eines weiterhin entgeltlich für eine GmbH tätigen

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 3 K 1035/08

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Geschäftsführergehalts; Voraussetzungen für

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 3 V 808/07

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Geschäftsführergehalts; Vorliegen einer

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